Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich habe eine Monographie von Gerhard Dilcher: Normen zwischen Oralität und Schriftkultur. Studien zum mittelalterlichen Rechtsbgeriff und zum langobardischen Recht. gefunden.
Kann ich vom germanischen Recht auf das Fränkische schließen? Wenn ich mich richtig entsinne, gehörten die Langobarden doch später auch zu den Eroberungen der Merowinger.
Kann ich vom germanischen Recht auf das Fränkische schließen? Wenn ich mich richtig entsinne, gehörten die Langobarden doch später auch zu den Eroberungen der Merowinger.