Ursprünglich Vorsteher des Hausgesindes, dem besonders im frühfränkischen Reich ein außerordentlicher Aufstieg beschieden war: Er trat hier als Inhaber des bedeutendsten Hausamtes an die Spitze des fränkischen Adels, um schließlich bis an die Stufen des Königsthrones aufzusteigen. - Seine Anfänge wurzeln in der Unfreiheit. Noch in einer Version der Lex Salica (X, 6, MGH LNG IV, 1, 53f.) figuriert der maior (wie die maiorissa) als Leiter des unfreien Hausgesindes, in Entsprechung zum Seneschalk, dem »Altknecht«, dem der maior demnach als »Groß«- oder »Oberknecht« entspricht. In gehobener Stellung begegnet der maior domus an den Höfen der Könige in den germanischen Völkerwanderungs-Reichen, ohne daß diese Stellung jedoch bereits deutlicher erkennbar wird. Dies ist erst im Franken-Reich... der Fall, wo der Hausmeier offenbar zu jeder Hofhaltung gehört.
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Mit den Reichsteilungen wächst die Bedeutung des Hausmeieramtes (Fredegar Cont. c. 4, 5), das jeweils für den genannten Reichsteil Neustrien, Austrien und Burgund zuständig ist: Der Hausmeier gewinnt Anteil an der Verwaltung des Königsgutes und tritt gleichzeitig an die Spitze der königlichen Gefolgschaft... Während er dabei zunächst im Auftrag des Königs fungiert, tritt nach 600 ein entscheidender Wechsel ein, als das Amt des Hausmeiers sich der Bindung an den König entzieht und stattdessen unter den Einfluß des Adels gerät... Weder in Neustrien noch in Burgund ist das Amt des Hausmeiers erblich geworden. Dagegen gewann die Tendenz zur Erblichkeit des Maiordomats seit dem ARNULFINGER Pippin I. in Austrien mehr und mehr an Boden.
Pippin I. vereinigte bereits die führende Stellung des austrasischen Adels mit dem Hausmeieramt, das er seinem Sohn Grimoald I. übergeben konnte...