uneheliche Pastorenkinder

Artefakt

Mitglied
Hallo Forum,

ich weiß nicht genau, wo meine Frage am besten reingehört. Vielleicht gibt es gerade in diesem Forum hier Leute, die eine Antwort wissen.
Es geht um Kinder katholischer Geistlicher-die bis heute totgeschwiegen werden, weil es sie offiziell nicht gibt.

Gibt es für Kinder, deren Väter eigentlich zölibatär leben müssten einen Namen? Ein Schimpfwort?
Oder erlaubt das Tabu noch nicht einmal das?)

Ich schreibe eine Geschichte, in der es auch um den Jungen eines katholischen Geistlichen geht. Ort: das hessische Eichsfeld, Zeit 1880

Mich interessiert aber generell ob es Schimpf-, Spitz- oder Fluihnamen für diese Kinder gibt.

Grüße von Arti
 
Allgemein nannte man uneheliche Kinder früher ja Bankert oder Bastard. Ich wüsste nicht (und glaube auch nicht), dass man für Kinder von Priestern da eine Eigenbezeichnung hätte. Eher eine Spezifikation. Also z.B. "Pfaffenbankert". Aber das ist natürlich rein hypothetisch. Da du eine Erzählung schreibst, hast du ja eine gewisse künstlerische Freiheit. Du könntest aber auch mal in den Archiven schauen, ob es dort nicht entsprechende Unterlagen gibt. Ich bin z.B. mal in einem Universitätsarchiv über eine Akte gestolpert, wo eine junge Dame einen Studenten (stud. rer. theol.) bezichtigte, sie geschwängert zu haben. Leider befand sich in der Akte nur die Abschrift der Klage mit der Bitte um Amtshilfe, die an das Universitätsgericht überstellt wurde und ein Vermerk des für die Universitätsgerichtsbarkeit zuständigen Obergerichtsrats, da der Prozess eben nicht vor dem Universitätsgericht verhandelt wurde. Ich hab leider auch vergessen, wie der akademische Richter (also der verantwortliche Obergerichtsrat) entschied, was die Überstellung des stud. rer. theol. an das Amtshilfe einfordernde Gericht anging. Will nur sagen: In den Archiven dürfte sich durchaus etwas finden lassen.
 
Mit 1880 hast du natürlich, was die Archivalien anbelangt, eine Zeit erwischt, in der es aufgrund einer Veränderung in der Gerichtsbarkeit eine Veränderung der Zuständigkeiten gibt. 1879 gibt es einen Schnitt, was die Partikulargerichte angeht. Bis 1879 würdest du also in den Archivalien der Kirchengerichte eher fündig werden (also, sofern Kirchenarchiv und Staatsarchiv nicht eh zusammengelegt sind) z.B. im zuständigen Bistumsarchiv, ab 1879 würdest du dann eher in den Staatsarchiven fündig werden.
 
Wenn es sich um den Sohn eines evangelischen Pfarrers handelt, wäre für die Geschichte abzuklären, warum dessen Vater die Mutter nicht geheiratet hat. Ansonsten dürfte bei der Nennung auch eine Rolle spielen, wie publik diese Vaterschaft ist und ihre Hintergründe. Es hat halt doch einen Unterschied gemacht, ob der Vater seine Vaterschaft für das uneheliche Kind zumindest publik gemacht bzw. anerkannt hat oder das Ganze nur unter der Hand bekannt ist. Viele Geistliche gaben ihre Kinder offiziell als ihre Neffen und Nichten aus, theoretisch könnte das Kind auch als Waisenkind im Haushalt seines Vaters oder in dessen Umfeld untergebracht sein. Eine Rolle dürfte auch das gesellschaftliche Umfeld spielen. In einer größeren oder kleineren Stadt, als unehelicher Sohn eines Domherren, dessen Mutter als dessen inoffizielle Lebensgefährtin gilt, dürfte ein uneheliches Kind wohl eher respektiert gewesen sein, als wenn der Vater ein biederer Landpfarrer , ein Wanderprediger oder ein daher gelaufener Mönch war. Nebenbei könnte das Kind auch noch gezeugt worden sein, zu einer Zeit, ehe der Vater zum geistlichen Stand gehört hat, zum Beispiel während der Ausbildung. Bei der Bezeichnung wäre außerdem zu überlegen, ob du ein Schimpfwort oder eine sachliche Bezeichnung suchst oder ob es nur um Anspielungen geht.

Pfaffenbastard, Pfaffenbankert, Pfaffenkegel
sozusagen der Neffe von unserem Herrn Pfarrer,
... ein Pfarrkind, dem unser Herr Pfarrer besonders verbunden ist, Sie wissen schon, was ich da meine ...
 
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