Gregor VII. und Heinrich IV.

Hallo,

Die ursprüngliche Absicht, die dem Prinzip der Reichskirche zugeordnet wurde, ist, die parallel zur weltlichen stehende geistliche Macht zu stärken, um mit ihr ein Gegengewicht unter Führung des Königs gegen die immer mächtiger werdenden Fürsten zu schaffen. Schließlich lag es auch im Interesse des Episkopats, den Einfluss der Landesfürsten, der sich auch in den betroffenen Bistümern bemerkbar machte, zurückzudrängen.
Die in der Hofkapelle dort tätigen Geistlichen, die für die höfische „Buchhaltung“ und Urkundenausfertigung zuständig waren und gleichzeitig für den königlichen Gottesdienst zu sorgen hatten, waren mit den Regierungsgeschäften vertraut, kannten das Leben am Hof. Damit schienen sie dem König geeignet, sie in die, gleichzeitig mit größeren Machtbefugnissen und Besitzungen auszustattenden Bischofsstühle einzusetzen, da er sich von ihnen eine, seine eigene Politik unterstützende Haltung erhoffte.

Durch das Reichskirchensystem gerieten die Geistlichen in zwei Herrschaftsbereiche, die des Kaisers/Königs und die des Papstes. Dadurch stellt sich die Frage des Investiturstreits, wer von beiden das Recht habe, die Bischöfe einzusetzen.

Die Bemühungen der Reformer in Rom unter Papst Gregor VII. gingen nun immer mehr darin über, die Laieninvestitur zu unterbinden, Simonie und Zölibat traten mit der Zeit in den Hintergrund. Der deutsche König hat 1059 mit einem neuen Papstwahldekret seinen Einfluss auf das Kirchenoberhaupt verloren, er wehrt sich heftig gegen den Versuch, ihm nun auch noch den Einfluss auf die Reichskirche zu nehmen. Folge war der Versuch der direkten Zurückführung der Legitimation des Herrschers auf Gott (Gottesgnadentum) statt auf den Papst. Hierbei kann er sich nur auf Teile des deutschen Episkopats stützen, an vielen Bischofskirchen gibt es einen königlichen und einen päpstlichen Kandidaten. Der König verliert diese Machtprobe und verliert dabei auch an Macht gegenüber dem Adel, was das Prinzip der Reichskirche ja gerade verhindern sollte.

War es nicht Heinrich III, der die Reformbewegung, ausgehend vom Kloster Cluny, gegen Simonie und Zölibat unterstütze und durch seinen frühen Tod Heinrich IV dieses Erbe hinterließ. Mit dieser Kirchenreform leistete Heinrich III. einen wichtigen Beitrag für den Erfolg der Cluniazenser Reformbewegung, die unter seinem Sohn Heinrich IV. zur Spaltung von Kirche und Staat führen sollte.
Heinrich III und seinem Sohn wurde nach seiner Krönung zum Kaiser von den Römern die Patriziuswürde verliehen. Womit Ihnen die ausschlaggebende Stimme bei der Papstwahl zustand.
Die Wahl Gregor VII zum Papst wurde durch Heinrich IV nie bestätigt. Obwohl sein Umfeld Ihm aufgefordert hat Gregor VII nicht anzuerkennen, tat der diesen Schritt nicht.

Heinrich IV wurde 1054 zum König gekrönt, der frühe Tod seines Vaters (1056), die Vormundschaft seiner Mutter, ab 1062 Erzbischof Anno II und bis zu seiner Regentschaft 1066 Adlabert von Bremen, sind in dieser Fragestellung von großer Bedeutung. Sind nicht hier, in diesen Jahren, die Ursachen des späteren Scheiterns zu suchen ?
Durch das Dekret der zukünftiger Papstwahlen (1059, wie oben schon erwähnt), das Papstschisma von 1061, all diese Dinge führten zwangsfällig zur Machtminderung des Kaiser-/Königtums gegenüber dem römische Kurie.
Ebenso ist eine Machtminderung der Stellung des Königtums gegenüber der Fürsten zu verzeichnen, die in diesem Zeitraum den Ausbau ihrer eigenen Interessen im Reich nutzen um ihre Machtbefugnisse auszubauen.

Sind diese 27 Sätze Gregor IV, besonders die Leitsätze 8, 9 und 12, in denen er seinen Herrschaftsanspruch über den weltlichen Staat und den von Gott eingesetzten König/Kaiser geltend macht, übereinstimmend mit dem gegeben Rechtssystem und der bis dahin geltenden Handlungsweise ?

8. Dass er allein die kaiserlichen Herrschaftszeichen verwenden kann.
9. Dass alle Fürsten nur des Papstes Füße küssen.
12. Dass es ihm erlaubt ist, Kaiser abzusetzen.

Hinzu kommen noch zum Schutze seiner Person:

18. Dass sein Urteilsspruch von niemandem widerrufen werden darf und er selbst als einziger
die Urteile aller widerrufen kann.
19. Dass er von niemandem gerichtet werden darf.


Nach diesen Leitsätzen verliert der König/Kaiser seine Vormachtstellung. Er ist jetzt einer unter vielen.

Oder sind es nur die wenigen Dokumenten an denen sich die Eskalation des Konflikts festmachen lässt: Gregors Brief an Heinrich vom Dezember 1075, die Absageerklärung der Bischöfe sowie der Brief Heinrichs an Gregor vom Wormser Reichstag im Januar 1076, die Absetzung Heinrichs durch Gregor im Februar 1076.

Blieb Heinrich IV einen andere Wahl ?

So kam es zum Höhe­punkt der Auseinandersetzung, als Papst Gregor VII. - ein rigoroser Verfechter der kirchlichen Reformideen und zugleich des absoluten Machtanspruches der römi­schen Kurie, Heinrich IV bannte.

:pfeif:
 
Investiturstreit - schnelle Antwort benötigt !

Hey Leute. :winke:

Wir haben von unserm Geschichtslehrer eine Quelle bekomm zum Investiturstreit.
Es geht um die Absetzung Heinrich IV durch Papst Gregor VII.
Dazu hatten wir 3 Teilaufgaben.
Die ersten 2 hab ich schon erledigt.

Nun zur 3. Aufgabe:

Beurteilung der Bedeutung der Maßnahme des Papstes (Absetzung Heinrich IV ) für die Stabilität des Heiligen Römischen Reiches !

Kann mir da jemand helfen ? :grübel:
 
Aufgrund des Banns wendeten sich Fürsten von Heinrich ab(,da sie ja nichts mit ihm zu tun haben durften) und es wurde ein Gegenkönig ernannt,was natürlich Heinrichs Macht untergrub.
 
Hallo Bambooocha,

hoffe auf die Schnelle hilft dies einwenig.


  • 1077 Gang nach Canossa: Heinrich IV. bittet nach Alpenüberquerung beim Papst in Canossa um Absolution
  • Fürstenopposition ist machtlos -- erneute Konsolidierung Heinrichs IV Macht -- doch: Einbuße an Sakralität, Unterordnung unter den Papst – dennoch Neuwahl in Forchheim: Gegenkönig Rudolf von Rheinfelden

Eine besondere Stellung in dieser Linie nimmt dabei die Königserhebung von Rudolf von Rheinfelden im Jahr 1077 ein. Das Erb- bzw. Geblütsrecht wurde in Folge des Investiturstreites zurückgedrängt und die Stellung der Fürsten gestärkt. Rudolf versicherte den Fürsten, das Königtum nicht als erbliches Gut, sondern als ein ihm übertragenes Amt zu betrachten: "Danach sollte die königliche Gewalt niemanden als Erbe zufallen, wie es bislang üblich gewesen sei; vielmehr solle der königliche Sohn, auch wenn er geeignet sei, durch eine freie Wahl und nicht durch Erbfolge König werden. Sollte er aber ungeeignet sein oder sollte das Volk ihn nicht zum König wollen, so stehe es in dessen Macht, den zum König zu erheben, den es wünsche". Der auf Gewohnheitsrecht gegründeten erblichen Königswürde wurde hier also eindeutig zugunsten der freien Wahl eines Königsnachfolgers, die sich allein an seiner persönlichen Eignung für das Amt orientieren sollte, eine Absage erteilt. Die Fürsten konnten durch und nach der Wahl von 1077 ihr politisches Gewicht gegenüber dem Königtum enorm steigern, da sie nun zu legitimen Teilhabern an der Macht geworden waren. Die Reichsgewalt war von diesem Zeitpunkt an untrennbar mit ihnen verbunden, und für jeden zukünftigen Herrscher galt es, sich mit den Fürsten durch Wahlversprechungen zu arrangieren. Im weitesten Sinne ist auch noch die nachfolgende Einlösung der Versprechen dem Wahlkomplex hinzuzurechnen.

  • 1078: endgültiges Verbot der Laieninvestitur
  • 1080: Papst entscheidet, dass Heinrich IV. doch nicht zu trauen ist und schlägt sich auf die Seite des Gegenkönigs (der stirbt aber bald); erneute Absetzung und Exkommunikation Heinrichs IV.
  • im Gegenzug erneute Aufkündigung des Gehorsams zum Papst in Bamberg und Mainz -- kaum Widerstand gegenüber dem Heer von Heinrich IV; Gegenpapst als Clemens III. 1084 inthronisiert, der Heinrich IV. zum Kaiser krönt – Machtstellung von Heinrich IV. ist nicht komplett gesichert aber stabil.
  • 1088: Erhebung Urbans II. zum Papst: Umschwung der Machtverhältnisse durch Politik Urbans II., erhält große Zustimmung, -- 1095: Verbot der Vasallenbindungen von Klerikern an weltliche Herrscher, Wiederholung des Investiturverbots, -- Untersagung von Lehnseiden durch Kleriker gegenüber weltlichen Herrschern (Synode von Clermont) dies hätte Zusammenbruch der deutschen Reichsstruktur bedeutet.
  • 1105/06 Heinrich IV. muss abdanken und der Investiturstreit kehrt zum Kernthema Investitur zurück
  • 1111: Heinrich V. nimmt Papst & Kardinäle gefangen und erpresst sich das Recht zur Investitur, sowie die Kaiserkrönung und ein Bann-Verbot von Papst Paschalis II. (pravilegium)
  • 1112: Exkommunikation von Heinrich V. durch französische Kirchenversammlung
  • 1118: eigentlich Anerkennung der Oberhoheit des Papstes über die Kirche (v.a. Italien)
  • Friedensinitiative von Papst Calixt II., schließlich Fürsten als Mittler zwischen Pontifikat und Kaisertum: Wormser Konkordat (1122)
1122: Wormser Konkordat



- König gesteht die freie, kanonische Wahl von Bischöfen und Reichsäbten zu
= Kaiserurkunde: Verzicht auf Investitur mit Ring + Stab (also die Amtseinweisung), freie Wahl und Weihe, Rückgabe kirchlichen Besitzes
- Papst gesteht die Anwesenheit des Königs und Verleihung der Regalien und die Zepterinvestitur vor der Weihe zu.
- Papsturkunde: Praesentia regis = Wahl von Bischöfen & Reichsäbten erlaubt (ohne Simonie / Gewalt), Szepterübergabe vor der Weihe statt Ring / Stab, Geistliche als Vasallen des Königs
- gegenseitiger Frieden und Hilfe versichert

Machtpolitisch bedeutete der im Wormser Konkordat gefundene Ausgleich zwischen Kaiser und Papst - anders als in den anderen europäischen Ländern - eine Schwächung der kaiserlichen Position
(1) Nur in Deutschland folgte auf die Wahl zunächst die Investitur mit Temporalien (durch den Kaiser) und dann erst die Konsekration, in Burgund und Italien wurde dagegen der gewählte Bischof zuerst konsekriert und dann investiert. Im Ergebnis verlor damit der König in Burgund und Italien den Einfluss auf die Wahl. Er kann dem konsekrierten Bischof zwar noch die Temporalien vorenthalten, nicht aber dessen Kirchenamt nehmen.
(2) Die Investitur mit den Regalien durch das Szepter wurde zukünftig als Belehnung, mit allen negativen Konsequenzen aufgefasst. D.h. das Recht am Amt wurde unentziehbar, ferner wurden die geistlichen Würdenträger nun in den Verband der weltlichen Fürsten als Vasallen einbezogen, die Reichskirchenpolitikzur Begrenzung fürstlicher Machtansprüche war gescheitert.

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ne Hesse :winke:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe zu dem Thema auch ne Frage!

Also, ihr scheint über das Thema ja sehr gut bescheid zu wissen. Wie ging der Streit jetzt eigendlich weiter, nachdem der Papst Heinrich wieder in der Kirche aufgenommen hatte? Also, nach dem Gang nach Canossa? Ich muss das unbedingt für ein Referat herausfinden und ich finde keine Seite die mir das sagen kann! Bitte helft mir!
Hennii
 
frage

hallo :)
also...wir müssen ein aufsatz in der schule schreiben und die überschrift soll heißen:
"Machtkampf zwischen Papst und Kaiser beendet" es war ja im jahre 1122 in Worms..
aber irgendwie finde ich nirgends was Gescheites zu diesem Thema, es wäre echt nett von euch, wenn ihr mir vielleicht ein bisschen helfen könntet..
 
Im Vorfeld der Auseinandersetzungen zwischen Gregor VII und Heinrich IV, hier vor allem während der Pontifikate Nikolaus II und Alexander II, waren ja die römischen Adeligen eher der Interessenpartei um den deutschen Königshof und dem oberitalienischen Episkopat zugehörig, stellten sich also gegen die kirchliche Reformpartei und deren Verbündete (Gottfried der Bärtige und die von Nikolaus II. belehnten Normannen).
Wieso war der römische Stadtadel den Reformbestrebungen gegenüber so skeptisch? Hatte es etwas mit der Simoniebekämpfung zu tun? Wollte er so die Oberhoheit des Papstes in Rom als weltlicher Herrscher verhindern?
 
Kampf zwischen Kirche und Krone

Die Auseinandersetzung zwischen Gregor VII und Heinrich IV. sorgte für große Aufregung. Es bildeteten sich zwei verfeindete Lager mit vielen Anhängern. Welche Gründe gibt es, warum sich der Großteil der deutschen Fürsten auf die Seite des Papstes stellte?
 
Das hatte weniger theologische Gründe, als dass das vielmehr in unterschiedlichen machtpolitische Interessen zwischen Saliern und dem Adel lag. Die Differenzen lagen vor allem in der salischen Territorialpolitik und dem Aufstieg der Ministerialen zu Ungunsten des Adels. Als Gregor VII. Heinrich exkommunizierte, konnte der Adel mit Rudolf von Rheinfelden einen Gegenkönig durchsetzen. Da kam der Investiturstreit einfach gelegen.
 
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