Rafael
Aktives Mitglied
In diesem Thread möchte ich über die Imperien reden, die deren Trägern Kompetenzen verliehen.
Doch ich selbst habe m.E. keine gute Definition von den "imperii" in diesem Sinne und vielleicht könnten wir uns da auf eine einigen.
Zunächst möchte ich hier das los werden, was ich erzählen kann.
Der Begriff "imperium" bezeichnete bei den Römern die "unbegrenzte Kommando-, Straf- und Disziplinargewalt"1 eines Magistrats. Die Träger eines imperiums konnten Praetoren und Konsuln sein. Aber auch einem privatus wurde in bestimmten Fällen ein imperium vergeben.
Das imperium konnte auch verlängert (prorogiert) werden und "schuf" damit eine Promagistratur. Auch das imperium eines privatus konnte verlängert werden.
Zur Prorogation selbst, muss ich mich aber noch einmal einlesen, wenn ich morgen mein Buch wieder bekomme.
Doch ich selbst habe m.E. keine gute Definition von den "imperii" in diesem Sinne und vielleicht könnten wir uns da auf eine einigen.
Zunächst möchte ich hier das los werden, was ich erzählen kann.
Der Begriff "imperium" bezeichnete bei den Römern die "unbegrenzte Kommando-, Straf- und Disziplinargewalt"1 eines Magistrats. Die Träger eines imperiums konnten Praetoren und Konsuln sein. Aber auch einem privatus wurde in bestimmten Fällen ein imperium vergeben.
Das imperium konnte auch verlängert (prorogiert) werden und "schuf" damit eine Promagistratur. Auch das imperium eines privatus konnte verlängert werden.
Zur Prorogation selbst, muss ich mich aber noch einmal einlesen, wenn ich morgen mein Buch wieder bekomme.