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Seit wann gibt es schon Enteignungen und bei welchen Völkern fanden Enteignungen statt?
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Eher nicht. Bei der Säkularisation gingen ja Territorien mitsamt ihren reichsunmittelbaren Rechten auf neue Landesherren über. Bei der Enteigung hingegen wechselt(e) lediglich das Eigentum an Grund und Boden. Das hat eine andere Rechtsqualität.Kann man nicht auch das Einziehen von Kirchengütern im Zuge der Säkularisation oder der Reformation als Enteignung ansehen?
Bei der Säkularisation gingen ja Territorien mitsamt ihren reichsunmittelbaren Rechten auf neue Landesherren über.
Auch hier finde ich den Begriff Enteignung problematisch bis unpassend, da Klostergüter und Kirchenbezirke ja oft Exklaven mit weitgehender oder vollständiger politischer Autonomie waren (Steuerrecht, Gerichtsbarkeit, Polizeigewalt, etc.). Man denke hier nur an die Dombezirke in Hamburg, Lübeck oder Ratzeburg, die ausdrücklich nicht zum Territorium dieser Städte gehörten.Nicht nur, auch fielen z.B. Güter von Klöstern an weltliche Herrscher, also der tatsächliche Landbesitz. Ebenso zu Reformationszeiten. Aus der oldenburgischen Geschichte ist mir die "Enteignung" des Klosters Hude bekannt.
Jaaaaaaaaaaaa aber.....................Eher nicht. Bei der Säkularisation gingen ja Territorien mitsamt ihren reichsunmittelbaren Rechten auf neue Landesherren über. Bei der Enteigung hingegen wechselt(e) lediglich das Eigentum an Grund und Boden. Das hat eine andere Rechtsqualität.
Man könnte sagen, daß Säkularisierung eben mehrere Aspekte umfaßt: Sowohl die Enteignung der Immobilien als auch die politische Neuordnung.Auch hier finde ich den Begriff Enteignung problematisch bis unpassend, da Klostergüter und Kirchenbezirke ja oft Exklaven mit weitgehender oder vollständiger politischer Autonomie waren
Diese Definition finde ich sehr gut und passend.Man könnte sagen, daß Säkularisierung eben mehrere Aspekte umfaßt: Sowohl die Enteignung der Immobilien als auch die politische Neuordnung.
Ja, das alte Historiker-Problem: Die Übertragung von Begriffen auf Zeiten, für die sie eigentlich nicht richtig passen. Im nicht-laizistischen HRR waren die Kirchen ja auch Staatskirchen und Teil der Staatsgewalt, somit quasi staatsöffentlich.Mit anderen Worten: Das lief auf ein Verständnis hinaus, daß es dabei nicht um Enteignung oder Eigentümerwechsel ging, sondern um eine Art Umorganisation öffentlichen Eigentums.
Wobei ich bezweifele, daß die Betroffenen dieses Rechtsverständnis geteilt haben ...
Diese Argumentation fand ich schon immer lustig.Jaaaaaaaaaaaa aber.....................
Beispiel:
Bei der Säkularisation das Stifts Buchau ging die Grundherrschaft an Thurn und Taxis, die Landesherrschaft teils an Württemberg, teils an Hohenzollern. Den hohenzollernschen Teil der Grundherrschaft hat der Fürst von Hzl-Sig. als Privatmann! in den 1830ern den Thurn und Taxis abgekauft, um sie wiederum lange nach Abtretung der Landeshoheit an die Berliner Hzl.er zu verscherbeln.
Also ich denke man kann zumindest in den Fällen der Klöster schon von einer "Entschädigungslosen Enteignung" sprechen.
Diese Argumentation fand ich schon immer lustig.
Die Kirche wurde zunächst mit öffentlichen Güter ausgestattet, um öffentliche Aufgaben zu erfüllen.
Die Kirche wurde zunächst mit öffentlichen Güter ausgestattet
Von der Entschädigung weltlicher Fürsten, Grafen etc wäre da noch zu sprechen.
Die weltlichen "Fürsten, Grafen etc" wurden aber ja nicht ihres tatsächlichen Besitzes enteignet, sondern büßten lediglich ihre Landesherrschaft ein. Wenn mich nicht alles täuscht, hatten wir zwischen diesen Dingen weiter oben schon differenziert.
Und wie kamen die Leiniger an den Main?
Ehemals kurmainzisches Gebiet.
Irrtum
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