ja. Steht im Gulathingslov, im Frostathingslov, im bylov und Landlov von König Magnus. Es gab dazu einen regelmäßigen Waffenapell (Waffenthing), wo die Wehrpflichtigen ihre Waffen mitzubringen hatten. Die Axt zum Holzfällen war nicht als Waffe zugelassen. Er hatte ein Schwert oder eine Axt, einen Speer und einen Bogen mit zwei dutzend Pfeilen vorzuweisen, dazu einen Schild mit zwei Eisenbändern zusammengehalten. Die Vorschriften wurden aber nicht eingehalten: Der König beschwert sich einmal, dass Holzfälleräxte als Waffen vorgewiesen wurden, ein anderes mal wird betont, dass die Vorschriften längst überschritten wurden, das heißt, die Bewaffnung längst den vorgeschriebenen Mindeststandart überschritten hatte. Die Pflichtbewaffnung war auch nach Stand gestaffelt. An der Spitze war Kettenpanzer vorgeschrieben und Eisenhelm. In den Quellen werden viele weitere Waffen genannt, die wir heute nicht mehr identifizieren können, insbesondere die Varianten der Speere, leichte zum Werfen, stabilere zum Stoßen, "Hakspjót" (hackspeer), offenbar ein Speer, der vorn eine zweischneidige Klinge aufgesetzt hatte, mit dem man auch schlagen konnte (wird meist falsch als "Hellebarde" übersetzt. Die gab es aber erst im 14. Jh.).