Bei den Rittern ist vieles ein Spiel mit Definitionen. Der Ritterstand entwickelte sich aus den zur Kriegsfolge zu Pferd verpflichteten. Egal wie man es dreht und wendet, gab es somit -je nach Definition - auch nichtadelige Ritter. Der zeitgenössische Ritterbegriff entwickelte sich auch teilweise parallel zum Ministerialenstand, der ja geradezu danach eingeteilt wurde, ob ein Ministeriale ritterlich war oder nicht. Aus den nicht ritterlichen Ministerialen gingen oft die Patrizier der Städte hervor, deren Stand nur zum Teil als adelig galt.
Seit es Quellen gibt, aus denen genügend Einzelpersonen bezeugt sind, dass man eine Aussage treffen kann, sind Ritter aber Adelige.
Nicht jeder Angehörige des Ritterstandes war aber ein Ritter. Zum Ritterstand gehörte seit dem Hohen Mittelalter, in Deutschland spätestens seit Barbarossa, wer entsprechende Abkunft aufweisen konnte. Nur diese konnten Ritter werden. Zum Ritter sein gehörte aber ein gewisser Lebensstil. Diesen konnte sich aber nicht jeder leisten. Daher gaben viele, die anlässlich einer Feier wie dem Mainzer Hoffest, oder eines Sieges zum Ritter geschlagen wurden, ihre Ritterschaft wieder auf und dienten weiter als Knechte. Manche wurden dadurch sogar wiederholt zum Ritter geschlagen.
Während in der Frühzeit jeder Ritter einen anderen 'zum Ritter schlagen' konnte, wurde dies später eingeschränkt. Schließlich musste man dafür zahlen oder bestimmte, sehr seltene Dienste oder Taten, z.B. eine Pilgerfahrt nach Jerusalem ableisten. Dies konnte sich wiederum nicht jeder leisten. Es gab daher Ritter, die schon deshalb gerühmt wurden, weil sie es geschafft hatten, zum Ritter geschlagen zu werden.
Ein großartiges Zeitportrait mit vielen Erklärungen zu hochmittelalterlichen Rittern findet sich z.B. in Georges Duby, 27. Juli 1214 Der Sonntag von Bouvines, Berlin 1988.
Was 'neue Erkenntnisse' angeht, geht übrigens, wenn man genau liest auch bei anderen Erscheinungen viel auf die jeweilige Definition zurück.
Eine Anmerkungen noch zu Unfreien. Sie waren durchaus nicht immer und überall vom Waffendienst ausgeschlossen. Bei den Sachsen z.B. gab es dazu differenzierte Regelungen. Insbesondere gestand man ihnen zu, das Land in dem sie lebten zu verteidigen. Na ja, man muss wohl eher sagen, dass man es von ihnen verlangte. Einige Beispiele findet man schon in Delbrücks Geschichte der Kriegskunst, mehr, wenn man Regional- und Ortsgeschichte betrachtet.
Man kann wohl etwas vereinfacht sagen, dass Ritter generell Waffen tragen durften, während es für andere darauf ankam, in welcher Rolle sie auftraten.
Ich bleibe dabei, dass ausnahmslos jeder Ritter Angehöriger des Adelsstandes war. Militärisch gesehen ist es schon so, dass sich die Ritter aus den fränkischen (erstmals bei Karl Martell in Erscheinung tretend) und ottonischen Panzerreitern entwickelt hatten. Ich behaupte sogar, dass darin mit ein Grund zum Aufkommen des Lehnssystems liegt – für Rüstung, Pferd und aufwendigere Waffen benötigte der Panzerreiter mehr Mittel als der zu Fuss kämpfende fränksiche Freie. Das nötige Training liess dem Panzerreiter zudem keine freie Kapazitäten, um sich selbst um die Bewirtschaftung seines Landes zu kümmern. Das übernahmen unfreie Knechte und Mägde.
Aber diese Panzerreiter waren eben nur die Vorläufer der mittelalterlichen Ritter. Als die Panzerreiter zur Gefolgschaft verpflichtete Ritter geworden waren, gehörten sie bereits zum Vasallenadel.
Ein ritterlicher Ministerialer – etwa ein Vogt – gehörte dem Ministerialadel an, ein nichtadliger Ministerialer – etwa ein Meier oder Schulze – war eben nur ein Ministeriale, der, wenn er zum Ritter gemacht wurde, gleichzeitig in den Adelsstand aufstieg.
Der soziale Typ des Vasallenritters lässt sich in zwei Gruppen unterscheiden: Zum einen gab es die oberste Schicht der Militär- und Grundaristokratie, die durch den Geburtsadel gebildet wurde, zum anderen gab es Emporkömmlinge, die sich im Kampf auszeichneten und so in den Ritterstand eindringen konnten. Zu diesem Emporkömmlingen zählten oft die Ministerialen.
Es stimmt, dass nicht jeder Angehöriger des „Ritterstandes“ ein Ritter war – und auch sonstige Adlige waren nicht zwangsläufig Ritter – aber jeder Ritter war Adliger. Es stimmt aber nicht, dass man von entspr. Herkunft sein musste. Der Söldnerführer John Hawkwood beispielsweise wurde im Hundertjährigen Krieg von Eduard III (oder dem Schwarzen Prinzen ?) zum Ritter geschlagen (und damit auch in den Adelsstand erhoben), bevor er als Condottiere nach Italien ging. Man konnte auch in den Ritterstand erhoben und damit zum Adligen gemacht werden, Damit war einem auch als Bürgerlicher das Rittertum offen. Der Landsknechtführer Georg Frundsberg wurde 1504 von Maximilian I in den Ritterstand erhoben.
Nicht nur der Ritter (Adlige) durfte Waffen tragen. Jeder Freier - auch "Gemeinfreier" d.h. freier Nicht-Adliger - war dazu berechtigt. Das war nach dem mittel. Das Rechts- und Lehnsystem folgerichtig: Der Unfreie musste Abgaben leisten, durfte keine Waffen tragen und hatte dafür Anspruch auf Schutz von seinem Grundherr. Konnte der Grundherr seiner Schutzpflicht nicht nachkommen, war der Unfreie zum Mindesten theoretisch nicht mehr an seinen Herrn gebunden. Der Freie hatte keinen Grundherr resp. Schutzherr und musste so für seinen Schutz selbst aufkommen – schon aus diesem Grund besass er das Waffentragrecht.
Natürlich konnte resp. musste auch ein Unfreier Waffen verwenden, wenn er seinem Grundherr / Schutzherr Kriegsdienste leisten musste. Ansonsten waren den Unfreien in Regel nur Morgensterne und Bauernwehren (Messer) gestattet, um Schadwild von ihren Feldern und Höfen fern zu halten.
Selbstverständlich gibt es viele Beispiele von Unfreien, die dies ignorierten. Die Condottieri Muzio Attendolo Sforza und Francesco Russo Carmagnolo beispielweise waren Bauernsöhne und wurden meines Wissens auch nie zum Ritter geschlagen und auch nie geadelt.