Die Geschichte des Versicherungswesens lässt sich wahrscheinlich viel weiter zurückdatieren, als man so gemeinhin annimmt. Jedenfalls lässt das ein Zeitungsartikel aus dem Jahr 1957 vermuten.
Als der erste Versicherungsvertrag der Geschichte scheint lange Zeit ein Vertrag angesehen worden zu sein, der im Jahr 1347 in Genua im Sinne einer Seetransportversicherung abgeschlossen wurde.
Um 1900 herum haben Ausgrabungen in Babylon aber wohl Tontafeln zutage gebracht, auf denen bereits ähnliche Verträge festgehalten wurden.
Es handelt sich um Tontafeln, die in Nippur ausgegraben wurden und die Korrespondenz eines damaligen Handelshauses umfassen. Der "Chef" des Handelshauses, ein Mann namens Murashu war ein Israelit, der 588 v. Chr. nach Babylon deportiert wurde und dort aber Handel treiben durfte und sich bald einen gewissen Wohlstand erwarb und schließlich zum Großkaufmann mit "internationalen Beziehungen" wurde. Er entwickelte (oder übernahm es von anderen) eine Art Darlehensgeschäft mit deutlichen Aspekten, die auch das Versicherungsgeschäft ausmachen.
Die Handelstransporte üner Karawanen waren damals nicht ohne Risiko. Murashu bot anderen Händlern an, ihnen Darlehen zu geben, wofür er mit zu 20 % an deren Transporten zu beteiligen war. Die Darlehennsumme brachte er als Vorschuss in das "Projekt" ein. Glückte die Unternehmung, war Murashu am Gewinn beteiligt, ging die Karawane verloren, hatte Murashu Pech und sein Geschäftspartner konnte die Darlehenssumme als Ersatz für den entstandenen Schaden behalten.
Mit dieser Entdeckung war Genua sozusagen entthront, hatte aber immerhin noch den Ruhm, das erste Gesetz im Versicherungsrecht am 22. Oktober 1369 erlassen zu haben.
Inwieweit diese Feststellungen schon wieder überholt sind, kann ich nicht sagen, da habe ich nicht weiter nachgeforscht (obwohl es interessant wäre...).
Quelle: Deutsche Versicherungszeitschrift, Heft 8/9 1957, S. 221
Viele Grüße
Bernd