Dann will ich deiner Wut mal gleich wieder Dampf machen.
Im Nachhinein darf ein Lehrer die Note nicht herabsetzen. Wenn du Fehler bei der Korrektur übersehen hast und diese erst nach Benotung und Unterschrift entdeckst - dumm gelaufen, die Note steht! Da hätte sich der Kollege eben rechtzeitig eine bessere 'Gucke' antrainieren müssen.
Nachträgliche Notenänderungen sind nur zum Besseren hin zulässig - wenn also Fehler angestrichen wurden, die keine sind. Ist da aufgrund der nun geringeren Fehlerzahl eine bessere Note 'fällig', muß diese gegeben werden.
Es ist zwar mitunter verlockend, bei manchen Sargnäg... äh: Schülern so zu reagieren und die schlechtere Note doch noch reinzuzimmern, es ist aber nicht zulässig, was leider nur Wenige wissen. Ich hoffe, hiermit ein paar Schüler und Eltern schlauer gemacht zu haben :devil:
Das war, soweit ich weiß, damals nicht anders. Ob ich das dort schon wußte? Keine Ahnung mehr.
Ich bin in jenem Jahr, so ich mich richtig erinnere, dann auch nicht hängengeblieben.
Im Rückblick war dies eigentlich der einzige dem ich nichts abzubitten habe.
Irgendwann ist er mir mal begegnet. Ist in der Kleinstadt fast nicht zu vermeiden. Hat mich vorsichtig von der Seite angeschaut, "Entschuldigen Sie die Frage, waren Sie nicht mal mein Schüler?" "Das war ich Herr Dr. X, allerdings." Den Rest habe ich mir verknifffen.
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