Um nochmal alles zu buendeln und jeden Zweifel auszuschliessen, auch mit der Gefahr, etwas zu widerholen, was schon gesagt ist:
1. Der Kirchenstaat bestand hauptsaechlich aus der pippinschen Schenkung und dem Patrimonium Petri. Dieses Patrimonium Petri war schon vor der pippinschen Schenkung Besitztum der Bischoefe von Rom, ergo ist der Kirchenstaat, mithin die weltliche Macht der Paepste, aelter als die pippinsche Schenkung, die im Jahre des Herrn 754 in der Urkunde von Quierzy besiegelt wurde.
Unter Papst Julius II. (1503 bis 1513) erreichte der Kirchenstaat seine groesste Ausdehnung.
2. Der Kirchenstaat hoerte 1870 endgueltig auf zu existieren. Fortan war der weltliche Status der Paepste nicht geklaert. Die sogenannte roemische Frage wurde erst im Jahre 1929 beantwortet: am 26. Februar werden die Lateranvertraege unterzeichnet, worin unter anderem der Staat der Vatikanstadt gegruendet wurde, der die Staatsform einer absoluten Wahlmonarchie hat. Die Paepste hatten wieder ein weltliches Staatsgebiet von 44 Hektar Groesse auf dem vatikanischen Huegel. Zu diesem souveraenen Staat gehoeren auch einige Exklaven, wie beispielsweise die Patriarchalbasiliken, Castel Gandolfo, Radio Vatican u.v.a.m.
3.
Mercy schrieb:
Der Vatikan ist weltweit anerkanntes Völkerrechtssubjekt
Mitnichten! Es muss zwischen dem Staat der Vatikanstadt und dem
Heiligen Stuhl unterschieden werden, das ist nicht dasselbe. Der Vatikan ist ein souveraener Staat mit Staatsflaeche, Staatsvolk etc. pp. Der Heilige Stuhl hingegen beinhaltet den Papst und die Dikasterien der roemischen Kirche. Nicht etwa der Vatikan, sondern der Heilige Stuhl ist anerkanntes Voelkerrechtssubjekt und als wichtigster Teil desselben der Papst selbst, womit der bisher einmalige Zustand eingetreten ist, dass eine natuerliche Person zum Voelkerrechtssubjekt wird. Desweiteren unterhaelt nicht etwa der Vatikan als Staat diplomatische Beziehungen, sondern der Heilige Stuhl. Die Diplomaten tragen alle die Bezeichnung
vom Heiligen Stuhl und nicht
vom Staat der Vatikanstadt.