Erstmalige Vergabe des Titels "Fürst"

Man kann also sagen, daß ein Fürst ein Adeliger war, der keinen anderen Titel mitbrachte.
Hätte man Ihn den nicht zu einem Herzog machen können ?

Was brachte denn die Erfindung dieses neuen Adelstitels ?

Man muss unterscheiden zwischen der Bezeichnung "Fürst" als Gattungsbegriff und "Fürst" als Adelstitel.

Der Gattungsbegriff des Fürsten umfasste alle Reichsfürsten, die vom Kaiser urkundlich in den Fürstenstand erhoben waren und demzufolge eine Virilstimme im Reichsfürstenrat führten - d.h. eine Einzelstimme im Gegensatz zu einer Kuriatstimme, d.h. der Gesamtstimme eines Gremiums wie z.B. der wetterauischen oder schwäbischen Grafenbank oder der rheinischen und schwäbischen Prälatenbank, deren Vertreter nicht zum Reichsfürstenstand zählten, aber Reichsstandschaft besaßen.

Zur Gruppe der Reichsfürsten zählten Herrscher mit ganz unterschiedlichen Adelstitulaturen wie z.B. Herzog, Markgraf, Landgraf oder Pfalzgraf bei weltlichen, Fürstbischof, Fürstpropst oder Fürstabt bei geistlichen Reichsfürsten. Dabei ist der Adelstitel kein Kennzeichen für den Reichsfürstenstand, denn es gab z.B. Markgrafen oder Landgrafen mit Fürstenrang und andere, die diesen nicht hatten. Maßgebend war stets die offizielle Erhebung durch den Kaiser in den Reichsfürstenstand.

Schon relativ früh gab es Situationen, wo der Kaiser einen einfachen Grafen zwar in den Reichsfürstenstand erheben, ihm aber - vielleicht aus politischer Rücksicht - nicht den Herzogstitel oder eine andere höhere Titulatur verleihen wollte. Um diese Klippe zu umschiffen, verfiel die Reichskanzlei auf die Möglichkeit, den Rang eines gefürsteten Grafen zu verleihen. Das kam aber in der frühen Neuzeit außer Gebrauch, sodass man die Titulatur "Fürst" als unterste Stufe des Reichsfürstenstandes einführte. So z.B. die Fürsten von Ostfriesland, Fürstenberg, Waldeck, Schwarzburg, Salm und zahlreiche andere Fürstenhäuser.

Der Titel "Fürst" konnte später von Landesherren an Untertanen verliehen werden, die sie besonders auszeichnen wollten, ohne dass sie indes vom Kaiser zu Reichsfürsten erhoben wurden. Ein bekanntes Beispiel dafür ist Fürst Bismarck, sowie zahlreiche andere, die nur den Fürstentitel ohne Reichsstandschaft führten.
 
Interessant.
Ich war bisher davon ausgegangen, daß ab dem Spätmittelalter alle Markgrafen und Landgrafen als Fürsten galten.
Wer waren denn die Ausnahmen?

Keine Reichsfürstentümer waren die Landgrafschaften Baar, Nellenburg, Breisgau, Klettgau oder Stühlingen. Sie fielen meist bis zum ausgehenden Mittelalter an andere Adelsfamilien, die oft die Titulatur eines Landgrafen zusammen mit anderen Amtstiteln weiterführten.

Bei den Markgrafschaften verhält es sich ebenso wie mit den Landgrafschaften. Nicht alle waren Reichsfürstentümer, doch wurden sie zumeist bis zum späten Mittelalter anderen Herrschaften inkorporiert und verschwanden damit als souveräne Territorien. Zu nennen wären in diesem Zusammenhang die Markgrafschaften Landsberg, Burgau, Lausitz oder Hochberg,

Grundsätzlich ist zu sagen, dass Amtstitel und Reichsfürstenstand zwei verschiedene Dinge waren.
 
Danke für die Antwort.
Dann war meine Erinnerung doch richtig, daß zumindestens de facto kein Markgraf oder Landgraf mehr existierte, der nicht auch Reichsfürst war (wenn auch manchmal durch andere Titel).

Grundsätzlich ist zu sagen, dass Amtstitel und Reichsfürstenstand zwei verschiedene Dinge waren.
Richtig.
Was man wohl auch darauf zurückführen kann, daß die Amtstitel sich zu dieser Zeit schon von den konkreten Ämtern weitgehend gelöst hatten.
 
Zurück
Oben