Lex mercatoria

Marushka

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Liebes Forum,
kann mir jemand bei dem Thema des Lex Mercatoria weiterhelfen? Ich habe folgende Aspekte dazu gefunden: Es gilt als Gewohnheitsrecht, das einen grenzübergreifenden Handel und grenzübergreifende Kontaktaufnahme garantiert. Die Hädler stellen dadurch einen eigenen kosmopolitischen Stand dar. Das schlägt sich nun darin nieder, dass man häufiger bei Rechtsfragen auf Schiedsgerichte zurückgreift, denn diese sind nicht an territoriales Recht gebunden und daher eher überparteilich.
Das Lex Mercatoria benötige ich im Zusammenhang mit der Hanse im Mittelalter. Mir ist nicht gänzlich klar, wie das in der Praxis ausgesehen haben könnte: Ein Hansekaufmann ist z.B. Bürger von Lübeck und untersteht diesem Stadtrecht. Wenn er nun in Brügge geschädigt wird, könnte er sich an den Stadtrat von Brügge wenden, oder? Ob dieser dann konkret eingreift, ist eine andere Frage. Verpflichtet wäre er u.U. aber, wenn es eine Abmachung mit der Hanse gibt, z.B. bestimmte Privilegien, welche dem Händler Rechtsfrieden garantieren. Wie sieht das aber konkret aus?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank.
 
Viele Formen der Finanzierung und der Sicherung des Handels entwickelten sich erst in dieser Phase. Kompetenzträger waren vor allem die Kaufleute aus Norditalien. Über die "Märkte" bei Troyes, Provins oder Bar au Aube gelangte dieses Wissen nach Brügge oder Ghent. Für die Märkte in der Champagne und für Brügge ist beispielsweise das System der Sicherung von Handel bei Abu-Lugbod beschrieben.

Ein kompetentes und lesenswertes Buch, das u.a. für Brügge umfangreichere Informationen bereitstellt

Abu-Lughod, Janet L. (1991): Before European Hegemony. The World System A.D. 1250-1350. Oxford, New York, et al.: Oxford University Press.
 
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