römisches Recht zur Kaiserzeit

Decius

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hi zuerstmal.

also ich bin auf der suche nach folgendem:

und zwar, wie die römische rechtssprechung zur kaiserzeit ausgesehen hat, um genauer zu sein, auf welchen wegen der römische kaiser die gesetze "gemacht" oder verbreitet hat. mein lehrer hat etwas von "4 wegen" gesagt mit denen der kaiser die gesetzte fixiert hat oder sowas in der richtung. :grübel: also prinzipiell die rechtssprechung des kaisers.

ja ich hoffe man versteht was ich meine ;)


ach ja, und falls noch wer zeit und muse hat, könnte er mir doch die formen der ehe im antiken rom sagen. da hat es ja verschiedene arten der eheschließung und scheidung gegeben. naja wäre auch ganz nett :)
 
Salve Decius,
römische Rechtssprechung ist nicht so leicht zu erklären, aber ich versuchs mal.
Privatrecht, also Streitigkeiten zwischen zwei Privatpersonen wurde vor einem Prätor ausgetragen, der nach Verlauf auch an private Richter abgeben konnte (iudex privatus).
Prätoren waren es auch, die für die Fälle bestimmte Rechtsformeln entwickelten und sie zu Wiederverwendung empfahlen.
In die eroberten Gebieten wurde zu Anfang von den Prätoren Personal entstandt.
Magistrate und Statthalter konnten ebenfalls vorsitzen, der Kaiser als höchste Instanz und Statthalter bestimmter Gebiete natürlich sowieso.
Daraus entwickelte sich dann das sog. Kaisergericht, welches sich alsbald für das ganze Reich in Sachen Kriminalgerichte verantwortlich zeichnete.
Über dieses Kaisergericht bestand auch die Möglichkeit, Urteile außer Kraft zu setzen oder neues Recht einzusetzen, der Kaiser selbst bediente sich dazu eines Rates, dem consilium, der ihn dabei unterstützte, diese Gesetze zu verfassen.
In diesem Rat saßen auch die Präorianpfräfekten und zufälligerweise war auch einer der beiden in der frühen bis mittleren Kaiserzeit ständiger Vertreter des Kaisers in Rechtssachen, konnte also für diesen Recht sprechen.
Also oberste Instanz ist der Kaiser in Sachen Rechtssprechung. Im Lauf der Kaiserzeit zieht er sich zunehmend zurück und läßtsich durch den Prätorianerpräfekt vertreten.
Darunter rangieren die Statthalter, welche kurzzeitig durch legati iuridici vertreten werden, die aber schnell wieder verschwinden.
Das Anfangs geschilderte prätorenwesen wurde in der Kaiserzeit ebenfalls ersetzt durch cognitio extraordinaria, welches spätestens mit dem antoninina Erlaß Caracallas sich durchsetzt.
Hier urteilt der Vorsitzende oder eingesetzte Richter (iudex pedaneus). Privatrichter und Geschworenengericht sind fst komplett verschwunden.

Über die verschiedenen Eheformen müßte ich mich nochmal einlesen. Auf jeden Fall war es ausgesprochen liberal und in beiderseitigem Einverständnis sehr leicht zu scheiden.

Ich hoffe das hilft dir schonmal weiter.
 
Ich hätte eine Frage zur Verfassunggeschichte:
Das Prinzipat fusst ja in erster Linie auf der tribunizischen Gewalt. Die verfassungsgemäßen Institutionen der Republik liefen aber weiter. Gesetzgebung beim Senat, höchste Exekutiv-Gewalt die Konsuln.

Wie lange wurde dieses System eigentlich durchgezogen? Lief das bis zur diokletianischen Dominatsreform? Wie ist überhaupt die Rolle des Senats im Prinzipat zu beurteilen?
 
Hallo,

tatsächlich bestanden die wichtigen Verfassungsorgane der Republik - Volksversammlungen, Magistratur und Senat - während des Prinzipats weiter; allerdings ging ihr jeweiliger Einfluss unterschiedlich stark und etappenweise zurück.
Die Volksversammlungen verloren schon unter Tiberius das Recht zur Beamtenwahl; später wurde ihnen auch die Gesetzgebungskompetenz entzogen und die Volksversammlungen verkamen zu einem bloßen Akklamationsorgan.
Erstaunlicherweise gingen diese beiden Kompetenzen (Beamtenwahl und Gesetzgebung) nun nicht auf den Prinzeps, sondern offiziell auf den Senat über, dessen Befugnisse sich de iure also sogar erweiterten. Trotzdem verlor der Senat im Prinzipat seine Unabhängigkeit; denn seine Beschlüsse folgten in aller Regel dem Willen des Prinzeps - oder in vorauseilendem Gehorsam dem vermuteten Willen des Prinzeps.
Auch die verschiedenen Magistraten-Stellen bestanden fort, wurden aber ebenfalls schrittweise entmachtet und verkamen zu bloßen Pfründen und Ehrentiteln, mit denen der Kaiser loyale Anhänger belohnte. Die Leitung der wichtigsten Staatsgeschäfte (früher Aufgabe der Konsuln) übernahm nun mehr und mehr der Prinzeps; die Funktionen der niederen Beamten übernahmen nach und nach neue kaiserliche Beamte und Staatsorgane.

So viel fürs erste..
Wie lange die einzelnen Organe nun offiziell bestanden und ob es mit Diocletian wirklich eine krasse Zäsur gab, kann ich momentan nicht sagen.

Grüße
Wale
 
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