Agricola
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Wobei das Problem wohl weniger das Wachstum des Reiches an sich war (denn das Ausgreifen der Römer nach Sizilien, Sardinien und Spanien hatte die Republik auch noch nicht wirklich gekippt), sondern mehr die Professionalisierung des Heerwesens (die freilich auch der Expansion geschuldet war).
Das siehst du zwar richtig, aber das geht in der weiteren römischen Geschichte Beides Hand in Hand und ist in Kombination sehr gut geeignet Potentaten zu erzeugen. Das professionelle Heer und seine Legaten alleine, als auch ein allmächtiger Prokonsul ohne Heer, sind für sich betrachtet weit weniger gefährlich.
Das ist eher eine moderne Betrachtung des Umgangs der Römer mit Unterworfenen bzw. passt so noch eher in die Zeit, nachdem die Italiker das Bürgerrecht erhalten hatten. Ursprünglich gab es so eine strenge Unterscheidung nicht.
In der Republik schlossen die Römer grundsätzlich mit allen besiegten Städten und Stämmen - ob in oder außerhalb Italiens - "Bündnisse" und machten sie insofern zu "Bundesgenossen". Der Unterschied war in erster Linie der, dass über bestimmte Territorien Aufpasser gesetzt wurden, zunächst Praetoren oder Propraetoren, später auch Prokonsuln. (Auch Süditalien bekam in der Zeit gegen Ende des und nach dem 2. Punischen Krieg einen Praetor als Aufpasser verpasst.) Diese Aufpasser - besser bekannt als Statthalter - sollten dafür sorgen, dass die Städte ihre Bündnisse einhielten und ihren Verpflichtungen nachkamen und dass römische Bürger unbehelligt handeln und wandeln konnten. Die meisten Städte in Italien hatten keinen eigenen derartigen Aufpasser, aber trotzdem war eine Stadt auf Sizilien formell ebenso eine "verbündete" Stadt wie eine Stadt in Italien. Freilich war Bündnis nicht gleich Bündnis, die einzelnen Städte hatten unterschiedlich weitreichende eigene Befugnisse und Privilegien bzw. auch Verpflichtungen.
Auch hier ist deine allgemeine Erkenntnis, das Bündnisse nun mal alle Verträge sind, richtig. Aber der Teufel liegt im Detail. Während die italischen Bundesgenossen Teil einer Wehrgemeinschaft wurden, was auch durch gelegentliche Mittelinstanzen in Süditalien und anderen Orts nicht negiert werden kann, so war dies für Sicilien und Sardinien nie vorgesehen. Provinz und Bundesgenosse, mögen beide auf Verträgen mit autonomen Städten beruhen, aber Autonomie ist nicht der Punkt, in dem sich Provinz und Bundesgenosse entscheidend unterscheiden. Sizilien und Sardinien wurden explizit nicht in die italische Wehrgemeinschaft integriert. Von daher sind Bundesgenossensystem und Provinzsystem sehr wohl als zwei verschiedene Herrschaftsmodelle zu sehen. Und entwickelten sich ab dem der Gründung der ersten beiden Provinzen rasant auseinander.
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