Das heißt, die Frauen schenkten unehelichen Kindern das Leben? Diese beiden Frauen waren die, ich sag mal so, "Lebensgefährtinnen" der beiden, welche fielen? Die Frauen durften also die Männer nicht heiraten, da diese den Kriegsdienst nicht abgleistet hatten und bevor sie es konnten, fielen sie schon und so konnten die Kinder auch nicht nachträglich durch ihre Väter ligetimiert werden, erhielten aber dennoch die Namen ihrer Väter? Habe ich das richtig verstanden?
Ich muss mal schauen. In einer Primärquelle zur inneren Polizei in der französischen (oder auch westfälischen) Armee habe ich auch mal gelesen, wer sich um die rechtliche Abwicklung der Verbindlichkeiten von Soldaten gegenüber geschwängerten Frauen kümmerte. :grübel:
Ich glaube "Lebensgefährtin" trifft es in dem Fall nicht, die allgemeine Wehrpflicht ist wohl wie ein Erdbeben über die Württemberger gekommen.
Es waren die bei den Eltern lebenden Verlobten.
Das liest sich hier alles relativ einfach, die Eintragungen in den Kirchenbüchern sind aber im Vergleich zu den selben Fällen ohne Kriegsdienst derart zurückhaltend.
Ich denke die ganzen Ereignisse muss man wohl ähnlich hoch wie den 1. oder 2. WK hängen, zumindest in der Bedeutung für die Menschen.
Die Schicksale die da hinter den Zahlen stehen, rühren mich immer sehr an. Ich habe eine Chronik eines Handwerkers von 1777 bis 1825 in meinem Besitz, teilweise fürchterlich schwer zu lesen, aber insgesamt sehr ergreifend.