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Reinhard
Gast
Meines Wissens nach entwickelten die Wikinger ja schon vor den Griechen eine Art Demokratie! Hat hierzu jemand einen Text, in welchem ein direkter Vergleich angestellt wird?
Danke
Danke
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Hier ein historischer ÜberblickReinhard schrieb:und wer entwickelte im Verlauf der Geschichte schon eine Demokratie in der Art wie wir sie haben???
Lieber Paul,Paul schrieb:Die germanische Bevölkerung Südskandinaviens hatte zur Zeit der Römer eine Demokratie, die zumindest etwas weiter ging als die griechiche Demokratie.
Ist vorgemerkt für meine nächste Verschwörungstheorie.Paul schrieb:Die Schweizer Demokratie baute auf diesen Traditionen auf.
Die Isländer haben die Thingtradition aus Norwegen importiert. Es handelte sich mit nichten um eine Demokratie, sondern um eine Oligarchie der Goden. Bei der Gründung 930 gab es 36 Godentümer im Land, jedes mit einem Häuptling, welches stimmberechtigtes Mitglied war. Als das Land 965 in Viertel aufgeteilt wurde, stieg die Zahl auf der Repräsentanten auf 39. Bei späteren Revisionen wurde die Zahl auf 48 festgelegt. Bei der Einführung des Christentums waren es dann 51, weil auch der Gesetzessprecher und die beiden Bischöfe Mitglieder wurden. Jedem Goden standen nachher zwei Berater bei, so dass die endgültige Zahl am Ende bei 147 lag.Marbod schrieb:Zum einen wird hier die besondere Gesellschaftsform der isländischen Wikinger, die am ehesten einer Demokratie entsprach, von der älteren Forschung auf die Frühzeit Skandinaviens übertragen, wobei diese Vorgehensweise mehr als fragwürdig ist...
Wie recht du hast.Marbod schrieb:Wir wissen nichts über eine demokratische südskandinavische Gesellschaft zur Römerzeit und die archäologischen Funde helfen der Theorie auch nicht weiter. Eine Verallgemeinerung der Gesellschaftstrukturen germanischer Stämme halte ich nach heutigem Forschungsstand für nicht tragbar und bei dieser These handelt es sich um nichts anderes.
fingalo schrieb:Entscheidender Unterschied neben den vielen Ämtern scheint mir aber die Zentralgewalt zu sein, die es in Island nicht gab. Der "Staat" war nicht in der Lage, ein Urteil zu vollstrecken. Vielmehr blieb dies der obsiegenden Partei überlassen.
Fingalo
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