Hallo miteinander,
ich hoffe sehr, dass Jemand von Euch ein praktisches Beispiel kennt, das folgenden fiktiven Fall erklärt:
Zunächst als Grundlage, die wohl bei der Vererbung angesetzt wurde: §20 BGB
Eine Familie stirbt bei einem Unfall (1930).
Dazu gehören:
Tochter (A) - besitzt Anteil am Haus durch die schon verstorbene Mutter
Vater (AA) - besitzt nach der offiziellen Hofübergabe und dem Tod der Ehefrau den Großteil des Hofes
Eltern (CA und CB) - leben im Austrag und haben Hof schon vor der Eheschliessung des Sohnes an ihn übergeben
Lebende Verwandte sind:
BA und BB als Großeltern mütterlicherseits von A
C, die Halbschwester von AA
D und E als Geschwister von CB
Ich habe dies zur Veranschaulichung mal skizziert.
Die Opfer des Unfalles sind orange markiert. Kreis: Mann, Rechteck: Frau, Bogen: verheiratet, Linie: Abkömmling, durchgeschtrichen: bereits verstorben.
A und AA teilen sich den Hof.
Laut damaligem Erbrecht erbt nur die Halbschwester von AA deren Anteil, denn diese kommt als Erbin 2. Ordnung zum Zug. Den Anteil von A erben zu gleichen Teilen deren noch lebende Großeltern BA und BB sowie die Tante C.
Frage: hat das gemeinsame Versterben einen Einfluss auf die Erbreihenfolge? Können die Erben 3. Ordnung Ansprüche stellen?
Tut mir leid, wenn das ein wenig kompliziert ist. Ich hoffe wirklich, dass sich Jemand von Euch da auskennt und Rat weiß.
Würde mich auf alle Fälle sehr freuen.
Vielleicht kennt Ihr ja zumindest weitere Anlaufstellen.
Danke schon mal an Alle, die so weit gelesen haben
Grüße
ich hoffe sehr, dass Jemand von Euch ein praktisches Beispiel kennt, das folgenden fiktiven Fall erklärt:
Zunächst als Grundlage, die wohl bei der Vererbung angesetzt wurde: §20 BGB
Dieser Paragraph wurde bei der Verteilung des Erbes angewandt.§ 20. Sind Mehrere in einer gemeinsamen Gefahr umgekommen, so wird vermuthet, daß sie gleichzeitig gestorben seien.
Eine Familie stirbt bei einem Unfall (1930).
Dazu gehören:
Tochter (A) - besitzt Anteil am Haus durch die schon verstorbene Mutter
Vater (AA) - besitzt nach der offiziellen Hofübergabe und dem Tod der Ehefrau den Großteil des Hofes
Eltern (CA und CB) - leben im Austrag und haben Hof schon vor der Eheschliessung des Sohnes an ihn übergeben
Lebende Verwandte sind:
BA und BB als Großeltern mütterlicherseits von A
C, die Halbschwester von AA
D und E als Geschwister von CB
Ich habe dies zur Veranschaulichung mal skizziert.
Die Opfer des Unfalles sind orange markiert. Kreis: Mann, Rechteck: Frau, Bogen: verheiratet, Linie: Abkömmling, durchgeschtrichen: bereits verstorben.
A und AA teilen sich den Hof.
Laut damaligem Erbrecht erbt nur die Halbschwester von AA deren Anteil, denn diese kommt als Erbin 2. Ordnung zum Zug. Den Anteil von A erben zu gleichen Teilen deren noch lebende Großeltern BA und BB sowie die Tante C.
Frage: hat das gemeinsame Versterben einen Einfluss auf die Erbreihenfolge? Können die Erben 3. Ordnung Ansprüche stellen?
Tut mir leid, wenn das ein wenig kompliziert ist. Ich hoffe wirklich, dass sich Jemand von Euch da auskennt und Rat weiß.
Würde mich auf alle Fälle sehr freuen.
Vielleicht kennt Ihr ja zumindest weitere Anlaufstellen.
Danke schon mal an Alle, die so weit gelesen haben
Grüße