Hallo,
bin gerade dabei meine Hausarbeit zur Geschichte des EuGH zu schreiben und komme an einer Stelle nicht wirklich weiter. Im Zuge eines Vertragsverletzungsverfahrens ist es nach Art 259 des AEUV möglich, dass ein Mitgliedsstaat einen anderen vor dem EuGH verklagt, sollte dieser seinen, aus den EU- Verträgen resultierenden Verpflichtungen nicht nachkommen.
Weiß jmd. wann ein Mitgliedsstaat einen anderen zuletzt verklagt hat? Ist es überhaupt schon mal vorgekommen?
Danke im Voraus für die Antworten
Gruß
Homerist
bin gerade dabei meine Hausarbeit zur Geschichte des EuGH zu schreiben und komme an einer Stelle nicht wirklich weiter. Im Zuge eines Vertragsverletzungsverfahrens ist es nach Art 259 des AEUV möglich, dass ein Mitgliedsstaat einen anderen vor dem EuGH verklagt, sollte dieser seinen, aus den EU- Verträgen resultierenden Verpflichtungen nicht nachkommen.
Weiß jmd. wann ein Mitgliedsstaat einen anderen zuletzt verklagt hat? Ist es überhaupt schon mal vorgekommen?
Danke im Voraus für die Antworten
Gruß
Homerist