Marktordnung der Stadt Nürnberg

Hipokampus

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Hallo
Vielleicht jemand kann mir helfen mit Mittelhochdeutsch. Habe ein Vortrag und brauche Übersetzung. Die Texte Sind da unten:
[FONT=&quot]„Ez ist auch gesetzeet über das messen allez cornes und alles getraides, daz man hie auf dem marcht kauft oder verkauft, daz man sol haben in sent Seboldes pfarre sehs man und in sent Lorencien pfarre viere, die darueber gesworen haben; die suln mezzen allez allez corn und alles getraide, und nieman anders; und kain füeterer sol in selber nicht mezzen; und sie suln strichen haben, der kaine braiter sey denne ain finger. Kauft aber ieman corn oder ander getraide umb ainen burger oder umb ainen gast abe dem casten, swer kauft will der haben der geswornen mezzen ainen, dem sol man lazan messen“.[/FONT]
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[FONT=&quot]„Man hat auch gesetzet, daz ein ieclich pek hie zu Nuremberg nich mehr korn kaufen sol dez tagez zu Nuremberg danne dreu sumer, und sol auch die ane geverde bachen auf die pencke;“ „Man hat auch gesetzet, daz ein ieclich peck alles das korn, daz er gekauft hat oder noch kauft, er habe ez an korn oder an melbe, nicht wider verkaufen sol, dann in brotesweise:“
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[/FONT] [FONT=&quot]„Ez ensol auch dehaine pfragner deheinerley getraide mer kaufen danne als er sein bedarf zu seinem pfragen kauf. Swer daz über vert, der muz geben ie von dem sumer IX haller als vil der sein wider samtes kaufes verkauft[/FONT].
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[FONT=&quot]Ez soll auch nieman Kain korn kaufen (underkeufel sein von getraide[FONT=&quot][1][/FONT]) auf dem marktedenne die darüber habent gesworen; unde swenne auch dieselben corn kaufent, die selben suln sie da bei haben oder ir gewizzen boten. Swer daz bricht...

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[/FONT] [FONT=&quot]Ez sol auch nieman dehain corn kaufen wan dez er bedarf in sinem haus. Swer daz bricht, der gibet ie von dem sümer sehtzig haller, ez sei haber oder corn oder sweller hande kuern daz ist[/FONT]

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Moderatorenhinweis: Ich habe den Beitrag verschoben und zu einem eigenen Thread gemacht. Der Titel ist von mir nach besten Wissen gewählt worden, kann aber gerne geändert werden.
 
Scheint mir eher frühneuhochdeutsch als mittelhochdeutsch zu sein. Kannst Du uns ein paar mehr Angaben zum Text machen?
Mit welchen Wörtern hast Du Probleme? (Schon mal mit dem Lexer oder der Henning versucht?)
 
[FONT=&quot]Diese sätze:
1."ez sei haber oder corn oder sweller hande kuern daz ist"

[/FONT] [FONT=&quot]2."er habe ez an korn oder an melbe, nicht wider verkaufen sol, dann in brotesweise[/FONT]"

3. [FONT=&quot]und kain füeterer sol in selber nicht mezzen; und sie suln strichen haben, der kaine braiter sey denne ain finger. Kauft aber ieman corn oder ander getraide umb ainen burger oder umb ainen gast abe dem casten, swer kauft will der haben der geswornen mezzen ainen, dem sol man lazan messen

bei anderen bin auch nicht sicher ob ich richtig übersetzt habe. Were besser wenn ganze Texte übersetzt wurden...

Das sind Verordnung der Statdt Nürnberg 15te Jh. Getreidepolitik
Danke sehr
[/FONT]
 
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Ich übersetze mal, aber nicht 1:1 sondern so, wie es mir dem heutigen Sprachduktus am angemessensten erscheint, daher ist die Übersetzung vielleicht stärker interpretiert:

Es ist auch gesetzlich festgelegt, dass von der Sebaldspfarre sechs und von der Lorenzpfarre vier Leute beeidigen, dass alles Korn und Getreide, welches auf dem Markt verkauft und gekauft wird, ordnungsgemäß abgewogen wurde. Nur die und niemand anders sollen das Korn und Getreide abwiegen. Kein Marktbeschicker soll Korn und Getreide selber abwiegen und die Maßeinheiten sollen in Strichen, die nicht breiter als ein Finger sind aufgeteilt sein. Wenn aber einer Korn oder anderes Getreide von einem Bürger oder einem Fremden aus dem Kasten kauft, den soll man selber messen lassen.
Man hat auch festgelegt, dass ein jeglicher Bäcker hier in Nürnberg pro Tag nicht mehr Korn kaufen soll, als drei "Sumer" .
[Den Halbsatz "und sol auch die ane geverde bachen auf die pencke;" verstehe ich nicht wirklich, "Sumer" scheint eine Maßeinheit zu sein, leider aber wohl nicht "die Summe"].
Weiterhin hat man festgelegt, dass jeder Bäcker alles Korn, welches er gekauft hat oder noch kaufen wird, ob er es als Korn oder als Mehl lagert, nur als Brot weiterverkaufen soll.
Es soll auch kein Kleinhändler mehr Getreide kaufen als dass er für seinen Bedarf für seinen Handel benötigt. Wer das überschreitet, muss von jedem Sumer neun Heller des von seinem Gesamtkaufs verkauften, als Strafe zahlen.
Es soll auch niemand kein Korn kaufen oder Zwischenhändler für Getreide sein, von denen, die
[die abgewogene Menge] beeidigt haben. Und wenn auch dieselben Kon kaufen, sollen sie die dieselben [die anderen, die beeidigt haben???] dabei haben oder ihr Gewissen verkünden. Wer das bricht....[FONT=&quot]Es soll auch niemand Korn kaufen, wenn er dessen in seinem Haus bedarf [:confused:]. Wer dagegen verstößt, gibt von dem Sumer sechzig Heller, sei es Hafer oder Korn oder [...][/FONT]

Ich hoffe, die Übersetzung wirft nicht mehr Fragen auf, als sie beantwortet.
 
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