Warum wird die DDR immer falsch in den Medien dargestellt?

Man sollte auch nicht die Gurken aus dem Spreewald vergessen, Rotkäppchen-Sekt und den Fernsehturm am Alexanderplatz. Von einem Besuch in einer Buchhandlung in Ost-Berlin kann ich mich auch noch an gute Mathematikbücher erinnern. Leider habe ich damals keine Geschichtsbücher erworben, es wäre interessant, die DDR-Geschichtsschreibung anzuschauen.

EDIT: jetzt hätte ich doch fast das DDR-Ampelmännchen (nur echt mit Hut) und den "grünen Pfeil" beim Rechts-Abbiegen vergessen.


Nicht zu vergessen das DDR-Sandmännchen, das hat sogar den Kollegen des "Klassenfeindes" überlebt.
 
Aber eine konkrete Frage: was war an der DDR denn gut?

Das erinnert fatal an:

"Ich frage Euch, was haben uns die Römer gebracht?" - "Den Aquädukt"

Scherz beiseite, von Ostdeutschen bekomme ich immer wieder gerne zu høren:
ausreichend Kindergartenplætze, jeder hatte Arbeit und sein Auskommen, niedrige Mieten, vernuenftige Renten, wenig Kriminalitæt

Gruss, muheijo
 
Scherz beiseite, von Ostdeutschen bekomme ich immer wieder gerne zu høren:
ausreichend Kindergartenplætze, jeder hatte Arbeit und sein Auskommen, niedrige Mieten, vernuenftige Renten, wenig Kriminalitæt


Und zu welchen Preis?
All diese vermeintlichen guten Dinge der DDR waren nur Mittel zum Zweck und erwecken heute den Hang nach der Behaglichen DDR, die mit dem Rundumsorglospaket.
Das gab es aber nur unter völligen Verzicht auf die Individualität und Freiheit der eigenen Person und ich möchte das heute mal sehen, wie die Leute auf solch einen Verzicht reagieren würden, wenn doch heute schon jeder Angriff auf persönliche Freiheitsrechte mit der Frage an der Kasse nach der Postleitzahl Empörung hervor ruft.

Kindergartenplätze = früher politischer Einfluß ausserhalb der Familie
Arbeit, Renten, Mieten und Lebensmittelzuschuß wurde auf einer Subventions Politik erkauft, die wirtschaftspolitisch nicht vertretbar waren und passen auch zu der zwanghaften Durchführung/Festhalten der Planwirtschaft.

Und die geringe Kriminalität ist auch Augenwischerei, denn viele kriminelle Vergehen wurden als solche nicht erfasst, zudem war ja das SED Regime an der Spitze der Kriminalität, welches sich wie eine Mafia Organisation ihre Macht sicherte.

Das kannst ja mal den Ostdeutschen um die Ohren hauen, die selbst heute nicht verstanden haben, was damals eigentlich ab ging. :winke:
 
So mal ganz spontan laut gedacht: Vielleicht sollte man (wieder einmal) den Film "Rashomon" ansehen, in dem exemplarisch hervorragend dargestellt wird, wie ein und dasselbe Ereignis aus verschiedenen Perspektiven völlig unterschiedlich betrachtet / beurteilt wird.
"Politik und Geschichte sind erlebte Subjektivität." (O-Ton ich) In diesem Zusammenhang: Es soll ja immer noch Menschen geben, die Helmut Kohl ehrlichen Herzens und aufrichtigen Gewissens als "Kanzler der Einheit" apostrophieren !!
FD
 
Das erinnert fatal an:

"Ich frage Euch, was haben uns die Römer gebracht?" - "Den Aquädukt"

Scherz beiseite, von Ostdeutschen bekomme ich immer wieder gerne zu høren:
ausreichend Kindergartenplætze, jeder hatte Arbeit und sein Auskommen, niedrige Mieten, vernuenftige Renten, wenig Kriminalitæt

Gruss, muheijo


In meiner Jugendzeit gab es auch viele Zeitgenossen, die noch vom 3. Reich schwärmten: Schöne Lagerfeuerabende in der HJ, Arbeitsplätze, die wunderbaren Autobahnen, der heißgeliebte Führer, und es gab keine Juden, Zigeuner, Asoziale und Kriminelle, bzw. sie waren dort, wo sie hingehörten hinter Schloss und Stacheldraht, es herrschte Zucht und Ordnung. Das mit den Juden war ein Fehler, aber "der Engländer" hat ja angefangen mit den KZs.
Das was am hellichten Tag ganz öffentlich in Deutschland geschah hatte niemand gewusst. Wenn nur der "Führer" nicht den Amis den Krieg erklärt hätte, dann hätten wir "den Iwan" auch kleingekriegt und "wir" wären nicht nur Weltmeister, sondern Gauleiter von Wladiwostok oder Irkutsk geworden".

Des einen Himmelreich erschien mir damals schon eine grauenhafte Vorstellung.
 
Gute Frage was überlebt hat.
Wenn man in Ruhe darüber nachdenkt, kommt man schon auf einiges. Nicht nur auf Sandmann und Ampelmännchen.

Es gibt auch Unternehmen die schon zu DDR Zeiten gut aufgestellt waren und den Sprung von der Planwirtschaft ins eisige Wasser der Marktwirtschaft erfolgreich bewältigten. Und das ohne Hilfe von Managern aus den alten Bundesländern.
Das Unternehmen wo ich bis zur Rente beschäftigt war gehört dazu und viele, viele andere Unternehmen.

Mich interessiert aber auch wie wäre es mit den einen oder anderen weiter gegangen?

Vorrangig mit den wissenschaftlich-technischen Fortschritt, im Besonderen der Informationstechnik und da wiederum mit den Internet.
Ein WEB ist ja entstanden, aber ich glaube ruhigen Gewissen zu sagen, eher hätte es nach oben geschneit bevor wir einen offiziellen Zugriff zum WEB bekommen hätten.
 
[...]
"Politik und Geschichte sind erlebte Subjektivität." (O-Ton ich) [...]
FD

Genau, die DDR war für viele Menschen Heimat und das "kleine" Reich ihres Wirkens. Das kann man auch niemanden ab reden oder gar schlecht reden, aber die meisten Menschen in der DDR haben sich mit der Situation abgefunden und ihr Leben optimal gelebt und das nicht wegen der DDR, sonder trotz der DDR!

Der Rest vom Wirken des SED Regimes mit all seinen perfiden Handlungen des Machterhaltes sind objektiv in der Geschichtsschreibung genannt, leider nur noch nicht aufgearbeitet, gerade wegen solchen verwischenden subjektiven Sichtweisen.
 
Aber eine konkrete Frage: was war an der DDR denn gut? .
Ein Thema, das gern vergessen wird ist das Familienrecht. Erst seit 1977 gilt in Westdeutschland das Partnerschaftsprinzip in der Ehe. Vorher hatte der Gesetzgeber eine "Aufgabenteilung" aus Kaisers Zeiten im Familienrecht. Zu den Aufgaben des Ehemannes gehörten alle finanziellen Dinge einer Ehe - inklusive bspw. dem Recht ein eigenes Konto oder einen Arbeitsvertrag seiner Frau zu untersagen. Wenn mich nicht alles täuscht, hat es im Osten im Familienrecht früher eine Gleichstellung gegeben.
Einzelne Lichtblicke ändern für mich jedoch nichts am Bild eines totalitären Überwachungsstaates in der DDR.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn mich nicht alles täuscht, hat es im Osten im Familienrecht früher eine Gleichstellung gegeben.
Einzelne Lichtblicke ändern für mich jedoch nichts am Bild eines totalitären Überwachungsstaates in der DDR.

Richtig und warum gab es die Familien rechtliche Gleichstellung?
Die im übrigen vorerst auf dem Papier stand und nicht wirklich in der Familie umgesetzt wurde, denn alte Zöpfe konnte man auch im Osten nicht abschneiden!
 
Richtig und warum gab es die Familien rechtliche Gleichstellung?
Die im übrigen vorerst auf dem Papier stand und nicht wirklich in der Familie umgesetzt wurde, denn alte Zöpfe konnte man auch im Osten nicht abschneiden!


Ein gesellschaftlicher Wandel braucht Zeit, egal ob im Osten oder im Westen. Ich habe auch schon mal gehört, dass die DDR in Sachen Emanzipation / Gleichberechtigung bereits in den 50er Jahren weiter gewesen sein soll als die Adenauer'sche Bundesrepublik, die in der Hinsicht sogar ein Rückschritt gegenüber der Weimarer Republik war. Ob das allerdings ein Mythos ist, vermag ich nicht einzuschätzen.
 
Ein gesellschaftlicher Wandel braucht Zeit, egal ob im Osten oder im Westen. Ich habe auch schon mal gehört, dass die DDR in Sachen Emanzipation / Gleichberechtigung bereits in den 50er Jahren weiter gewesen sein soll als die Adenauer'sche Bundesrepublik, die in der Hinsicht sogar ein Rückschritt gegenüber der Weimarer Republik war. Ob das allerdings ein Mythos ist, vermag ich nicht einzuschätzen.

Ich wage sogar zu behaupten, daß die Zone sehr wohl konservativ in den 50-60iger zum Thema Gleichberechtigung der Frau gegenüberstand. Vielleicht nicht in dem Muster des Westens, wo die Frau das Heimchen darstellte, sondern noch nen Schritt weiter zur Ausbeutung der Frau, indem sie durch Fachkräftemangel in der Produktion tätig sein musste, aber dennoch die Funktion des Heimchens gegenüber den alten Darstellungen der Herrschaft nicht los wurde. So zu sagen, ne Doppelbelastung!

Aber ich lasse mich da auch gern eines besseren belehren.
 
Ich wage sogar zu behaupten, daß die Zone sehr wohl konservativ in den 50-60iger zum Thema Gleichberechtigung der Frau gegenüberstand. Vielleicht nicht in dem Muster des Westens, wo die Frau das Heimchen darstellte, sondern noch nen Schritt weiter zur Ausbeutung der Frau, indem sie durch Fachkräftemangel in der Produktion tätig sein musste, aber dennoch die Funktion des Heimchens gegenüber den alten Darstellungen der Herrschaft nicht los wurde. So zu sagen, ne Doppelbelastung!

Aber ich lasse mich da auch gern eines besseren belehren.

"Die Zone" in den 50-60igern schwankte wahrscheinlich genauso zwischen konservativ und modern, zwischen ländlich und urban wie der Westen. Gesellschaftliche Gleichstellung ist nicht gleichbedeutend mit rechtlicher Gleichstellung - dabei (der rechtlichen Gleichstellung) war der Osten jedoch vorne, so meine Aussage.
 
In den Kriegsjahren hatten in den Betrieben, Frauen ihren Mann gestanden, die meisten Männer waren ja zum Militärdienst eingezogen worden. In der Bundesrepublik brauchten Frauen, die einen Beruf ausüben wollten, dazu die Erlaubnis des Ehemanns.

Wie sah das in der DDR aus, können ehemalige DDR- Bürger im Forum dazu Auskunft geben.

In einem Punkt war die DDR jedenfalls liberaler und zwar was die Strafbarkeit von Abtreibungen betraf. Schon 1924 hatte Käthe Kollwitz die Abschaffung des § 218 gefordert. Eine liberalere Regelung des § 218 war eine Forderung der Arbeiterbewegung. Nach dem alten Reichsstrafgesetzbuch des Kaiserreichs von 1871 wurde Abtreibung mit bis zu 5 Jahren Zuchthaus bestraft. Es traf vor allem Arbeiterinnen, illegale Schwangerschaftsabbrüche bei Kurpfuschern und sogenannten "Engelmachern/Engelmacherinnen waren im Arbeitermillieu weit verbreitet mit teilweise enormen gesundheitlichen Risiken. Durch die Verhältnisse des 1. Weltkriegs stiegen aber auch im bürgerlichen Millieu die Zahl ungewollter Schwangerschaften und damit auch von Schwangerschaftsabbrüchen. In der Weimarer Republik änderte sich bis 1927 wenig, nur dass Abtreibung "nur" noch mit Gefängnis bestraft wurde. 1927 wurde Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen legalisiert, das heißt, Abtreibung wurde legal wenn die Austragung für die Mutter lebengefährlich war. 1929 kam es zu einer Kampagne von Intellektuellen wie Kollwitz, Tucholsky, Einstein und anderen, die Straffreiheit für Abtreibung forderten und dazu aufriefen sich zu outen als Schwangerschaftsabbrecher(in). 1933 wurde mit der Machtergreifung der Nazis Abtreibung drakonisch bestraft, sie wurde aber bei Erbkranken, Behinderten, "Asozialen" Sinti und Roma teilweise zwangsweise durchgeführt im Sinne der Eugenik. 1950 wurde in der DDR wie auch in der Sowjetunion Schwangerschaftsabbruch legalisiert

In der BRD wurde der Ruf nach Abschaffung von § 218 im Rahmen der Emanzipations- uind Bürgerrechtsbewegung der 68er immer lauter. 1974 wurde in der BRD eine Fristeenlösung eingeführt. Die Diskussion um § 218 war ideologisch sehr aufgeladen, im Vergleich mit andern westlichen Staaten wie den Niederlanden war Abtreibunggesetzgebung weitaus reaktionärer. 1988 kam es zu den Memminger Prozessen gegen einen Gynäkologen, der sich bei Abtreibungen von der individuellen Notlage der Patientinnen leiten ließ, ohne auf der vorgeschriebenen Beratung zu bestehen. In erster Instanz verurteilte das Landgericht Memmingen den Arzt zu 21/2 Jahren Freiheitsstrafe und Berufsverbot, das Urteil wurde aber nach Revision in eine Bewährungsstrafe umgewandelt. Erst Mitte der 1990er Jahre wurde mit der Fristenregelung die überaus polemisch geführte Debatte entschärft und § 218 etwas liberaler gehandhabt.
 
die sollte man verzehren, nicht vergessen - aber hat man erst nach 1945 Spreewaldgurken hergestellt
Es wäre noch besser gewesen, man hätte die Spreewaldgurke und den Meerrettich aus dem Spreewald auch zu kaufen bekommen. Dem war meist nicht so. Da musste man den Gemüsehändler sehr gut kennen, damit er mal so ein Glas unter dem Ladentisch hervorholte.
 
In der Bundesrepublik brauchten Frauen, die einen Beruf ausüben wollten, dazu die Erlaubnis des Ehemanns.

Wie sah das in der DDR aus, können ehemalige DDR- Bürger im Forum dazu Auskunft geben.
Der Mann stand in der DDR zu keiner Zeit rechtlich über der Frau und konnte daher auch keine Erlaubnis erteilen oder ihr gar die Arbeit verbieten. Ich konnte es zuerst gar nicht glauben, als ich hörte, dass in der alten BRD ,bis in die siebziger Jahre diese Arbeitserlaubnis des Ehemanns erforderlich war. Auf dem Gebiet war der Westen doch etwas zurückgeblieben. Auch gemischte Klassen von Jungen und Mädchen gab es in der DDR vom Beginn ihrer Existenz an, im Westen viel später. Das Züchtigungsrecht der Lehrer gab es von 1949 an nicht mehr in der DDR.
Sicherlich war die DDR in mancher Hinsicht ,im gesetzgeberischer Hinsicht um einiges moderner als die BRD, die krampfhaft an Uraltgesetzen festhielt. Damit meine ich natürlich nicht die Gesetze, die die Verfolgung Andersdenkender möglich machten ,sondern normale Dinge des täglichen Lebens ,die weitaus unkomplizierter geregelt waren und auch dem Gesamtdeutschland ganz gut getan hätten.
 
Ein Thema, das gern vergessen wird ist das Familienrecht. Erst seit 1977 gilt in Westdeutschland das Partnerschaftsprinzip in der Ehe. Vorher hatte der Gesetzgeber eine "Aufgabenteilung" aus Kaisers Zeiten im Familienrecht. Zu den Aufgaben des Ehemannes gehörten alle finanziellen Dinge einer Ehe - inklusive bspw. dem Recht ein eigenes Konto oder einen Arbeitsvertrag seiner Frau zu untersagen.
Wie kommst du denn auf das schmale Brett? Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes wurde 1949 formuliert, der da lautet "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Damit war die Grundlage für die Überarbeitung des BGB von 1896 gelegt, dazu wurde 1958 das "Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts" erlassen (und zwar unter kompletter Streichung des Letztentscheidungsrechts des Ehemannes!). Einzig und allein die Zustimmung zur Erwerbstätigkeit der Ehefrau blieb bestehen, also die sog. "Hausfrauenehe", die dann 77 durch das Partnerschaftlichkeitsprinzip gekippt wurde (zusammen mit einer Modifikation des Ehenamensrechts). Die "Hausfrauenehe" war in den 50ern allerdings sehr viel mehr Statussymbol denn Gleichberechtigungsthema und entstammt auch nicht erst Kaisers Zeiten sondern einer historisch gewachsenen Geschlechterrollenverteilung, die im 1896er BGB lediglich juristisch abgesichert wurde. In der DDR wurde das Familiengesetzbuch erst 1966 eingeführt. Die Bestimmungen des 1896er BGB galten bis dahin weiter.
 
Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes wurde 1949 formuliert, der da lautet "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Damit war die Grundlage für die Überarbeitung des BGB von 1896 gelegt, dazu wurde 1958 das "Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts" erlassen (und zwar unter kompletter Streichung des Letztentscheidungsrechts des Ehemannes!). Einzig und allein die Zustimmung zur Erwerbstätigkeit der Ehefrau blieb bestehen, also die sog. "Hausfrauenehe", die dann 77 durch das Partnerschaftlichkeitsprinzip gekippt wurde

So ist es.

Ab dem 1.4.1953 stand Artikel 3 Absatz 1 GG in voller Geltung, in der Übergangsphase bis zur Schaffung eines reformierten Eherechtes galt Richterrecht, da die Gesetzgebung rechtzeitige Anpassung versäumt hatte. Das schuf ganz andere Probleme als "Abstimmungen" über Berufstätigkeiten (etwa beim "luftleeren Raum" Güterstand durch die gekippten Altregelungen):

"Art. 3 II GG stand danach seit 1. 4. 1953 in voller Geltung; und etliche damit unvereinbare Altregelungen waren außer Kraft getreten, z. B. das gesetzliche Ehegüterrecht der ehemännlichen Verwaltung und Nutznießung, ferner etwa die Norm des § 1697 BGB a. F., wonach die verwitwete Mutter die elterliche Gewalt verlor, wenn sie eine neue Ehe einging (anders als der wiederheiratende verwitwete Vater), usw. In vielen anderen Fällen war die Frage der Fortgeltung oder des Außerkrafttretens dagegen keineswegs so einfach gelagert und noch schwieriger oft die Frage zu beantworten, was anstelle einer aufgehobenen Bestimmung nunmehr Rechtens sei. Die richterliche Gewalt hat versucht, der Aufgabe gerecht zu werden; vollauf befriedigend konnte die Lösung nicht ausfallen. Jan Kropholler hat 1975 die damals schon zum historischen Tatbestand gewordene “Gleichberechtigung durch Richterrecht” zusammenfassend dargestellt und zu würdigen unternommen. Zutreffend meint er, die Rechtssicherheit als einer der Grundwerte der Rechtsordnung sei damals weniger gefährdet gewesen, dagegen habe die materiale Gerechtigkeit “stärker gelitten”, vor allem im ehelichen Vermögens- (Ehegüter-) recht, da mit einer Nicht-mehr-Geltung des gesetzlichen Güterstandes des BGB a. F. “keine angemessene Beteiligung beider Ehegatten” - d. h. insbesondere der Ehefrau - “am Vermögenszuwachs”, sondern (nach h. M.) nur eine reine Gütertrennung hergestellt war."
Bosch: Entwicklunglinien des Familienrechts in den Jahren 1947 bis 1987, NJW 1987, 2617

Auch der geschaffene Güterstand der Zugewinngemeinschaft war weniger juristischer Rückstand, schon gar nicht reaktionär, als vielmehr Ausdruck der gesellschaftlich schlicht so verbreiteten "Hausfrauenehe". So war die 1976er Reform auch in erster Linie auf die Reform des Scheidungsrechtes gerichtet, was auch fast ausschließlich im Fokus der öffentlichen Debatte stand.

Ein Beispiel zu einem Haushaltshilfestreit:
"Der Ehemann ist auch im Haushalt entsprechend § 1356 BöB zur Mithilfe verpflichtet, soweit dies nach den Verhältnissen der Eheleute üblich ist. Ist er nicht mehr berufstätig so wird er im allgemeinen zu erhöhter Mithilfe im Haushalt verpflichtet sein...
Diese für beide Ehegatten gleichermaßen bestehende Pflicht kann je nach der Lage des Einzelfalles sowohl dem Mann wie der Frau obliegen und eine Mitarbeit im Beruf oder Geschäft des anderen Ehegatten sowie eine Tätigkeit oder Hilfe im Haushalt erheischen."
BGH, Urteil vom 10. 11. 1959

Ein Beispiel zur "Schlüsselgewalt":
OLG Celle, Beschluss v. 17. 10. 1953 - 5 Wx 75/53

Zur Frage von § 1356 BGB a.F. und den Entscheidungsbefugnissen des Ehemannes (Mitarbeit Ehefrau, Genehmigung Erwerbstätigkeit)
"nach Art. 117 GG die dem Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter (Art. 3 Abs. 2 GG) widersprechende Fassung des § 1356 a.F. mit dem 1. 4. 1953 außer Kraft getreten war. Das bedeutet, daß der Vorrang der Entscheidungsbefugnis des Mannes nach § 1356 Abs. 1 BGB a.F. i.V.m. § 1354 BGB a.F. von diesem Zeitpunkt ab nicht mehr galt; das bedeutet ferner, daß jeder Ehegatte bei Üblichkeit im Geschäft des anderen Ehegatten mitarbeiten muß. Die Vorschrift ist also nach dem 1. 4. 1953 so anzuwenden, wie sie durch das GleichberG zur jetzt geltenden Gesetzesfassung geworden ist."
BGH, Urteil vom 14. 12. 1966 - IV ZR 267/65

Im Übrigen sind heute wie damals Rechts- und Lebenswirklichkeiten wie üblich auseinander zu halten. Davon noch einmal zu trennen sind seinerzeitige Zuspitzungen in populären und politischen Debatten.
 
Ich wage sogar zu behaupten, daß die Zone sehr wohl konservativ in den 50-60iger zum Thema Gleichberechtigung der Frau gegenüberstand.

In der DDR galt der Grundsatz, dass die volle Gleichberechtigung der Frau nur durch Einbindung in den Produktionsprozess möglich sei. Voll berufstätig zu sein und "ihren Mann zu stehen" wurde für die Frauen mehr und mehr zur Selbstverständlichkeit. Frauen wurden mit staatlichen Hilfen gezielt gefördert, die Kinder in Krippen und Horten versorgt, was eine sozialistische Erziehung von klein auf ermöglichte.

Dennoch bestand die traditionelle Rollenverteilung zumeist fort: Spitzenpositionen blieben in männlicher Hand, daheim standen die berufstätigen Frauen mit ihrer Mehrfachbelastung allein da.

Generell kann man sagen, dass die Frauen- und Familienpolitik in der DDR von der SED bewusst als Instrument zur Durchsetzung hrer Interessen in enger Verbindung mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik genutzt wurde. Eine öffentliche Diskussion über Fragen des Geschlechterverhältnisses, über gleichberechtigte Partnerschaft in allen Lebensbereichen war nicht erwünscht und infolge der rigiden Zensur auch für die Massenmedien kein Thema. Da weibliche Mitglieder auf den Entscheidungsebenen der Partei nur eine marginale Rolle spielten, war ihr Einfluss äußerst gering.

Das, was die SED als verwirklichte Gleichberechtigung ausgab, beruhte weder auf einem gesamtgesellschaftlichen Konsens noch auf dem Leitbild gleicher Rechte und Pflichten. Die ideologische Grundlage bildete vielmehr die Emanzipationstheorie des Marxismus- Leninismus, nach der die Überwindung der kapitalistischen Produktionsweise und die damit einhergehende Integration der Frauen in die Arbeitswelt deren soziale, ökonomische und politische Gleichstellung automatisch gewährleistete.
 
In der DDR galt der Grundsatz, dass die volle Gleichberechtigung der Frau nur durch Einbindung in den Produktionsprozess möglich sei. Voll berufstätig zu sein und "ihren Mann zu stehen" wurde für die Frauen mehr und mehr zur Selbstverständlichkeit. Frauen wurden mit staatlichen Hilfen gezielt gefördert, die Kinder in Krippen und Horten versorgt, was eine sozialistische Erziehung von klein auf ermöglichte.

Dennoch bestand die traditionelle Rollenverteilung zumeist fort: Spitzenpositionen blieben in männlicher Hand, daheim standen die berufstätigen Frauen mit ihrer Mehrfachbelastung allein da.

Generell kann man sagen, dass die Frauen- und Familienpolitik in der DDR von der SED bewusst als Instrument zur Durchsetzung hrer Interessen in enger Verbindung mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik genutzt wurde. Eine öffentliche Diskussion über Fragen des Geschlechterverhältnisses, über gleichberechtigte Partnerschaft in allen Lebensbereichen war nicht erwünscht und infolge der rigiden Zensur auch für die Massenmedien kein Thema. Da weibliche Mitglieder auf den Entscheidungsebenen der Partei nur eine marginale Rolle spielten, war ihr Einfluss äußerst gering.

Das, was die SED als verwirklichte Gleichberechtigung ausgab, beruhte weder auf einem gesamtgesellschaftlichen Konsens noch auf dem Leitbild gleicher Rechte und Pflichten. Die ideologische Grundlage bildete vielmehr die Emanzipationstheorie des Marxismus- Leninismus, nach der die Überwindung der kapitalistischen Produktionsweise und die damit einhergehende Integration der Frauen in die Arbeitswelt deren soziale, ökonomische und politische Gleichstellung automatisch gewährleistete.

Das Gleiche galt auch für den erklärten Antifaschismus der DDR. Als 1987 die Soziologin Loni Niederländer von der Humboldt Universität eine Studie über Neonazis in der DDR anfertigte, wurde sie unter Verschluss gehalten- die Studie gab es nicht, es konnte nicht sein, was nicht sein darf. Die DDR war antifaschistisch punktum!

Als DDR Neonazis jugendliche Oppositionelle aus dem Umfeld der Kirchen und Punker zusammenschlug, schauten Polizeibeamte anfangs noch weg. Als dann Übergriffe von Neonazis wie dem später ausgestiegenen Ingo Hasselbach überhand nahmen, buchtete man sie ein. Was damals in den Köpfen der Verantwortlichen vorging, dass man alle jungen Neonazis in zwei oder drei Knästen konzentrierte, wo sie das "braune Band der Sympathie" webten und sich noch mit verurteilten Nazikriegsverbrechern wie Heinz Barth einem Mörder von Oradour und Heinrich Schmidt dem Gestapochef von Dresden austauschen konnten, wird wohl immer ein Rätsel bleiben.

Die Politik des wegsperrens und verdrängens führte nur dazu, dass sie sich noch stärker fanatisierten, und man bekam sie im Knast gar nicht zur Räson. Nach Ende der Haft verließen Neonazis die Gefängnisse, die sich bestens vernetzt hatten und wie Hasselbach sagte, "tickende Zeitbomben" waren.
 
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