so weiter...
Nur auf Senat, Konsuln und Tribunen zu reduzieren ... es gab noch einiges mehr....
Die Ämterlaufbahn sah vor, Quästor (so eine Art Verwalter), Ädil (Polizist), Prätor und dann Konsul.
Für jedes dieser Ämter musste man gewählt werden und nach dem mos majorum ein bestimmtes Alter haben. Ebenso sollte man ab Ädil im Senat sitzen.
Es gibt natürlich Ausnahmen....
:rofl: Quizfrage?!:
Wer wurde als erster Konsul ohne Mitglied des Senats zu sein?
Wie gesagt die Mitgliedschaft im Senat als Voraussetzung für Ädilen-, Prätoren oder gar Konsulnamt war traditionell aber nicht niedergeschrieben - doch galten den Römern Ihre Traditionen viel.
Quaestoren
Die Quaestur war das niedrigste Amt der Ämterlaufbahn (cursus honorum) der römischen Republik. Quaestoren wurden vom Volk auf ein Jahr gewählt.
Ursprünglich waren die Quaestoren den Consuln als Gehilfen zugeordnet. Mit der Zeit wurde aber ihr Aufgabenbereich erweitert und neben der Tätigkeit als Untersuchungsrichter waren sie auch mit der Verwaltung der Staatskasse betraut, der Eintreibung von Steuern und Pachten und der Betreuung des Staatsarchives. Während der Kaiserzeit waren die Quaestoren auch für die Ausrichtung der Gladiatorenspiele verantwortlich.
Mit der Ausweitung der Pflichten eines Quaestors wurde auch deren Zahl vergrößert. Waren es Anfangs nur Zwei, so betrug ihre Zahl seit 421 v. Chr. vier, seit 267 v. Chr. acht, seit den Sullanischen Reformen 82 v. Chr. 20 und unter Gaius Julius Caesar wurde ihre Zahl auf 40 erhöht. Das Mindestalter für die Bewerbung um eine Quaestur betrug 31 Jahre.
Die Quaestur war Voraussetzung für die Bekleidung des Amtes als kurulischer Aedil (meist durch Patrizier) oder als Volkstribun (meist durch Plebejer).
Tribunen
Tribun (lat. Tribunus) war im alten Rom ein Titel von Beamten, Offizieren und Volksvertretern. Ursprünglich war es eine Bezeichnung für die Vorsteher des Stammtribus. Später wurden als Tribune auch die Vorsteher von Abteilungen größerer Gemeinschaften bezeichnet.
Die Anführer von Abteilungen der Reiterei unter den römischen Königen hießen Tribuni celerum. Die Anführer der Legionen wurden Tribuni militares (Militärtribunen) gennannt. Von ihnen gab es in jeder Legion sechs, was bei vier Legionen insgesamt 24 Tribune ergab. Sie führten den Oberbefehl abwechselnd zwei Monate und waren zudem für die Aushebung, die Führung der Listen und andere ähnliche Geschäfte verantwortlich.
Die Militärtribunen wurden anfangs von den Konsuln ernannt. Von 362 v. Chr. bis 207 v. Chr. ging die Wahl der Militärtribunen aber nach und nach auf das Volk über. Wurde außerordentlicher Weise eine größere Zahl von Legionen ausgehoben, erfolgte die Ernennung der zusätzliche Tribunen jedoch weiter durch die Konsuln.
Die Tribuni aerarii (Ärartribune)) zogen Kriegssteuern und Tribute ein und zahlten den Sold an die Soldaten aus.
Eine besondere Art von Tribunen waren die Kriegstribunen mit konsularischer Gewalt (tribuni militum consulari potestate), die nach einem 445 v. Chr. gegebenen Gesetz bis 366 v. Chr. öfters statt der Konsuln ernannt wurden, um auch den Plebejern, die für dieses Amt wählbar waren, den Zugang zu der höchsten obrigkeitlichen Gewalt zu eröffnen.
Geschichtlich am bedeutsamsten waren die Volkstribunen (tribuni plebis). Der genaue Zeitpunkt der Einsetzung dieser Institution, der Umfang ihrer Macht, der ursprüngliche Wahlmodus sowie die anfängliche Anzahl der Volkstribunen ist ungewiss. Ab 471 v. Chr. wurden die Volkstribunen von der Versammlung der Plebejer (concilium plebis) gewählt, über die sie den Vorsitz hatten. 457 v. Chr. wurde ihre Zahl auf zehn erhöht. Ihre Amtszeit dauerte ein Jahr.
Die Volkstribunen wurden ursprünglich eingesetzt, um Plebejer gegen den Missbrauch der Amtsgewalt von Seiten der damals ausschließlich patrizischen Konsuln Schutz zu gewähren. Zu diesen Zweck wurden sie unter besonderen religiösen Feierlichkeiten für unverletzlich (sacrosancti) erklärt. Anfangs beschränkte sich ihre Macht auf den Einspruch (intercessio) zu Gunsten einzelner von Maßregeln der Magistrate bedrohter Plebejer, die ihnen übrigens auch nur in der Stadt und innerhalb einer römischen Meile im Umkreis derselben zustand. Sie dehnten dieselbe indessen, auf ihre Unverletzlichkeit gestützt, immer weiter aus. Sie richteten ihre hindernde Einsprache gegen Amtshandlungen jeder Art, sie luden selbst Patrizier vor das Gericht der Tributkomitien, sie wohnten den Sitzungen des Senats bei und verhinderten Beschlüsse desselben durch ihr Verbot (veto). Als die Tributkomitien 449 v. Chr. das Recht erlangt hatten, das ganze Volk bindende Beschlüsse zu fassen, benutzten sie dieselben, um in ihnen Gesetze im Interesse der Plebejer zu beantragen und durchzusetzen. Dagegen stand den Patriziern nur das einzige Mittel zu Verfügung, das Veto eines Tribuns gegen seine Kollegen zu gewinnen, da dadurch das Vorgehen der übrigen verhindert werden konnte.
Als nach den Punischen Kriegen der Gegensatz zwischen Patriziern und Plebejern im wesentlichen aufgehoben war, änderte sich die Macht der Tribunen dahin, dass nicht mehr das Interesse der Plebejer gegen die Patrizier, sondern das des niederen Volkes gegen die Nobilität zu vertreten hatten, obwohl es mit dem fortschreitenden Verfall der Republik immer mehr dahin kam, dass das Tribunat nur zu persönlichen ehrgeizigen Zwecken gesucht und benutzt wurde. Indessen blieb es auch später noch Regel, dass das Amt des Tribun nur von Plebejern bekleidet werden durfte.
Unter Sullas Diktatur (82 v. Chr.-79 v. Chr.) wurde das Tribunat auf seine anfängliche geringe Macht eingeschränkt. Pompeius setzte es aber in seinem ersten Konsulat 70 v. Chr. wieder in alle seine Rechte ein. Unter den römischen Kaisern wurde den Tribunen ihre Bedeutung entzogen, sie wurden aber beibehalten, bis Konstantin der Große ihre Abschaffung verfügte.
Aedilen
Die Aedilen bekleideten ein niederes Amt der Ämterlaufbahn (cursus honorum) der römischen Republik. Sie wurden auf ein Jahr gewählt.
Seit 494 v. Chr. gab es zwei plebejische Aedile (aedilis plebei), die die Polizeigewalt in der Stadt Rom innehatten und zu deren Aufgaben insbesondere die Bewachung des Archivs im Cerestempel gehörte. Diese Posten wurden von Plebejern bekleidet. Seit 367 v.Chr. wurden ihnen zwei patrizische Aedilen beigestellt (aediles curules), die insbesondere für die großen Spiele verantwortlich waren und die Aufsicht über die Tempel führten. Alle vier Aedile hatten zudem die Aufsicht über öffentliche Gebäude, Thermen, Aquädukte, Straßen, Verkehr, Bauwesen und die Märkte und übten die Marktgerichtsbarkeit aus. Zu den aufwendigsten Aufgaben gehörte die Verteilung der Getreiderationen an Bedürftige.
Unter Gaius Julius Caesar wurde die Zahl der Aedilen auf sechs erhöht. Das Mindestalter für die Bewerbung um eine Aedilamt betrug 37 Jahre.
PRÄTOREN
Ursprünglich waren die Praetoren sogar die höchsten Beamten der Republik, bis diese, wohl in der Mitte des 5. Jahrhunderts v. Chr., den Titel Consul bekamen. Die genauen Einzelheiten sind, wie vieles in der Geschichte der frühen römischen Republik, aufgrund der unsicheren Quellenlage in der Forschung umstritten.
Ab 367 v. Chr. gab es einen jährlich neu gewählten Praetor urbanus, der für die Gerichtsbarkeit in der Stadt Rom zuständig war. 242 v. Chr. kam der Praetor peregrinus hinzu, der in Rechtsstreitigkeiten zwischen Römern und Ausländern tätig war. Für die Verwaltung der ersten römischen Provinzen (Sizilien, Sardinien, Spanien) wurden weitere Praetoren eingesetzt, so dass ihre Gesamtzahl im 2. Jahrhundert v. Chr. sechs betrug.
Sulla erhöhte die Zahl der Praetoren auf acht und beschränkte ihre normale Zuständigkeit auf die Rechtsprechung in Rom. Caesar und Augustus fügten weitere Praetoren (bis zu 16) hinzu.
In der senatorischen Ämterlaufbahn (cursus honorum) kam die Praetur im Regelfall vor dem Consulat. Seit 180 v. Chr. war ein Mindestalter von 40 Jahren vorgeschrieben.
Praetoren gehörten zu den Magistraten, die wie die Consuln ein imperium besaßen, d. h. vor allem ein Heer kommandieren durften. Sie spielten eine wichtige Rolle bei der Entwicklung des Römischen Rechts, da sie die jeweils geltenden Verfahrensvorschriften festlegen mussten (praetorisches Edikt).
In der Kaiserzeit bestand das Amt als Bestandteil der senatorischen Laufbahn fort, konnte aber schon in jüngeren Jahren bekleidet werden als in der Republik.
Consul
Das Consulat (lat. consulatum) war das höchste zivile und militärische Amt der Ämterlaufbahn (cursus honorum) der römischen Republik. Die zwei Consuln wurden vom Volk auf ein Jahr gewählt.
Voraussetzung für eine Bewerbung um das Amt des Consul war die Bekleidung der Ämter des cursus honorum. Bewerber mussten ein Mindestalter von 43 Jahren haben. Um eine Alleinherrschaft und Machtmißbrauch zu verhindern war die Ausübung des Amtes auf ein Jahr begrenzt und gleichberechtigt auf zwei Consuln aufgeteilt. Jeder Consul konnte mit seinem Veto (lat. Ich verbiete) die Entscheidungen des Anderen aufheben.
Die Consuln hatten den Vorsitz des Senates, worin sie sich monatlich abwechselten. Ihnen Stand der militärische Oberbefehl zu, bei dem sie sich im Kriegsfall täglich gegenseitig abwechselten. Sie brachten Gesetzesanträge ein, deren Ausführung die Quaestoren überwachen mussten. Zu ihren Aufgaben gehörte die Einweihung von Tempeln, die Vollziehung von Opfern und die Auspizien.
Die ehemaligen Amtsinhaber (promagistrates) wurden als Statthalter mit militärischem Kommando (pro consule) in die Provinzen entsandt (im Gegensatz zu den ehemaligen Praetoren, die als Statthalter ohne militärisches Kommando entsandt wurden). Die ehemaligen Consules bildeten eine sehr einflussreiche Fraktion im römischen Senat.