War die DDR ein eigenständiger Staat?

Ja, ist es. Alle besatzungsrechtlichen Vorrechte der Siegermächte des 2. Wk. endeten mit dem Inkrafttreten.
 
Ja, ist es. Alle besatzungsrechtlichen Vorrechte der Siegermächte des 2. Wk. endeten mit dem Inkrafttreten.
richtig, einschließlich der Lagerung atomarer Vernichtungswaffen in Büchel.:mad:
Leider hat keine deutsche Regierung seit der Wiedervereinigung, diese Bomben irgendwie der 'Souveränität' anpassen können.
(ist dies jetzt Zeit- oder bloß Geschichte?)
 
Das zuzulassen ist eine freiwillige Entscheidung des deutschen Staates. Die Diskussion, ob es gut oder schlecht ist, wäre Tagespolitik.
 
Da in der Reichsschwafelecke ein völkerrechtliches Souveränitätsverständnis aus dem letzten Jahrhundert oder noch älter vorherrscht, hier die Ausführungen de lege lata nach Maunz/Dürig, Präambel GG, Tz 62, 63, einem Standardkommentar zum Grundgesetz:

Das Souveränitätsverständnis des Grundgesetzes

Der Zusammenhang der Wendung vom gleichberechtigten Glied „in einem vereinten Europa“ macht deutlich, dass sich das Grundgesetz bereits von Anbeginn an [sic!*] programmatisch von dem Grundsatz offener Staatlichkeit und einem heute vorherrschenden modernen Souveränitätsverständnis leiten ließ. Die Neufassung der Präambel im Einigungsvertrag hat die Formel vom „gleichberechtigten Glied“ beibehalten. Sie bekennt sich damit zu einem vom Kontext der Nachkriegszeit abstrahierenden Souveränitätsmodell, das über die internationale Rehabilitation Deutschlands und den Abbau von Souveränitätsbeschränkungen nach Besatzungsrecht hinausweist.

Die souveräne Gleichheit der Staaten im Sinne des Völkerrechts findet vor allem in der Unverletzlichkeit der territorialen Integrität (Art. 2 Nr. 4 der UN-Charta), der staatlichen Herrschaftsgewalt über das eigene Staatsgebiet (Gebietshoheit) und der Regelungsgewalt über die eigenen Staatangehörigen (Personalhoheit) sowie die freie Wahl des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Systems Ausdruck.

Das moderne Souveränitätsverständnis ist nachhaltig von jüngeren Entwicklungen des internationalen Ordnungsgefüges mit einem immer dichteren Netz an vertraglichen Verpflichtungen geprägt, die sich vor allem auf den Menschenrechtsschutz, das humanitäre Völkerrecht sowie das internationale Handels- und Investitionsrecht beziehen. Hinzu kommen oft weitreichende Verpflichtungen durch bindende Resolutionen des UN-Sicherheitsrates zur Wahrung von Weltfrieden und internationaler Sicherheit (Kap. VII der UNCharta).

Die überkommene Vorstellung von Souveränität als unbeschränkte Herrschaftsgewalt ist mit dem Wandel des Völkerrechts von einer reinen Koordinationsrechtsordnung hin zu einem System mit subordinationsrechtlichen Zügen einer selbstbestimmten Einbindung in die internationale Gemeinschaft mit vielfältigen Interdependenzen und dem Schutz vor alten und neuen Bedrohungen insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer Systeme Abs. 2 GG) wie der NATO gewichen.

Das Grundgesetz distanziert sich nicht nur von alten Vorstellungen von Souveränität als unbeschränkte Freiheit zur Durchsetzung staatlicher Interessen. Vielmehr versteht es die vertragliche Übernahme von Pflichten und auch die Übertragung von Hoheitsrechten (Art. 23 Abs. 1, 24 Abs. 1 und Abs. 1 a GG) als Ausdruck selbstbestimmter Ausübung von Souveränität.


Soweit, so gut, und das im ersten staatsrechtlichen Semester. Daraus erwächst in praxi aufgrund politischer Willensentscheidungen eine höchst komplizierte (Rechts-)Struktur im multilateralen Kontext, nicht nur im Rahmen der EU. Wie Reineke treffend bemerkt, können hier im Forum die rechtshistorischen Grundlagen und keine Tagespolitik (etwa zur Frage einer deutschen Geldpolitik im Euroraum) diskutiert werden.

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*das war:
- Konsequenz der deutschen Geschichte 1933/45,
- gleichzeitig "prophetisch" in Bezug auf (für den Fall der) Wiedervereinigung,
- sowie "fortschrittlich" und mustergültig für die globale Nachkriegsordnung im Völkerrecht
(jedenfalls bis zum Ende des Kalten Krieges: heute wird so einiges - nicht nur pacta sunt servanda - wieder in Frage gestellt, und anderes wie first-/-xit - Formeln kam wieder als roll-back in tagespolitische Mode)
 
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