Sepiola
Aktives Mitglied
Die Geheimhaltung galt bis 1990.Hättest Du diese Frage vor 25 Jahren gestellt, so wäre sie noch zu beantworten gewesen. Bekanntlich wurden parteiinterne Vorgänge nicht öffentlich gemacht.
Seit 1993 können diese Vorgänge in der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv (SAPMO) erforscht werden.
Die generelle Schutzfrist wurde für diese Bestände aufgehoben, mit Ausnahme von "Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht (SED-Kaderakten)":
https://www.bundesarchiv.de/sed-fdgb-netzwerk/benutzung.htmlDie Auswertung der Bestände in der SAPMO erfolgt auf der Grundlage der Bundesarchiv-Benutzungsverordnung, des Bundesarchivgesetzes (§ 2a, Abs. 4) sowie des Stiftungserlasses (§ 4), der die 30jährige Schutzfrist für die Überlieferung der Parteien und Massenorganisationen der DDR aufhebt. Lediglich für Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht (SED-Kaderakten) ist eine 30jährige Schutzfrist nach dem Tod festgeschrieben (vgl. § 4, Abs. 3 des Stiftungserlasses).
Vielleicht macht sich ja mal einer der Pflug-Jünger die Mühe...