jschmidt
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»Unangemessen hart bestraft«? Die Mädchen wurden nicht angeklagt oder gar verurteilt, sondern »nur« aus ihren Familien (mit deren Einverständnis) herausgenommen und in klösterliche Abgeschiedenheit verbracht. Letzteres natürlich zum Zwecke der Wahrheitsfindung mittels langer und intensiver Befragungen. Wiewohl der untersuchungsführende Bischof ein praktizierender Exorzist war (siehe Blackbourn S. 551), scheint er dieses Mittel bei unseren Mädchen nicht angewendet zu haben. Fest steht (S. 646), »daß es in Marpingen [im Gegensatz zu anderen Fällen] niemals zu einer umfassenden kanonischen Untersuchung kam«. Ein abschließender Hirtenbrief erging nie; die Akten verschwanden für 40 Jahre im Geheimarchiv des Diözesanbischofs.