Die Ständegesellschaft im Heiligen Reich

Gorki-Park

Neues Mitglied
Hallo,
wie genau gestaltet sich denn die Ständegesellschaft im Reich etwa zu Zeiten des Dreißigjährigen Krieges?

Die Stände sind Adel, Klerus, Bürgertum und Bauern, richtig?

Welchem Stand sind denn unehrliche Berufe (Henker, Abdecker,..), Roma oder Juden zuzuordnen?
Welchem Stand die Söldner?

Und inwieweit ist die Standesordnung durchlässig?

Danke und Grüße,
GP
 
Hallo,
wie genau gestaltet sich denn die Ständegesellschaft im Reich etwa zu Zeiten des Dreißigjährigen Krieges?

Die Stände sind Adel, Klerus, Bürgertum und Bauern, richtig?

Welchem Stand sind denn unehrliche Berufe (Henker, Abdecker,..), Roma oder Juden zuzuordnen?
Welchem Stand die Söldner?

Und inwieweit ist die Standesordnung durchlässig?

Danke und Grüße,
GP

@GorkiPark

Wie Brissontin schon schrieb, es sind drei Stände, und zwar Klerus, Adel und Bürgertum (Städte).

Ständestaat | wissen.de

Unerhliche Berufe, wie Henker, Abdecker etc. gehören keinen Stand an, jedenfalls nicht im Sinne der o.g. Standesordnung.

Unehrliche Berufe

Juden, würde ich als religiöse Minderheit im Untersuchungszeitraum einordnen, aber lies hier nach:

Jüdische Geschichte und Kultur: Aufstieg und Krise im 18./19. Jh.

Roma:

Traditionelle Berufe der Roma

Sei bitte bei der Erläuterung zu den Juden und Roma sehr sensibel.

Söldner gehörten im Untersuchungszeitraum, so sie nicht adelig waren, auch keinem der drei Stände an:

Landsknechte - Dienst als Söldner im 16. und 17. Jahrhundert

Zur Durchlässigkeit. Natürlich konnte ein Adeliger oder ein Bürger sich zum Mönch oder Priester weihen lassen, Bürger konnten auch nobilitiert werden.

Solltest Du weitere Fragen haben, dann los.


M.
 
Fallen Bürger und Bauern denn gemeinsam in den Dritten Stand?
Da tue ich mich etwas schwer. Wie sieht es mit unfreien Bauern aus?
 
@Gorki-Park

Natürlich waren in manchen landständischen Vertretungen (Landtage etc.) auch Bauern vertreten, aber nur in manchen.

Lies hier:

Ständeordnung – Wikipedia

Der "Normalfall", so es so etwas überhaupt in der Geschichte gibt, war:

Klerus
Adel
Bürger (Städte)

Du darfst hier nicht soziologisch herangehen, sondern bei den ständischen Vertretungen ging es darum, welche Personengruppe in dem z.B. jeweiligen Landtag vertreten war. Die Kategorie "Stand" ist vordergründig eine historische Kategorie und keine soziologische.

Beispiel: Soziologisch gliedert sich z.B. der Stand: "Adel" auf, beispielsweise in "Hochadel" oder "niederer Adel" oder auch nach den Besitzverhältnissen etc.

M.

Wenn Dir das zu verwirrend ist, dann schreib einfach nocheinmal.
 
Neben diesen gab es noch die Reichsstände, welche aber zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges noch nicht dauerhaft in Regensburg tagten.
Hier gab es auch neben Vertretern des Adels und Klerus die Reichsstädte, die sich dieses Recht der Mitsprache aber auch erst erringen mussten.

In manchen Territorien spielte aber eben auch überhaupt der dritte Stand politisch keine oder zumindest kaum eine Rolle. So scheint mir zum Beispiel in Brandenburg zu der Zeit bis hin zum Landtag von 1653 der adlige Stand ganz maßgeblich vorherrschend gewesen zu sein (wenngleich man noch später in Königsberg, wenn ich mich recht entsinne, Probleme mit der selbstbewussten Bürgerschaft hatte).

Wie gesagt ist die Unterscheidung der Stände kompliziert.
So spielte der Klerus eben in protestantischen deutschen Territorien nicht die Rolle wie in katholischen. Dass es sogar protestantische geistliche Riechsstände gab war, verglichen mit der Vielzahl katholischer geistlicher Reichsstände auch eher die Ausnahme.

Steht aber quasi auch in Melchiors gutem Link. Das Kurfürstentum Sachsen in der dort gezeigten Tabelle ist dann mit den anderen lutherischen Fürstentümern zu vergleichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und dann noch, wie immer an dieser Stelle:cool:, der Hinweis auf Württemberg, wo es keinen Adel gab.
Und die "Ehrbarkeit" die Stelle des Adels einnahm.
 
boar, das is ganz schön komplex. Gerade weil jetzt hier auch noch Reichs- und Landstände eingebracht werden.

Also gehören die Bauern "normalerweise" keinem Stand an?
 
Also gehören die Bauern "normalerweise" keinem Stand an?
Es kommt darauf an, wovon man gerade spricht.
Der Begriff "Stand" hat sehr verschiedene Facetten.

Im Frühmittelalter gibt es (in Weiterentwicklung antiker Ideen) eine Vorstellung von einer Gesellschaftsordnung mit Wehrstand (adelige Krieger), Lehrstand (Kleriker) und Nährstand (der Rest, also vor allem Bauern - die Städte mit ihren Bürgern sind noch unbedeutend).
Da gehören die Bauern also sehr wohl einem Stand an - aber das ist eine Gesellschaftstheorie ohne praktische Auswirkungen.

Etwas anderes ist es, wenn später in diversen Ländern Reichstage/Landtage/Parlamente etabliert werden, in die verschiedene gesellschaftliche Gruppen ihre Vertreter schicken. Da ist dann genau definiert, wer zu einer solchen Gruppe, also einem "Stand" gehört und damit Sitz und Stimme hat.

Und da gibt es dann keine allgemein gültige Antwort, man muß sich jedes einzelne Land getrennt anschauen. Meistens gehören die Bauern nicht zu den vertretungsberechtigten Ständen (z. B. beim französischen Parlament und dem deutschen Reichstag), anderswo durften sie teilnehmen (Landstände in Tirol, Reichsständetag in Schweden ...).
 
Gehören zu dieser Betrachtung nicht auch die Zünfte, Gilden, Zechen usw, wie man die ständischen Körperschaften nannte. In manchen Schriften wird das Bauerntum tatsächlich als "Bauernstand" bezeichnet.
 
Gehören zu dieser Betrachtung nicht auch die Zünfte, Gilden, Zechen usw, wie man die ständischen Körperschaften nannte. In manchen Schriften wird das Bauerntum tatsächlich als "Bauernstand" bezeichnet.
Kommt drauf an.
Wenn die Handwerker das Bürgerrecht einer Stadt hatten, würde ich sie unter die Bürger rechnen. Lebten sie in einer Freien Reichsstadt, so wurden sie quasi von Abgesandten ihres Rates auf dem Reichstag vertreten.
 
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