Apvar
Premiummitglied
Das städtische "Stapelrecht" halte ich für kein Recht, sondern eine unverfrorene Art der Selbstbereicherung. Aus welcher Begründung heraus kann man durchziehende Händler zwingen, ihre Waren anzubieten? Würde mich nicht wundern, wenn es als Handelshemmnis von weitschauenden Landesfürsten wieder kassiert wurde.
Wieso sollte es den Landesfürsten stören. Die Händler in der Stadt hatten bessere Einkaufsmöglichkeiten und der Landesfürst gleichzeitig Steuereinnahmen. Die Fernhändler haben versucht es zu umgehen. Bekanntes Beispiel ist die Mauspfad im Kölner Westen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Mauspfad
Sie konnte sich so lange halten, weil sie durch Kurkölner Gebiet ging. Also dem Erzbischof von Köln unterstant.
Dat hilije Kölle hat den Erzbischof 1288 vor die Tür gesetzt. Während 1259 Köln schon das Stapelrecht hatte.