Also, wie mir scheint sind es nun zwei Faktoren, die von belang sind:
1. Zum einen der rechtliche Aspekt. Hier scheint es nun so, dass die Königin über kein eigenes Recht zur politischen Partizipation verfügte. Sie konnten sich ein solches Recht nur vom König ableiten. Das bedeutet, sie konnte nur Teilhaberin an der Herrschaft sein, wenn ihr Gemahl dies zuließ und unterstützte.
Wenn man sich fragt, wo überhaupt die rechtliche Grundlage für Königsherrschaft im Mittelalter zu suchen ist, dann kommt der Krönung eine Schlüsselposition zu. Zwar wurde die Königin ebenfalls gekrönt (dies ist nicht für alle immer Belegbar, aber seit der Krönung 1002 von Kunigunde ist es doch stark anzunehmen, dass eine Königin auch gekrönt wurde), jedoch entfallen bei der Krönung die Übergabe von Insignien (außer der Krone natürlich) und es gibt niemanden der vor ihr einen Treueeid schwören muss. Geweiht und gesalbt wird sie aber.
Da es keine rechtliche Fundierung gibt, bzw. die Königin dies nur vom König ableiten kann, muss man somit jede Königin einzeln betrachten und auf die Teilhaberschaft hin auswerten. Soweit meine Einschätzung der rechtlichen Lage. Bitte sofort widersprechen, wenn ihr anderer Meinung seid!
2. Der andere Faktor wäre ein praktischer Aspekt. Als was hat man sich eine Teilhabe am Reich überhaupt vorzustellen? Die Gründung von Klöstern und Kirchen, sowie Hospitälern und ähnlichen Einrichtungen erscheint zunächst tätsächlich ein "Aufgabenfeld" der Königin zu sein. Ganz glücklich bin ich damit aber nicht: Denn dieses Engagement im sozialen und religiösen Bereich entspringt nicht aus ihrer Selbstwahrnehmung als Königin, sondern als religiöser Mensch. Daher mag ich hier nicht von einer "Teilhaberschaft am Reich" sprechen.
Konkreter wird es, wenn die Königin eigenständig politische Aufgaben übernimmt. Leider tat sie das selten, dies scheinen Ausnahmefälle zu sein.
Ein wichtiger Punkt sind dann die Interventionen der Königin in den Königsurkunden, die im übrigen oftmals zusammen mit der Nennung als "consors regni" auftauchen. Damit erscheint die Königin als die wichtigste Beraterin am Hof. Und das könnte dann tatsächlich auch der Grund sein, warum sie eine "Teilhaberschaft am Reich" besitzt. Es ist ihr Einfluss auf die Willensbildung des Königs.
Soweit meine jetzige Idee der ganzen Sache.