Naresuan
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Das meine ich ja auch. Selbst wenn Liutprand geschrieben hätte, Hugo habe den Sarazenen ein Wegzollrecht erteilt, wäre es immer noch nicht sicher, ob er (Liutprand) dies auch nur aus dem Vertrag ableitete oder ob es tatsächlich so war.es ist aber eben keine Tatsache (Fakt) sondern eine als Tatsache geglaubte Erzählung (Faktoid).
Dazu fand ich eine interessante These, die basierend auf den al-Muqtabis des Ibn Hayyan annimmt, dass mit Liutprands foedus gar nicht ein Vertrag mit den sich in den Alpen befindenden Sarazenen gemeint ist, sondern ein Handelsvertrag mit ʿAbd ar-Rahmān III. Bei dessen Friedensverhandlungen mit dem Herrscher von Barcelona, einem gewissen Šunyīr ibn Ğunfrīd al-Ifranğī, soll ein Mann namens Unğuh, Regent von Neapel, anwesend gewesen sein, der ein Freihandelsabkommen erreichen wollte. Einige Historiker sehen in diesem Unğuh unseren Hugo.
Jedenfalls soll dieser Vertrag an Nasr ibn Ahmad, dem qa'id von Farahsanit (Fraxinetum?) geschickt worden sein.
Demzufolge hätten dann die Sarazenen in den Alpen das Freihandelsabkommen als Wir-dürfen-machen-was-wir-wollen-Abkommen interpretiert.
Auch Otto I. scheint später ʿAbd ar-Rahmān III. als Oberhaupt der Sarazenen betrachtet zu haben. Dessen Verhältnis zu den Leuten in Fraxinetum ist aber unklar.
Das passt auch gut zu Liutprands Aussage tu, ut obtineas, nocentes et morte dignos dimittis, also mehr ein Zulassen verbrecherischer Umtriebe als die Erteilung eines Privilegs.
Liutprand, Antapodosis,V 17 , Seite 139.
In diesem Sinne nehme ich mein Faktoid zurück, da es mir immer unwahrscheinlicher erscheint.
(PDF) The Arab Presence in France and Switzerland in the 10Th Century ,
Kees Versteegh, 1990, Seite 368-369
Fraxinetum: An islamic frontier state in tenth-century provence, Mohammad Ballan in Comitatus: A Journal of Medieval and Renaissance Studies, Vol.41 (2010)
La Méditerranée Occidentale et Al-Andalus de 934 à 941: Les données d'Ibn Ḥayyan, Pedro Chalmeta