Ravenik
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In Österreich galt bis 2001 ein "Frauennachtarbeitsgesetz", das die Nachtarbeit von Frauen weitgehend verbot. Es war 1969 (auch auf Verlangen der Gewerkschaft) auf Initiative der ersten weiblichen Ministerin (einer Gewerkschafterin) eingeführt worden. Noch 1992 bestätigte der Verfassungsgerichtshof seine Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz. Nach dem EU-Beitritt konnte es allerdings nicht mehr gehalten werden, es gab lediglich eine Übergangsfrist bis 2001. Übrigens trat die damalige österreichische sozialdemokratische Arbeits- und Sozialministerin Eleonore Hostasch bei der Abschaffung auf die Bremse. Seit 2002 ist Nachtarbeit nur noch für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen weitgehend verboten. Auch andere zwischen den Geschlechtern differenzierende Regelungen im Arbeitsrecht, wie längere Ruhezeiten für Frauen, mussten nach dem EU-Beitritt beseitigt werden.Bis in die 80er war Frauen in der Bundesrepublik Nachtarbeit verboten. Dann hat die Chefin eines Bäckereibetriebs geklagt.
Das Nachtarbeitsverbot war (und ist) ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite sollte es dem Schutz von Arbeitnehmerinnen dienen (da Nachtarbeit auf Dauer unbestrittenermaßen ungesund ist), auf der anderen Seite wurde es mitunter als diskriminierend empfunden und beschränkte die Erwerbsmöglichkeiten von Frauen. Die Meinungen der Arbeitnehmerinnen selbst dazu waren daher geteilt, die Gewerkschafterinnen befürworteten es. (Arbeitgeber haben mit Beschränkungen üblicherweise natürlich keine Freude.) Auch das heute noch bestehende weitgehende Nachtarbeitsverbot für schwangere Arbeitnehmerinnen (und die sonstigen für sie geltenden Beschränkungen) sorgen immer wieder für Diskussionen: Sie sollen die Schwangere und ihr ungeborenes Kind schützen, es gibt aber auch Frauen, die sich bevormundet fühlen.Freiheit muss auch eingefordert werden, was auch bedeutet, dass die Person, der es an Freiheit mangelt erst einmal ein entsprechendes Bewusstsein haben muss.
Bei der Nachtarbeit und ihrem Verbot geht es also nicht einseitig um "Freiheit" bzw. "Unfreiheit", sondern auch um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmerinnen. Das Nachtarbeitsverbot einseitig auf ein patriarchalisches Unterdrückungsinstrument zu reduzieren, wird seiner historischen Rolle und der Diskussion darüber nicht gerecht, auch nicht dem Einsatz gerade auch von Frauen dafür.