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Weiters will ich auch etwas über die Verfassung vor der 1. Republik wissen da gab es doch eine
Weiters will ich auch etwas über die Verfassung vor der 1. Republik wissen da gab es doch eine:yes:
Stimmt Verfassungen im modernen Sinne gab es zuvor in Frankreich nicht. Dennoch sprach man, wenn man die rechtliche Ordnung der Zeit meinte, von Verfassung.Nein, vor der ersten Republik hatte Frankreich keine Verfassung. Absolutistische Monarchen brauchten dies nicht. Erst die Konstitutionellen Monarchien (Konstitution = Verfassung) kannten Verfassungen (England dagegen hat trotz seiner langen parlamentarischen Tradition bis heute nur verfassungsähnliche Dokumente: Magna Charta, Bill of Rights). Im Zuge der frz. Revolution kamen Verfassungen so richtig in Mode, so dass die ersten Verfassungen der meisten europäischen und amerikanischen Staaten Aus der Zeit zwischen 1790 und 1830 stammen.
Nein, vor der ersten Republik hatte Frankreich keine Verfassung. Absolutistische Monarchen brauchten dies nicht.
Verfassung - LexikonV. bezeichnet die meist in einer Urkunde niedergelegte Grundordnung eines politischen Gemeinwesens (z.B. das GG). Diese Grundordnung gilt vor und über allem anderen staatlich geschaffenen Recht, sie legt die Grundstruktur und die politische Organisation des Gemeinwesens (z.B. des Staates) fest, regelt das Verhältnis und die Kompetenzen der (Staats-)Gewalten untereinander und enthält die (Freiheits- und) Grundrechte der Bürger und Bürgerinnen.
Verfassung ? WikipediaRechtsdogmatisch handelt es sich bei dem, was heute üblicherweise unter „Verfassung“ verstanden wird, um eine Verfassung im formellen Sinn, das heißt eine Verfassung in Gesetzesform. Dem gegenüber beschreibt der Terminus Verfassung im materiellen Sinn schlicht all jene Rechtsnormen, die Aufbau und Tätigkeit des Gemeinwesens regeln, unabhängig davon, ob sie in Gesetzesform positiviert sind (beispielsweise wenn die Ältesten eines Stammes einen Beschluss fällen). Eine Verfassung im materiellen Sinn besteht somit in jeder - wenn auch „primitiver“ - Form des menschlichen Zusammenlebens. Eine Verfassung im formellen Sinn ist hingegen eine zivilisatorische Errungenschaft, die grundlegenden Rechte und Pflichten im Gemeinwesen mit Rechtssicherheit regelt.
Diese Auffassung wird von den mir bekannten englischen Juristen entschieden bestritten.England dagegen hat trotz seiner langen parlamentarischen Tradition bis heute nur verfassungsähnliche Dokumente: Magna Charta, Bill of Rights
Sehr richtig, so hatte ich das auch gemeint.Absolute Monarchien hatten eine absolutistische Verfassung.
Vgl.:
Inwieweit "Menschenrechte" Teil einer Verfassung sein müssen, ist eine interessante Frage...
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass es 1791 auch eine verfassung mit einem monarchen gab und zwar in Frankreich
Die Weimarer Verfassungsväter haben jedenfalls nicht den Schritt getan, den später das Grundgesetz in Art. 1 Abs. 3 tat ("Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltenden Recht" - in Verbindung mit Art. 19 Abs. 2 und 4 und der "Ewigkeitsgarantie" in Art. 79 Abs. 2).Aber selbst die Weimarer Verfassung positionierte die Bürger- und Menschenrechte bemerkenswert weit hinten (2.Hauptteil).
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass es 1791 auch eine verfassung mit einem monarchen gab und zwar in Frankreich
Vielleicht in Beitrag #8?
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