Marcia
Aktives Mitglied
Ich gehe derzeit der Frage nach, welche Möglichkeiten der Geldanlage es im Römischen Reich gab.
Vorab: Das Anlegen von Geld in Landbesitz und Immobilien möchte ich hier ausklammern.
Ich fand auch schon einiges über Banken und Bankiers in „Die Wirtschaft des römischen Reiches“ von Hans-Joachim Drexhage, einem einführenden Buch, aber es bleiben noch immer Fragen offen.
Aus dem Buch habe ich erfahren, dass das Depositgeschäft (die Einlage von Geldern zur Sicherheit und zur Auszahlung an Dritte) seit dem 4. Jahrhundert v. Chr. belegt ist. Diese Deposita konnten geschlossen sein (im versiegelten Sack) oder offen, im zweiten Fall konnten sie vom Bankier genutzt werden. Ich fand aber nichts zu Bedingungen dieser Deposita und frage mich nun, ob im „offenen“ Fall dem Anleger bzw. Einlagerer Zinsen gezahlt wurden (was eigentlich logisch wäre), ob es vielleicht Quellen über die Höhe des Zinssatzes gibt, und ob im „geschlossenen Fall“ der Kunde oder Einlagerer dem Bankier eine Gebühr zahlte (denn ansonsten hätte dieser vom Geschäft keinen Nutzen – jedenfalls sehe ich keinen ).
Weiß zufällig jemand etwas Näheres oder kann mir vertiefende Literatur empfehlen?
Vorab: Das Anlegen von Geld in Landbesitz und Immobilien möchte ich hier ausklammern.
Ich fand auch schon einiges über Banken und Bankiers in „Die Wirtschaft des römischen Reiches“ von Hans-Joachim Drexhage, einem einführenden Buch, aber es bleiben noch immer Fragen offen.
Aus dem Buch habe ich erfahren, dass das Depositgeschäft (die Einlage von Geldern zur Sicherheit und zur Auszahlung an Dritte) seit dem 4. Jahrhundert v. Chr. belegt ist. Diese Deposita konnten geschlossen sein (im versiegelten Sack) oder offen, im zweiten Fall konnten sie vom Bankier genutzt werden. Ich fand aber nichts zu Bedingungen dieser Deposita und frage mich nun, ob im „offenen“ Fall dem Anleger bzw. Einlagerer Zinsen gezahlt wurden (was eigentlich logisch wäre), ob es vielleicht Quellen über die Höhe des Zinssatzes gibt, und ob im „geschlossenen Fall“ der Kunde oder Einlagerer dem Bankier eine Gebühr zahlte (denn ansonsten hätte dieser vom Geschäft keinen Nutzen – jedenfalls sehe ich keinen ).
Weiß zufällig jemand etwas Näheres oder kann mir vertiefende Literatur empfehlen?