Hallo, Melchior!
Um das abzukürzen: Im Grundsatz stimme ich Dir zu. Als moralisches Grundprinzip muss gelten:
Das ganze Dilemma wird durch Deinen folgenden Satz deutlich:
Unsere Meinungsverschiedenheit, ob Politiker oder Militärs verantwortlich sind, hängt sicher auch damit zusammen, dass in der obersten Führungsebene des Dritten Reichs nicht mehr scharf zu unterscheiden war, wer dort noch als Politiker oder als Soldat agierte. Das vermischte sich. Jedenfalls gehe ich davon aus, dass Du meine Beiträge nicht so interpretiert hast, dass ich das Militär von Schuld freisprechen wollte.
MfG
Um das abzukürzen: Im Grundsatz stimme ich Dir zu. Als moralisches Grundprinzip muss gelten:
Das ist die Theorie, der man aus Gründen der Menschlichkeit zustimmen muss und will. Die Praxis sieht aber so aus, dass in allen einschlägigen Prozessen seit 1945 (egal ob es um Den Haag oder um Mauerschützenverfahren geht) der Begriff "Befehlsnotstand" diskutiert wird. Im letzten Satz Deines Postings sprichst Du selbst davon, dass Mordbefehle gegeben worden seien. Eine Befehlsverweigerung wäre in solchen Fällen zweifellos geahndet worden. Natürlich nicht vom IMT.Auch wieder nein, Soldaten haben keinen Befehlen zu gehorchen, die gegen Gesetze, das Völkerrecht etc. verstoßen.
Das ganze Dilemma wird durch Deinen folgenden Satz deutlich:
Das ist zweifellos richtig. Aber wir sind uns ja sicher einig, dass nicht nur Menschen oberhalb einer bestimmten militärischen Rangstufe Kriegsverbrechen nach Artikel 6, Satz b begehen können. Es ging dem IMT also auch um die Frage, wer für diese Verbrechen dann im Einzelfall zu belangen ist. Satz c definiert das genauer und schließt ausdrücklich auch "Teilnehmer" ein.Kein Soldat der Wehrmacht wurde, jenseits der hohen Generalität, wegen Verstoßes gegen Artikel 6 Satz a und/oder b angeklagt und verurteilt...
Unsere Meinungsverschiedenheit, ob Politiker oder Militärs verantwortlich sind, hängt sicher auch damit zusammen, dass in der obersten Führungsebene des Dritten Reichs nicht mehr scharf zu unterscheiden war, wer dort noch als Politiker oder als Soldat agierte. Das vermischte sich. Jedenfalls gehe ich davon aus, dass Du meine Beiträge nicht so interpretiert hast, dass ich das Militär von Schuld freisprechen wollte.
MfG