G
Gast
Gast
was ist Frondienst
und was ist fronhof?
könnt ihr mir bitte helfen !!!
danke euer gast
und was ist fronhof?
könnt ihr mir bitte helfen !!!
danke euer gast
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Gast schrieb:was ist Frondienst
und was ist fronhof?
könnt ihr mir bitte helfen !!!
danke euer gast
Vorsicht, nicht Lehnsherr und Grundherr verwechseln. Frondienste wurden dem Grundherren, also dem Besitzer einer Grundherrschaft (entweder ein Adliger, an den vom Landesherren Gebiete verpfändet waren, Klöster, oder direkt die Amtsverwaltung des jeweiligen Landesherren) gefordert.KFdG schrieb:Frondienst war im Mittelalter eine Pflicht für jeden Bauern. Sie mussten dan für ihren Lehensherrn Felder bestellen oder Bewässerungsysteme und Strassen bauen.
Der Frohnhoff war dann vermutlich der Hof ihres Lehensherrn.
KFdG schrieb:Frondienst war im Mittelalter eine Pflicht für jeden Bauern. Sie mussten dan für ihren Lehensherrn Felder bestellen oder Bewässerungsysteme und Strassen bauen.
Der Frohnhoff war dann vermutlich der Hof ihres Lehensherrn.
Im Hochmittelalter und später waren in der Regel alle Bauern zu Frohndiensten verpflichtet. Die Grundherrschaft hatte sich soweit gefestigt, daß außer den sogenannten Freihöfen, die es nur noch vereinzelt gab, alle Untertanen herangezogen wurden. Dabei waren es nur vereinzelt die Adligen, die diese Grundherrschaft ausübten. Es war vorwiegend der Landesherr, der direkt die Grundherrschaft ausübte und ein Netz von Ämterbezirken schuf.Papa_Leo schrieb:Wurde z.T. ja schon korrigiert, aber ich würde nochmal betonen, dass es NICHT JEDER Bauer war, der Frondienste leisten musste, sondern nur ein halbfreier/unfreier Bauer - ein Leibeigener oder Höriger also.
Das System der Grundherrschaft entstand aus verschiedenen Faktoren heraus. Ursprünglich waren die meisten Bauern frei, als solche aber auch zum Heeresdienst verpflichtet. Da dann der Hof darunter litt, konnte sie dadurch durchaus von größeren Grundbesitzern abhängig werden (Schulden).
Außerdem: Man konnte sich selbst alleine oft gegen Banditen schlecht schützen und im Falle einer schlechten Ernte stand man auch nicht gut da. Viele Großgrundbesitzer übten außerdem Druck aus, um an das Land der kleineren Bauern zu kommen.
Daher übergaben die Bauern oft ihr Land und ihren Hof an einen Adeligen oder an ein Kloster. Das Land und den Hof durften sie meist weiter bewirtschaften, mussten aber einen Teil ihrer Erzeugnisse an den Adeligen oder das Kloster abgeben und die Frondienste leisten. Dafür erhielten sie auch Schutz durch das Kloster oder den Adeligen und Beistand bei schlechten Ernten. ... Im Mittelalter gehört zur Freiheit auch, für sich selbst sorgen zu können und sich selbst zu verteidigen. Benötigt jemand dazu Hilfe, begibt er sich in Abhängigkeit und ist nicht mehr ganz frei. Daher wurden aus den ursprünglich freien Bauern nun abhängige Hörige, die aber auch keinen Kriegsdienst mehr leisten mussten.
Strupanice schrieb:Im Hochmittelalter und später waren in der Regel alle Bauern zu Frohndiensten verpflichtet. Die Grundherrschaft hatte sich soweit gefestigt, daß außer den sogenannten Freihöfen, die es nur noch vereinzelt gab, alle Untertanen herangezogen wurden. Dabei waren es nur vereinzelt die Adligen, die diese Grundherrschaft ausübten. Es war vorwiegend der Landesherr, der direkt die Grundherrschaft ausübte und ein Netz von Ämterbezirken schuf.
Soweit ich es für den mitteldeutschen Raum sagen kann, gab es hier keine klassische Leibeigenschaft.
Die Mannschaftsregister in den Archiven besagen, daß die komplette männliche Dorfbevölkerung gemustert wurde, also auch zum Kriegsdienst herangezogen werden konnte. Das hatte also zumindest in Mitteldeutschland keinen Einfluß, ob man frei oder abhängig war.
Mit dem Bauernlegen im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit wurden allerdings eine ganze Menge Bauern, die in der Regel ja innerhalb der Grundherrschaft über ihre Bauerngüter selbst verfügten und nur die Frohne leisteten, durch Mißernten oder anderen Unwegbarkeiten von der Lehnsabhängigkeit in die vollständige Abhängigkeit getrieben, in dem sie ihre Güter nur noch gegen Wohnrecht und Verpflegung bewirtschaften konnten, ansich aber die Höfe im Frohngut aufgingen.
Moin Maren,maren w schrieb:Zum Frondienst sind ja schon Antworten gekommen, da will ich nichts hinzufügen.
Aber zu diesem Thema finde ich interessant, ist dass die „Fronarbeit“ einigermaßen bekannt geblieben ist, der wesentliche Teil des Wortes „Fro“ aber aus dem Sprachgebrauch verschwand.
Der Fro und seine Gemahlin die Frouwe standen einst über den "einfachen" Männern und Weibern.
Dann schwang sich der Fro begrifflich noch weiter auf, zum Herrn, ein Titel der ursprünglich Gott zukam.
Die Frouwe dagegen blieb Frau und sackte damit auf die Ebene des niederen Volkes ab, wie es sich im Sprachgebrauch als Mann und Frau verfestigte.
Ganz kurz konnten die Bessergestellten weiblichen Personen mal als Damen glänzen,
doch heute benutzen wir in der Anrede wieder den krassen Unterschied:
Frau Müller aber Herr Meier. ;-)
Red Devil schrieb:... ich brauche informationen zum thema:
FRONDIENST
Fronhof schrieb:In Eigenwirtschaft eines Herrn (daher der Name) stehender agrarischer Betrieb, dem auch ländliche Handwerker zugeordnet sein konnte.
Fronhöfe waren vielfach Mittelpunkt von Villikationen. Solchen Fronhofsverbänden waren nach Leiherecht ausgegebene, mehr oder weniger selbständige Bauernwirtschaften zugeordnet. Deren Inhaber (Bauern - Anm. von mir) mußten zum Fronhof Dienste leisten (Scharwerk).
Die bereits in merowingisch-karolingischer Zeit belegten Fronhöfe des Königtums und des Adels entwickelten sich vom 12. Jh. an zu Zentren der ostdeutschen Gutsherrschaft, wenn die Eigenwirtschaft intensiviert wurde, was vielfach in Siedlungsgebieten der Fall war; es konnten aus Fronhöfen aber auch Meierhöfe entstehen, wenn (was häufig in Süddeutschland der Fall war) sich die hochmittelalterliche Adelsherrschaft zur wirtschaftlichen Form der Regentengrundherschaft entwickelte. Der Bewirtschafter des Meierhofes konnte zum Amtsträger in der grundherrschaftlichen Verwaltung oder auch zum Sprecher genossenschaftlicher Verwaltung in der bäuerlichen Wirtschaftsgemeinde werden.
Villikation schrieb:Verband von bäuerlichen Anwesen mindestens einer größeren Dorfsiedlung (daher die Bezeichnung villicatio, die von villa, das Dorf abgeleitet ist) um den Mittelpunkt eines Fronhofes, der Wohn- und Herrschaftssitz des adligen Herrn oder des Beauftragten der geistlichen Herrschaft (Meier) war.
Zu großen Villikationen (Fronhofsverbänden) konnten auch mehrere Fronhöfe gehören. In diesen dominierte die herrschaftliche Eigenwirtschaft; in den Fronhöfen zugeordneten, zu bäuerlichen Leieherechten ausgegebenen Höfen wirtschafteten Abhängige des Villikationsherren.
Oft waren Siedlungseinheiten auch die kirchlichen Einheiten.
Die der Herrschaft Unterworfenen genossen in vielfach differenzierter Weise persönliche oder dringliche Freiheitsrechte (Freie, Unfreie).
Neben der agrarischen Tätigkeit spielte auch das Gewerbeleben eine wichtige Rolle in den Fronhofsverbänden. Aus der autarken Hauswirtschaft entwickelten sich früh die Metallhandwerke und die Müllerei zur wirtschaftlichen Selbständigkeit; diese und auch die Handwerke der Textilproduktion (Weberei) erreichten in den Fronhofsbetrieben einen solch technischen Stand, daß die Fronhofshandwerker bei der Abwanderung in die seit dem 12./13. Jh. entstehenden Städte die Grundlage für die städtische Handwerkerschaft bilden konnten.
Die Entwicklung des Städtewesens war einer der wesentlichen Gründe für den Rückgang der Villikationen, die sich seit dem 12. Jh. meistens auflösten, wobei Fronhöfe entweder zu Zentren der (ostdeutschen) Gutsherrschaft oder auch zu Regiebetrieben adliger Hausmarksherren werden konnten.
Die Villikation kann als wirtschaftlich-soziale Organisationsform der verhältnismäßig statisch angelegten Gesellschaftsordnung bis ins 12. Jh. gelten.
Mit der allgemein wachsenden gesellschaftlichen Mobilität in personaler, wie in lokaler Hinsicht, mit dem Wandel in der Adelsschicht und mit dem Wandel im personalen Freiheitsbegriff löste sich das auf den Fronhöfen aufbauende Villikationssystem auf.
Dieses System war bei den wirtschaftlich und sozial höchst differenziert entwickelten Völkern, die in den Ländern von den Küsten der Nordsee und Ostsee bis zu den Alpen und zum Schweizer Jura lebten, die Basis für die weitere Entwicklung der Grundherrschaften des Adels und der Kirche im Spätmittelalter.
Scharwerk schrieb:Arbeiten, die von mehreren Leuten ("einer Schar") abwechselnd für einen Herrn zu leisten waren, wurden als Scharwerk bezeichnet; da ein Herr davon Nutzen hatte, hießen sie auch Frondienste...
Nach der Art der Arbeiten kann man unterscheiden zwischen solchen, die der Landwirtschaft des Herrn dienten (Mithilfe bei der Feldbestellung, bei Aussaat und Ernte), die von ländlichen Gewerbebetrieben zu leisten waren (Getreide mahlen, Brot backen, Bier brauen), die das herrschaftliche Verkehrs- und Transportwesen unterstützten (Mithilfe beim Straßenbau, Vorspanngestellung, Erledigung von Botengängen) und solchen, die zur Herrschaftsausübung beitrugen (Quartier und Verpflegung für Beamte und Jäger, Mithilfe beim Bau von Burgen, Schlössern und Befestigungen).
Grund zur Scharwerkspflicht konnte die Haus- und Hofherrschaft sein; derartige Leistungen waren meist nach dem Zeitaufwand oder der sachlichen Aufgabe begrenzt ("gemessen") und stellten einen Teil des Entgelts für die Überlassung von Leihegütern dar.
Vielfach wurden Scharwerke auch von der Gerichtsherrschaft gefordert. Dieses öffentliche Scharwerk gehörte zum Bereich des Landrechts; es war vielfach unangemessen und deshalb besonders unbeliebt. Die hier zu leistenden Spanndienste belasteten die Bauern deswegen sehr stark, weil sie in unvorhersehbarer Weise auch zu Zeiten mit starkem Arbeitsanfall in der eigenen Wirtschaft gefordert wurden.
Scharwerksdienste sind seit der karolingischen Zeit nachgewiesen. In Gebieten, in denen die Regentengrundherrschaft im Spätmittelalter herrschte, gingen die Forderungen der Herrschaften zurück, besonders dort, wo seit dem Entstehen der Gründungsstädte im 13. Jh. viele Landleute in die Städte abwanderten. Die Ermäßigung von Scharwerk sollte die Bauern in den ländlichen Grundherrschaften halten. Im 15. Jh. kam auch die Ablösung der Scharwerke durch Geldzahlungen vor. Die Scharwerke wurden aber immer noch als lästig empfunden. Klagen darüber wurden vor allem in den Bauernaufständen des 16. Jh. laut.
Red Devil schrieb:ja einfach so allgemeines
ich denke mal aufbau und ablauf
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen