Enteignung

Nö. Oder wir reden hier aneinander vorbei. Amorbach war nicht reichsunmittelbar, Landesherren waren die Mainzer.


Da hast du recht.
Dem Fürsten von Leiningen: die Mainzischen Aemter Miltenberg, Buchen, Seeligenthal, Amorbach und Bischofsheim; die von Wirzburg getrennten Aemter: Grünsfeld, Lauda, Hartheim und Rückberg; die pfälzischen Aemter: Boxberg und Mosbach, und die Abteyen Gerlachsheim und Amorbach.
Hauptschluß der außerordentlichen Reichsdeputation § 20
 
Diese Argumentation fand ich schon immer lustig.

Die Kirche wurde zunächst mit öffentlichen Güter ausgestattet, um öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Dann hat man im Rahmen der Säkularisation die ehemals öffentlichen Güter wieder eingezogen, um die öffentlichen Aufgaben nun lieber durch den Staat erledigen zu lassen und auch um den Staatshaushalt hierfür finanziell auszustatten. Die Kirchen wiederum argumentieren nun "enteignet" worden zu sein. Und zum Schluß wird dann noch per Konkordat als Entschädigung für die Wegnahme ehemals öffentlicher Güter die Kirchensteuer eingeführt. Geht's eigentlich noch???

Wenn ja, bitte ich um folgendes:
1. Der Staat möge mir Ländereien übereignen,
2. mir diese wieder wegnehmen und
3. mir als Entschädigung für diese "Enteignung" eine Steuer zukommen zu lassen. Zur Vermeidung des mit Punkt 1 und 2 verbundenen bürokratischen und zeitlichen Aufwands schlage ich vor, gleich zu Punkt 3 überzugehen.:D


Zweifellos lustig.
Ein Vorgang der sich, nimmt man 1803 als Beginn, über 130 Jahre, nimmt man Joseph II, über 160 Jahre, nimmt man die 1530er Jahre über 400 Jahre hinzog.
Und dementsprechend viele Facetten hatte.


Wieder Stift Buchau als Beispiel. Thurn und Taxis erhielt die Grundherrschaft als Ausgleich für den Wegfall der Einnahmen aus der linksrheinischen Reichspost.


OT: Die soziale Komponente der "westlichen Kirchen" fehlt übrigens der der "Ostkirche" fast völlig. Was mit als Grund für die Ausbreitung des Kommunismus im Osten und als Grund für die Nichtausbreitung im Westen gesehen wird.
 
Moment, habe falsch gerechnet, Du fängst bei den Schenkungen an. Also so ca. 700 n. Chr. und den Merowingern bis zum Reichskonkordat von Adolfen grob gerechnet ca. 1.200 Jahre.

Da ist aber manches Wässerlein die Donau runter gelaufen.
 
In den Gesetzen der Römer, Stelle kann ich bei Bedarf heraussuchen, gab es einen Passus, dass die viae publicae über einen Randstreifen verfügen müssten, auf dem nicht gebaut werden dürfte. Die Existenz solcher Gesetze spricht dafür, dass man eine Grundlage brauchte, um eine Praxis zu beenden. Es ist vorstellbar, dass auch hier Enteignungen stattfanden.

Enteignungen waren bei den Römern gängige praxis in neu eroberten gebieten. Die vorherigen bewohner/besitzer wurden routinemäßig enteignet und ihre land an römische staatsbürger verpachtet. Von Domitian ist ausnahmsweise überliefert, dass er die Kubier, ein völkchen im Rechtsrheinischen, finanziell dafür entschädigte, dass die legionen auf ihren äckern lager errichtet hatten; das war also auch nicht gerade gängige praxis.

- Lalaith
 
Das Thema ist zwar etwas älter, aber trotzdem:

1. Enteignung ist ein rechtlicher Prozeß zwischen dem Bürger und dem Staat, bei dem der Bürger sein Eigentum verliert. Platt gesagt. Der Verlust von Land und Freiheit ist demnach keine Enteignung, wie es oben dargestellt wurde.

2. Trotzdem es keine Eigentumsgarantie im alten Rom gab, wurde bis in die Kaiserzeit hinein nicht enteignet, soweit sich das heute noch erkennen läßt. Allerdings fand man natürlich Mittel und Wege, auch ohne Enteignung zu demselben Ergebnis zu kommen (z.B. indem man den Eigentümer zum Verkauf zwingt). Ab wann man Enteignung als verifiziert ansieht, müßte ich nachschlagen.
 
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