63. Die Gerichte besetzen die neun Archonten, von denen jeder für eine Phyle zuständig ist, für die zehnte Phyle aber der Sekretär der Thesmotheten. (2) Es gibt zehn Eingänge zu den Gerichten, einen für jede Phyle; zwanzig Losautomaten (kleroteria), zwei für jede Phyle; hundert Kästen, zehn für jede Phyle; weitere Kästen, in welche die Namenstäfelchen der ausgelosten Richter gelegt werden; außerdem zwei Krüge. Stäbe werden neben jeden Eingang gestellt, so viele, wie es Richter gibt, und Eicheln werden in die Krüge gelegt, in gleicher Anzahl wie die Stäbe. Auf die Eicheln werden, beginnend mit dem elften, dem Lambda, so viele Buchstaben eingeritzt, wie Gerichte zu besetzen sind.
(3) Die Tätigkeit als Richter steht den über Dreißigjährigen offen, sofern sie gegenüber dem Staat keine Schulden und ihre Rechte nicht verloren haben. Wenn ein Unbefugter als Richter tätig wird, wird er angezeigt, und sein Fall wird bei Gericht eingeführt. Wird er verurteilt, legen die Richter nach ihrem Ermessen als zusätzliche Strafe fest, was er zu erleiden oder zu bezahlen verdient hat. Wenn er mit einer Geldbuße belegt wird, muß man ihn festnehmen, bis er sowohl die frühere Schuld, aufgrund derer er angezeigt wurde, als auch die Buße, die das Gericht ihm zusätzlich auferlegte, bezahlt hat. (4) Jeder Richter besitzt ein Täfelchen aus Buchsbaurnholz, auf dem sein Name, der seines Vaters und seines Demos sowie ein Buchstabe des Alphabets bis zum Kappa stehen; die Richter sind nämlich innerhalb ihrer Phylen in zehn Gruppen eingeteilt, annähernd gleich viele unter jedem Buchstaben. (5) Wenn der Thesmothet die Buchstaben, die den Gerichtshöfen zugeordnet werden müssen, ausgelost hat, bringt sie der Gehilfe zum jeweiligen Gericht und befestigt dort den dafür erlosten Buchstaben.
64. Die zehn Kästen stehen vor dem Eingang jeder Phyle und tragen jeweils einen Buchstaben bis zum Kappa. Wenn die Richter ihre Namenstäfelchen in den Kasten gelegt haben, auf dem derselbe Buchstabe steht wie auf ihrem Täfelchen, schüttelt der Gehilfe die Kästen, und der Thesmothet zieht aus jedem Kasten ein Täfelchen heraus. (2) Wessen Täfelchen gezogen wird, heißt Einstecker und steckt die Namenstäfelchen aus seinem Kasten in diejenige senkrechte Reihe von Schlitzen in dem Losautomaten ein, über der derselbe Buchstabe steht wie auf dem Kasten. Dieser wird ausgelost, damit nicht immer derselbe die Täfelchen einsteckt und dabei betrügen kann. Jeder Losautomat hat fünf Reihen von Schlitzen. (3) Wenn der Archon die Würfel hineingeworfen hat, führt er die Auslosung für seine Phyle durch, indem er die Losautomaten nacheinander einsetzt. Es sind Würfel aus Bronze, schwarze und weiße; es werden so viele weiße Würfel hineingeworfen, wie man Richter auslosen muß, und zwar ein Würfel für fünf Namenstäfelchen; die schwarzen werden nach dem gleichen Prinzip hineingeworfen. Wenn der Archon die Würfel herausnimmt, ruft der Herold die Ausgelosten auf. Auch der Einstecker gehört zu der Gruppe der Ausgelosten. (4) Der Aufgerufene meldet sich, nimmt eine Eichel aus dem Krug, hält sie, mit dem Buchstaben nach oben, hoch und zeigt sie zunächst dem Archonten, der die Auslosung leitet. Wenn der Archon sie gesehen hat, legt er das Namenstäfelchen des Betreffenden in den Kasten, auf dem derselbe Buchstabe steht wie auf der Eichel, damit der Richter zu dem Gericht geht, dem er zugelost wurde, und nicht zu dem, das ihm beliebt; außerdem soll es dadurch niemandem möglich sein, die Richter, die er haben will, in einem Gericht zusammenzuziehen. (5) Neben dem Archonten stehen so viele Kästen, wie Gerichte zu besetzen sind; sie tragen jeweils den Buchstaben, der für eines der Gerichte ausgelost worden ist.
65. Der Richter zeigt wiederum die Eichel vor, diesmal dem Gehilfen, und geht dann durch das Tor hinein. Der Gehilfe gibt ihm einen Stab in der Farbe des Gerichts, das denselben Buchstaben trägt wie die Eichel, damit der Richter gezwungen ist, in das Gericht zu gehen, das er ausgelost hat; denn wenn er in ein anderes geht, wird er wegen der Farbe seines Stabes zurückgewiesen. (2) Für jedes Gericht ist nämlich auf dem Balken über dem Eingang eine Farbe aufgetragen. Der Richter nimmt also seinen Stab und geht in das Gericht, das dieselbe Farbe wie sein Stab und denselben Buchstaben wie seine Eichel hat. Wenn er eintritt, erhält er von Staats wegen eine Kennmarke von dem, der für dieses Amt erlost worden ist. (3) Dann legen die, die auf diese Weise hineingegangen sind, im Gericht die Eichel und den Stab ab. Denen aber, die bei der Auslosung nicht zum Zug gekommen sind, geben die Einstecker ihre Namenstäfelchen zurück. (4) Die Staatssklaven, die als Gehilfen tätig sind, überbringen von jeder Phyle die Kästen, je einen an jedes Gericht; darin befinden sich die Namen der Phylenmitglieder, die in dem jeweiligen Gericht sitzen. Sie übergeben die Kästen den Männern, fünf an der Zahl, die dazu erlost worden sind, den Richtern in dem jeweiligen Gericht ihre Namenstäfelchen wieder zurückzugeben. Sie sollen die Namen der Richter von den Täfelchen aufrufen und ihnen den Lohn auszahlen.
66. Wenn alle Gerichte besetzt sind, werden im ersten der Gerichte zwei Losautomaten bereitgestellt sowie bronzene Würfel, auf denen die Farben der Gerichte angebracht sind, und weitere Würfel, auf denen die Namen der Amtsträger stehen. Zwei dafür ausgeloste Thesmotheten werfen getrennt voneinander die Würfel ein. Der eine wirft die farbigen in den einen Losautomaten, der andere die mit den Namen der Amtsträger in die andere. Der Amtsträger, der als erster gelost wird, übernimmt - und der Herold ruft es so aus - das Gericht, das als erstes ausgelost wird; der zweite übernimmt das zweite Gericht, und in derselben Weise die übrigen Amtsträger, damit keiner vorher weiß, welches der Gerichte er übernehmen wird; vielmehr wird jeder das übernehmen, das er erlost hat. (2) Wenn die Richter hineingegangen und auf die Abteilungen aufgeteilt sind, zieht der vorsitzende Amtsträger in jedem Gericht ein Namenstäfelchen aus jedem Kasten, damit es zehn sind, ein Richter nämlich aus jeder Phyle, und legt diese Namenstäfelchen in einen anderen, leeren Kasten hinein. Von diesen Richtern lost er die ersten fünf, die das Los trifft, aus, und zwar einen für die Wasseruhr, die übrigen vier für die Stimmsteine (psephoi), damit niemand den für die Wasseruhr oder einen für die Stimmsteine Zuständigen beeinflussen kann und in dieser Hinsicht kein Betrug vorkommt. (3) Die fünf Richter, die das Los nicht getroffen hat, erhalten von diesen ... (die Regelungen?), auf welche Weise und wo in dem Gericht selbst die Richter jeder Phyle ihren Sold erhalten, nachdem sie ihr Urteil gesprochen haben, damit sie das Geld jeweils in kleinen, voneinander getrennten Gruppen entgegennehmen und sich nicht, in großer Zahl , am selben Platz zusammengedrängt, gegenseitig im Weg sind.