Französische Verfassung (1791)

Paullus

Mitglied
Kann mir jemand mal gute Seiten zu der 1. Französischen Republik geben. Ich will alles über die Verfassung wissen wie sie entstanden ist, welche Ränge es gab u.s.w.


Weiters will ich auch etwas über die Verfassung vor der 1. Republik wissen da gab es doch eine:yes:
 
Weiters will ich auch etwas über die Verfassung vor der 1. Republik wissen da gab es doch eine:yes:

Nein, vor der ersten Republik hatte Frankreich keine Verfassung. Absolutistische Monarchen brauchten dies nicht. Erst die Konstitutionellen Monarchien (Konstitution = Verfassung) kannten Verfassungen (England dagegen hat trotz seiner langen parlamentarischen Tradition bis heute nur verfassungsähnliche Dokumente: Magna Charta, Bill of Rights). Im Zuge der frz. Revolution kamen Verfassungen so richtig in Mode, so dass die ersten Verfassungen der meisten europäischen und amerikanischen Staaten Aus der Zeit zwischen 1790 und 1830 stammen.
 
Nein, vor der ersten Republik hatte Frankreich keine Verfassung. Absolutistische Monarchen brauchten dies nicht. Erst die Konstitutionellen Monarchien (Konstitution = Verfassung) kannten Verfassungen (England dagegen hat trotz seiner langen parlamentarischen Tradition bis heute nur verfassungsähnliche Dokumente: Magna Charta, Bill of Rights). Im Zuge der frz. Revolution kamen Verfassungen so richtig in Mode, so dass die ersten Verfassungen der meisten europäischen und amerikanischen Staaten Aus der Zeit zwischen 1790 und 1830 stammen.
Stimmt Verfassungen im modernen Sinne gab es zuvor in Frankreich nicht. Dennoch sprach man, wenn man die rechtliche Ordnung der Zeit meinte, von Verfassung.

Wenn man aber, das was man damals unter Verfassung verstand, hier abbilden wollte, dann könnte man damit vermutlich Seiten füllen.
 
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Nein, vor der ersten Republik hatte Frankreich keine Verfassung. Absolutistische Monarchen brauchten dies nicht.

Absolute Monarchien hatten eine absolutistische Verfassung.
Vgl.:
V. bezeichnet die meist in einer Urkunde niedergelegte Grundordnung eines politischen Gemeinwesens (z.B. das GG). Diese Grundordnung gilt vor und über allem anderen staatlich geschaffenen Recht, sie legt die Grundstruktur und die politische Organisation des Gemeinwesens (z.B. des Staates) fest, regelt das Verhältnis und die Kompetenzen der (Staats-)Gewalten untereinander und enthält die (Freiheits- und) Grundrechte der Bürger und Bürgerinnen.
Verfassung - Lexikon

Rechtsdogmatisch handelt es sich bei dem, was heute üblicherweise unter „Verfassung“ verstanden wird, um eine Verfassung im formellen Sinn, das heißt eine Verfassung in Gesetzesform. Dem gegenüber beschreibt der Terminus Verfassung im materiellen Sinn schlicht all jene Rechtsnormen, die Aufbau und Tätigkeit des Gemeinwesens regeln, unabhängig davon, ob sie in Gesetzesform positiviert sind (beispielsweise wenn die Ältesten eines Stammes einen Beschluss fällen). Eine Verfassung im materiellen Sinn besteht somit in jeder - wenn auch „primitiver“ - Form des menschlichen Zusammenlebens. Eine Verfassung im formellen Sinn ist hingegen eine zivilisatorische Errungenschaft, die grundlegenden Rechte und Pflichten im Gemeinwesen mit Rechtssicherheit regelt.
Verfassung ? Wikipedia

England dagegen hat trotz seiner langen parlamentarischen Tradition bis heute nur verfassungsähnliche Dokumente: Magna Charta, Bill of Rights
Diese Auffassung wird von den mir bekannten englischen Juristen entschieden bestritten.
 
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Das in einer Verfassung addressierte Problem ist: Wo findet die Willkür der Exekutiven ihre Grenzen?

Beim Vorliegen von "Gesetzen" - wecher Art auch immer, z.B. "Sachsenspiegel" - kann ein "Unrecht" identifiziert werden. Aber an wen wendet man sich dann? An den König natürlich! Doch wenn der König die Quelle dieses Unrechts ist?


Absolutistische "Verfassung" regeln dies ganz einfach: Der König kann keine Quelle des Unrechts ein! Er ist durch Gott eingesetzt und nur Gott gegenüner verantwortlich.

Ein wunderbares Beispiel einer "Verfassung" ist die "Goldene Bulle", ebenfalls die "Magna Charta" und die "Bill of Rights". Wenn auch nichts, was "modernen" Standards standhält...
Inwieweit "Menschenrechte" Teil einer Verfassung sein müssen, ist eine interessante Frage...
 
Inwieweit "Menschenrechte" Teil einer Verfassung sein müssen, ist eine interessante Frage...

Eine sehr interessante sogar.
Die amerikanische Verfassung hatte ursprünglich gar keine Menschenrechte beinhaltet. Bald jedoch wurden (und werden bis heute) solche Rechte durch die amendments (Verfassungszusätze) eingefügt.
Allerdings hatten die Einzelstaaten der USA zuvor alle eine Bill of Rights, sodass eine Federal Bill of Rights nicht sofort notwendig erschien.
Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten ? Wikipedia
Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerike (1787)
Eine Erklärung der Menschenrechte der Verfassung voran zu stellen, war die wesentliche Neuerung durch die französische Verfassung in der Verfassungsgeschichte.
Französische Verfassung (1791)
Eine solche Erklärung hatte fortan den revolutionären Stallgeruch und unterblieb dann auch folgerichtig in der Verfassung des Deutschen Reiches.
Verfassung des Deutschen Reiches (Bismarck-Verfassung, 1871)
Aber selbst die Weimarer Verfassung positionierte die Bürger- und Menschenrechte bemerkenswert weit hinten (2.Hauptteil).
Verfassung des Deutschen Reiches (Weimarer Reichsverfassung, 1919)
 
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass es 1791 auch eine verfassung mit einem monarchen gab und zwar in Frankreich
 
Aber selbst die Weimarer Verfassung positionierte die Bürger- und Menschenrechte bemerkenswert weit hinten (2.Hauptteil).
Die Weimarer Verfassungsväter haben jedenfalls nicht den Schritt getan, den später das Grundgesetz in Art. 1 Abs. 3 tat ("Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltenden Recht" - in Verbindung mit Art. 19 Abs. 2 und 4 und der "Ewigkeitsgarantie" in Art. 79 Abs. 2).

Man erkennt die Differenz auch daran, dass der 2. Hauptteil der WRV ausdrücklich beschrieben ist als "Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen" (Beispiel: "Alle Deutschen sind vor dem Gesetz gleich", Art. 109 Satz 1), während die meisten Grundrechte im GG sich auf "Menschen" beziehen - so weit war man 1919 noch nicht.
 
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass es 1791 auch eine verfassung mit einem monarchen gab und zwar in Frankreich

Vielleicht in Beitrag #8?

Ja, die gabs auch und wenn man den Beitrag # 2 ganz genau unter die Lupe nimmt, dann findet man auch den Link dazu. :fs:

Die Verfassung war für eine konstitutionelle Monarchie ausgerichtet.
Mit der ersten Republik war diese Verfassung jedoch nicht mehr aktuell.
 
Hartmann, Peter Claus: Französische Verfassungsgeschichte der Neuzeit (1450-2002): ein Überblick.
2. Ausgabe, verb., erw. und bis 2002 fortgeführte Aufl.
Berlin: Duncker & Humblot, 2003.

Dieses Buch dürfte die wichtigsten Fragen beantworten :haue:
 
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