Sklaven im Antiken Rom - Principat
Pers. Anmerkung: Das Thema Sklaven im Römischen Reich ist eigentlich zu umfangreich, um es in diesem Rahmen zu behandeln. Hier verweise ich auf die Fachliteratur.
Sklaverei im Principat:
Zuerst die Feststellung von Kreissig, der unterstrich, dass der Begriff Sklave zunächst ein primär juristischer Begriff ist. "Er stellt fest, dass ein Mensch Eigentum eines anderen Menschen oder juristischen Person ist, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Er sagt nichts über seine Stellung im Rahmen der Produktionsverhältnisse, nichts über seine soziale Position, seine Bildung, seinen Einfluss, seiner Vermögen." (Kreissig, Wirtschaft und Gesellschaft im Seleukidenreich).
Juristische Stellung der römischen Sklaven nach Florentius (2. Jahrhundert n. Chr.): "Die Sklaverei ist eine Einrichtung des Völkerrechts, durch die jemand [entgegen der Natur] einer fremden Herrschaft unterworfen wird".
Da der Sklave nach traditioneller römischer Auffassung immer rechtlos war, und da er einerseits stets der potestas seines Herrn unterstand und andererseits als dessen Eigentum betrachtet wurde, war seine Stellung immer durch die Dialektik zwischen Person und Sache bestimmt worden. Während der Republik überwog noch die Stellung als Subjekt, während des Principats die des Eigentumsobjekts. Die Behandlung der Sklaven allgemein verbesserte sich unter dem Principat im Vergleich zur späten Republik. In erster Linie auf Grund der eigenen Interessen der Sklavenbesitzer, die längst die Erfahrung gemacht hatten, dass sie von einem korrekt behandelten (vielleicht sogar motivierten) Sklaven langfristig einen größeren Gewinn hatten als von einem mit Gewalt schikanierten (Vergleich der drei Schriftsteller Cato, Varro und Columella).
Die gedultete Sklavenehe (contubernium) war privatrechtlich ohne Bedeutung. Ein von einer Sklavin geborenes Kind ging stets in das Eingetum des Herren der Mutter über. Jeder Erwerb von Sklaven fiel dem Herren zu. Sklaven konnten nicht als Partei in Zivilprozessen aufreten, es stand ihnen lediglich zu, die Kognition des princeps anzurufen.
Für dem Principat liegen über den zahlemäßigen Anteil der Sklaven an der Gesamtbevölkerung keine Zahlen vor. Es wird meistens davon ausgegangen, dass sich die Relationen in Italien (laut Brunt in augusteischer Epoche 40% der Gesamtbevölkerung) wie auch den einzelnen Provinzen gegenüber den Verhältnissen der augusteischen Epoche wenig veränderten. Jedoch gibt es einige Indizien, die zumindest Regional für einen Rückgang der Sklaverei sprechen, dennoch bildeten die Sklaven weiterhin die Grundlage und einen entscheidenden Faktor der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung des römischen Reiches. Sklaven waren in vielen Bereichen tätig: als landwirtschaftliche Arbeiter, als verurteilte Verbrecher in Bergwerken, als Vertreter in Handwerksbetrieben mit Geschäften auf eigene Rechnung, als Hausdiener bei reichen Bürgern, als Aufseher über freie Lohnarbeiter, als Polizisten, als Schildträger der Legionäre, als Prostituierte und einflussreiche Hetären, als Lehrer, Ärzte, kaiserliche Räte und Schreiber, als Bankiers, Grundbesitzer, als Eigentümer von Sklaven. Sklavenhalter waren Kaiser, Würdenträger, Bürger, Bauern, Soldaten, Großgrundeingentümer, Kleineigentümer, abhängige Bodenbesitzer, Bankiers, Ergasterienbesitzer, Kleinhandwerker und sogar Sklaven. (Auflistung nach Kreissig). Ein Hauptproblem, das sich von Beginn an in diesem Bereich stellte, war die Sorge um die Ergänzung des Sklavenpotentials. Im Principat ist mit dem Rückgang der Gesamtsklavenzahl zu rechnen, der jedoch keineswegs so dramatisch war, wie in der älteren Forschung (u. a. Max Weber) festgestellt worden war. Als Beispiel dienen die nach wie vor stabilen (je nach Qualifikation, Alter und Gesamtangebot) dokumentierten Sklavenpreise zwischen etwa 800 und 2.500 Sesterzen. Ein Großteil der Sklaven zu dieser Zeit stellte der hellenistische Osten und Griechenland, Thrakien und Dakien, aber auch Nordafrika wie die keltischen Gebiete im Westen nach wie vor einen Großteil der neu eingesetzten Sklaven. Ingesamt ist mit einem Rückgang von Sklaven aus den Gebieten jenseits der Reichsgebiete zu rechnen.