Tübinger Vertrag

Diese Tradition wurde aber weder vergessen noch ging sie gänzlich verloren, siehe die württ. Verfassungskämpfe nach dem Wiener Kongress, insbesondere Uhland tat sich sehr hervor, siehe diverse Gedichte Stichwort "altes Recht". Als die Württemberger, oder eben der Teil mit Demokratieverständnis, ums verrecken sich keine Verfassung oktroyieren lassen wollten, sie hatten ja eine, die sie schlicht wieder wollten.
Wenn der Uhland oder der Kerner von "alten Rechten" schwärmten, ist da nicht Nostalgie im Schwange?
Tatsache ist doch auch: Der von den armen Leuten erhobene Anspruch auf politische Mitbestimmung und Meinungsäußerung wurde vom Herzog und der 'Ehrbarkeit" völlig ignoriert. Langfristig bedeutete der Tübinger Vertrag eine Bestätigung der Vormachtstellung und Privilegien der "Ehrbarkeit'. Ständische Schranken wurden durch den Vertrag nicht überwunden.
Im Kontext der Vorgeschichte sieht die "demokratische Entwicklung etwas anders aus.
Der Aufstand des Armen Konrad 1514
 
Zuletzt bearbeitet:
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Nun möchte ich da aber noch einen Schritt weiter gehen. Du siehst diese "alten Rechte" quasi als "Vorreiter der Demokratie", was ich doch bezweifle. Dahinter steckte imho ein ganz anderes, aus der Zeit heraus zu betrachrtendes Moment.
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Kein Mensch bestreitet die Vorreiterrolle der Magna Charta auf dem Weg zur Demokratie. Warum willst Du dies dem Tübinger Vertrag bestreiten?
Doch schlicht aus Unkenntnis.

Also, mach Dich mal ein bißchen schlau, über Inhalte kann man wunderbar diskutieren, aber doch nicht auf Basis völliger Unwissenheit.
 
Das ich diese Verfassung und diesen Teil der Geschichte nicht kannte, hat doch nichts mit Ignoranz oder Dummheit zu tun. Das verbiete ich mir doch. Es hat einfach damit zu tun, dass ich mich damit noch nie beschäftigt habe, sondern eben mit andern Themen in der Geschichte.

Dass ich Dich nicht meinte Ursi, dachte ich sei klar. Hast als Schwyzerin schlicht dispens.

Aber, wie gesagt, die deutsche Geschichte hat mehr als 12 Jahre zu bieten. Die teilweise die Beschäftgung damit auch lohnen.
 
Wenn der Uhland oder der Kerner von "alten Rechten" schwärmten, ist da nicht Nostalgie im Schwange?
Tatsache ist doch auch: Der von den armen Leuten erhobene Anspruch auf politische Mitbestimmung und Meinungsäußerung wurde vom Herzog und der 'Ehrbarkeit" völlig ignoriert. Langfristig bedeutete der Tübinger Vertrag eine Bestätigung der Vormachtstellung und Privilegien der "Ehrbarkeit'. Ständische Schranken wurden durch den Vertrag nicht überwunden.
Im Kontext der Vorgeschichte sieht die "demokratische Entwicklung etwas anders aus.
Der Aufstand des Armen Konrad 1514


Kann man wunderbar drüber diskutieren, Mercy, dem Herzog sass der Bauer im Genick, sonst hätte er nie den Vertrag unterschrieben. analog Magna Charta.

Aber wie gesagt, zumindest Teile der Menschenrechte sind enthalten, auch für Leibeigene!
300 Jahre haben sie den Vertrag verteidigt.
Dass die Ehrbarkeit denselben mit zur eigenen Machtausübung und -erhalt benutzt hat, ist nunmal so, dazu gibt auch heute noch genug Beispiele.

Die Vetterleswirtschaft, nun zZ versucht die Frau eines US-Expräsidenten Präsidentin zu werden, "es menschenlet" eben überall.
 
Doc
Im übrigen bin ich gern bereit, diese "Verfassung" mal zu studieren. Wo kann ich die einsehen? Internet wäre gut, da ich kaum die Zeit hab, zur Uni zu rennen. Ich bin mir schon jetzt fast sicher, da nicht dasselbe draus herauszulesen wie du, womit wir wieder bei o.g. Punkt wären. :fs:

Edit: Jetzt hab ich in der Aufregung deinen Link ganz übersehen, entschuldige. :red:


Bitteschön:

Zum Ende durchscrollen, roter Kommentar!

Aus dem Link
Gemäß dem Vertragsverhältnis, welches seit dem Tübinger Vertrag zwischen Fürst und Land bestand, sollte die Erbhuldigung seitens der Untertanen erst geleistet werden, nachdem der Fürst zuvor des Landes Grundgesetze und Rechte beschworen hatte. Als verfassungsmäßiges Grundrecht galt, daß jeder Württemberger, selbst der Leibeigene ohne Abzug oder Nachsteuer und, ohne einer Erlaubnis zu bedürfen, auswandern konnte, daß jeder Württemberger nur durch den ordentlichen Richter verurteilt und nur in den gesetzlich bestimmten Fällen in Haft genommen werden durfte, nur die verfassungsmäßig mit den Ständen verabschiedeten Steuern zu bezahlen hatte und nur in Kriegs- und anderen Notfällen militärpflichtig war und auch dann nur mit Bewilligung der Stände und bloß für die Dauer des Kriegs. Das stehende Heer konnte daher im Frieden nur durch freiwillige Werbung ergänzt werden. Dagegen hatte jeder Württemberger das Recht, Wehr und Waffen zu besitzen.
 
Kein Mensch bestreitet die Vorreiterrolle der Magna Charta auf dem Weg zur Demokratie.
Interessanter Punkt. Warum ist dem denn so? Doch nur, weil es einem schon in der Schule vorgebetet wird, und das aus dem von mir bereits kritisierten Blickwinkel. Mit kritischer Auseinandersetzung des originalen Inhaltes hat das auch nichts zu tun.

Warum willst Du dies dem Tübinger Vertrag bestreiten?
Ich will es ihm nicht per se bestreiten, nur halte ich deine hier gemachte Welle einfach für zu hoch angelegt, Repo. Denn sonst hätte der ein oder andere im Board außer dir sicher auch Kenntnis darüber.

über Inhalte kann man wunderbar diskutieren, aber doch nicht auf Basis völliger Unwissenheit.
Da gebe ich dir natürlich Recht. :friends:

Dass ich Dich nicht meinte Ursi, dachte ich sei klar. Hast als Schwyzerin schlicht dispens.
Damit hast du ja die dickste Kuh vom Eis. =)
Wobei ich aber keine inhaltlichen Unterschiede zu ursi feststellen kann und mich frage, warum du hier verschiedene Meßlatten anlegst. Aber das nur am Rande. :fs:

Aber, wie gesagt, die deutsche Geschichte hat mehr als 12 Jahre zu bieten. Die teilweise die Beschäftgung damit auch lohnen.
Auch hier stimme ich dir uneingeschränkt zu. :)
 
Damit hast du ja die dickste Kuh vom Eis. =)
Wobei ich aber keine inhaltlichen Unterschiede zu ursi feststellen kann und mich frage, warum du hier verschiedene Meßlatten anlegst. Aber das nur am Rande. :fs:

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Warum? nun Ursi hat geschrieben, dass sie hiervon noch nie gehört hätte, und hat sich für die Links bedankt.

Andere haben die Links schlicht nicht zur Kenntnis genommen und von Kirchtürmen und Lokalhistorie gegrölt.
Was ich glaubte übelnehmen zu müssen.

Naja, bin eben ein kantiger Schwabe, saugrob und direkt.
(Insbesondere wenn ich glaube im Recht zu sein)
 
Repo schrieb:
Naja, bin eben ein kantiger Schwabe, saugrob und direkt.
(Insbesondere wenn ich glaube im Recht zu sein)

Das "Kantige" und "Saugrobe" sollte jetzt tunlichst aus der Diskussion verschwinden, sonst ist der Thread dicht. Ashigaru als Mod.
 
Also ich wohne sogar in Tübingen und habe noch nichts von diesem Vertrag gehört (und jetzt bitte keine Beleidigungen deswegen).

Selbst im Baden-Württembergischen Landesmuseum und im Haus der Geschichte in Stuttgart gab es darüber nichts zu lesen. Und in Büchern über die deutsche Geschichte wird er auch nicht erwähnt.

Das Problem ist wohl einfach, dass man die Geschichte Deutschlands meist mit der Geschichte Preußens gleichsetzt, und da kommt "lokalpolitik" der anderen Mitglieder des HRR nicht vor (mit Außnahme vl. von Bayern).

Dennoch gut zu wissen, dass ich in einem Ländle lebe, dass als eines der ersten, wenn nicht sogar als das erste, die Demokratie in seiner modernen Form umsetzte
 
höchstens um den Kirchturm rum wichtig
Sorry.
Als ich das mit dem Kirchturm brachte war ich noch der Meinung, wir nehmen uns hier voll Spaß gegenseitig auf die Schippe.

Der größte Teil der Kontroverse hier beruht m. E. alleine darauf, daß ein guter Teil der Diskussionsteilnehmer noch am Blödeln war und es Dir schon überaus ernst war.

Da Dir das Thema so wichtig ist - eröffne doch bitte einen neuen Thread und stelle dort dar, was jetzt die Besonderheiten des Tübinger Vertrags bzw. der Entwicklung in Württemberg waren und wo Du die grundsätzlichen qualitativen Unterschiede zu Ständerechten in anderen Territorien siehst.

Ich wäre wirklich sehr interessiert, das zu erfahren und zu diskutieren.

Aber hier im Kontext mit einer ganz anderen Ausgangsfrage und nach einem etwas unglücklichen Diskussionsverlauf wird das wohl nichts mehr.
 
Was mich ärgert, sehr ärgert, ich bekenne es, ist die Ignoranz mit der hier argumentiert wird, KEINER ist bereit sich im geringsten damit zu befassen, "kenne ich nicht, nie von gehört, ist deshalb höchstens um den Kirchturm rum wichtig, lokalhistorie usw."
Hehe, ich lese gerade unseren Herrn Moser also mal halblang! Ich muss ihn nur wegen meiner Projekte zu Hofzeremoniell und dem Hofalltagsleben manchmal aufschieben.:rotwerd:
Grundsätzlich finde ich es aber schön, dass Du ihn erwähnst, d.h. wenn wir von dem selben sprechen.

Spannend finde ich, dass eben der Wunsch nach ständischen Rechten (Mitsprache) nicht unbedingt zu einer territorialen Abspaltung führen musste, sondern dass unter Umständen der Landesherr "freiwillig" einen Teil seiner Macht abtrat.
 
Spannend finde ich, dass eben der Wunsch nach ständischen Rechten (Mitsprache) nicht unbedingt zu einer territorialen Abspaltung führen musste, sondern dass unter Umständen der Landesherr "freiwillig" einen Teil seiner Macht abtrat.


Moment, der Wunsch des Landesherrn in den neuen Landesteilen niemanden Mitreden zu lassen, führte zur Abspaltung.

Indem er aus den neuen Landesteilen einen neuen "Staat" bildete, eben Neuwürttemberg. wo die "Landschaft" nicht mitzureden hatte.
 
Da soll aber das Original nicht vergessen sein:

Wir sind das Volk der Dichter,
Ein jeder dichten kann,
Man seh' nur die Gesichter
Von unser einem an,
Der Schelling und der Hegel,
Der Schiller und der Hauff,
Das ist bei uns die Regel,
Das fällt uns gar nicht auf.

Eduard Paulus
 
Wenn der Uhland oder der Kerner von "alten Rechten" schwärmten, ist da nicht Nostalgie im Schwange?

Da unterschätzt Du aber den Uhland sehr.

Er ist nicht mehr in den Staatsdienst getreten.
- Er hätte dem König "huldigen" müssen, aber der König hatte ja zuvor nicht die Verfassung (den Tübinger Vertrag) beschworen.
Damit hat es sich gehabt. Uhland hätte eher "Steine geklopft".

Respekt vor solchen Männern!
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich wohne sogar in Tübingen und habe noch nichts von diesem Vertrag gehört (und jetzt bitte keine Beleidigungen deswegen).

Selbst im Baden-Württembergischen Landesmuseum und im Haus der Geschichte in Stuttgart gab es darüber nichts zu lesen. Und in Büchern über die deutsche Geschichte wird er auch nicht erwähnt.

Das Problem ist wohl einfach, dass man die Geschichte Deutschlands meist mit der Geschichte Preußens gleichsetzt, und da kommt "lokalpolitik" der anderen Mitglieder des HRR nicht vor (mit Außnahme vl. von Bayern).

Dennoch gut zu wissen, dass ich in einem Ländle lebe, dass als eines der ersten, wenn nicht sogar als das erste, die Demokratie in seiner modernen Form umsetzte


Was soll man dazu noch sagen?

In der DDR wurde jeder Lehrlings-Streik bis ins letzte Detail breitgetreten.
Und im Westen, die fürchterlichen Soll-Seiten sind bestens bekannt, was gut so ist.

Aber die Haben-Seiten! Leute, die haben wir doch auch. Kümmert Euch doch auch mal um die.

1832 gab es in Tübingen massive Studenten-Unruhen. Monatelang war die Stadt militärisch besetzt. Wer weiß das heute noch? Wer interessiert sich dafür? Keine Sau!
Und das in der Stadt deren OB ein Sohn von Helmut Palmer ist.:motz:
 
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