Seit wann und warum gibt es "Du" und "Sie"?

Alte Anredeformen aktuell

Interessanterweise kommt es im schwäbischen Sprachraum noch immer, wenngleich auch immer seltener, vor, daß ältere Personen mit der 2. Person Plural angesprochen werden. Dies wird vor allem dort angewandt, wo man ausgesucht höflich bzw. respektvoll dem Gesprächspartner gegenüber sein möchte...

In anderen Sprachräumen ist das mir so bislang noch nicht aufgefallen; das mag aber u.U. auch einfach daran liegen, daß ich nun mal im Schwäbischen aufgewachsen bin.

In Oberfranken scheint hingegen auch in Bereichen, in denen die Höflichkeitsform gilt, die Ansprache mit der 2. Person Plural für eine Personenmehrheit üblich zu sein (statt der hochdeutschen 3. Person Plural).

Eine norddeutsche Kollegin fühlte sich bzw. uns in einem geschäftlichen Kontext von den oberfränkischen Gegenübern durch das "ihr" und "euch" unhöflicherweise geduzt. Interessanterweise benutzten diese, wenn sie uns einzeln ansprachen, das "Sie", also die übliche 3. Person Plural.

Gibt es weitere Erfahrungen, wo sich ältere Anredeformen gehalten haben?
 
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Das Kaiserliche Wir

Hallo,

meine Frage, da ich leider nicht weiß, wo ich suchen muss:

Wer ist genau gemeint, wenn in einer Urkunde ein Kaiser vom "Wir" spricht? Meint er in diesem Fall auch Gott, da er in Gottesgnadentum handelt?

Ich hänge gerade an folgendem Beispiel:

Das Privileg Heinrichs IV. für die Wormser Juden (1090): Juden zwischen Integration und Abgrenzung

1090 erhielten die Wormser Juden von Heinrich IV. eine Urkunde, die sie unter den besonderen Schutz des Königs stellte und Rechte im Umgang mit den christlichen Mitbewohnern regelte. Die Urkunde selbst ist nicht erhalten, nur Abschriften einer Urkunde Kaiser Friedrichs I., der 1157 die Urkunde von 1090 bestätigt hatte.

"Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit. Friedrich, durch das Walten von Gottes Gnaden Römischer Kaiser, allzeit Mehrer des Reiches. Allen Bischöfen, Äbten, Herzögen, Grafen sowie allen, die den Gesetzen Unseres Reiches unterworfen sind, möge es bekannt sein, dass Wir den Juden von Worms und ihren übrigen Genossen die Erlasse Unseres Urgroßvaters, des Kaisers Heinrich [IV.], aus der Zeit Salmanns, des Bischofs dieser Juden, kraft Unseres Amtsgebots auch mit einer Urkunde von Uns bestätigen, durch ein Gesetz, das immer gelten soll.
(1) Weil Wir also wollen, dass sie wegen jeglicher Rechtssache nur Uns berücksichtigen müssen, bestimmen Wir [...dass niemand] , es sei denn sie selbst hätten ihn aus ihrer Mitte erwählt, sich herausnehmen soll, wegen irgendeiner Streitsache oder Abgabe infolge eines Rechtsfalles mit ihnen oder gegen sie zu verhandeln, es sei denn allein derjenige, den der Kaiser [...] über sie setzt – besonders da sie Unserer Kammer [= Finanzkasse des Kaisers] zugehören [...]."

Quelle: Gauß-Gymnasium Worms: Urkundentext 1090
 
Grüß Dich.

Wer ist genau gemeint, wenn in einer Urkunde ein Kaiser vom "Wir" spricht? Meint er in diesem Fall auch Gott, da er in Gottesgnadentum handelt?
Ich denke, solch eine Vermessenheit lässt sich zum Glück ausschließen.

Suche mal unter "Pluralis Majestatis".
Der Pluralis Majestatis (auch: Maiestatis) ist die Bezeichnung der eigenen Person im Plural als Ausdruck der Macht. Hintergrund der Wahl der Mehrzahl ist, dass Monarchen oder andere Autoritäten immer für ihre Untertanen beziehungsweise Untergebenen sprechen und gleichzeitig eine Hervorhebung der eigenen Person stattfindet.
Pluralis Majestatis ? Wikipedia
 
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