Erbteilung

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Wenn die Ländereien beim Tod eines Landesfürsten aufgeteilt wurde ....
wie verhielt es sich dann mit dem Titel
Konnten denn aus einer Landgrafschaft 4 Landgrafschaften werden ?
 
Solche Teilungen waren eher die Ausnahme, in der Regel erbte nur der älteste Sohn.
Die "Chefs" der aus der Teilung der Grafschaft Hohenlohe hervorgegangenen Linien waren auch wieder Grafen.
Die Landgrafschaft Hessen wurde auch einmal gewissermaßen geteilt. Es gab aber weiter nur einen Landgrafen.
Auch die Wittelsbacher Territorien wurden immer wieder mal geteilt und es standen ihnen dann meist weiter Herzöge vor.
 
Ein ähnliches Thema gab es hier vor nicht all zu langer Zeit schon einmal. Nur finde ich es gerade nicht.

Eine wichtige Aussage in dem anderen Faden war:
Bei Kurfürstentümer war keine Erbteilung möglich. Was sich für diese positiv auswirkte, weil deren Nicht-Kurfürsten-Nachbarstaaten häufig durch wiederholte Erbteilung erheblich an Bedeutung einbüßten.

Ein Beispiel für solch eine Erbteilung ist die Markgrafschaft Baden. Diese wurde in die Markgrafschaften Baden-Baden und Baden-Durlach geteilt. Die Herrscher beider Gebiete nannten sich jeweils "Markgraf von Baden".
 
Das Territorium von Kurfürstentümern konnte sehr wohl geteilt werden, nur die Kurfürstenwürde nicht. Die Pfalzgrafschaft bei Rhein wurde 1410 auch in vier Territorien geteilt, aber die Kurfürstenwürde erhielt nur der älteste Sohn Ruprechts von der Pfalz.
 
Ein Beispiel für solch eine Erbteilung ist die Markgrafschaft Baden.
Das Witzige ist, daß es eigentlich eine Mark Baden nie gab.
Woher auch - das Gebiet lag ja mitten in Deutschland, weithin keine Außengrenze in Sicht.

Die Zähringer haben schlicht den ererbten Titel eines Markgrafen von Verona weitergeführt und das verband sich dann im Sprachgebrauch mit dem Territorium, daß sie beherrschten.
 
Das Witzige ist, daß es eigentlich eine Mark Baden nie gab.
Woher auch - das Gebiet lag ja mitten in Deutschland, weithin keine Außengrenze in Sicht.

Die Zähringer haben schlicht den ererbten Titel eines Markgrafen von Verona weitergeführt und das verband sich dann im Sprachgebrauch mit dem Territorium, daß sie beherrschten.
Was solche Gebiete nun wirklich zusammengenommen sein sollten, war damals auch wirklich selten bekannt und scheinbar unter Aktenbergen irgendwie verloren gegangen. Das ist zumindest mein Eindruck durch die Beschäftigung mit dem Zähringer Erbe hier im Süden von "Baden".
 
Wenn die Ländereien beim Tod eines Landesfürsten aufgeteilt wurde ....
wie verhielt es sich dann mit dem Titel
Konnten denn aus einer Landgrafschaft 4 Landgrafschaften werden ?

1568 unterzeichneten die vier Söhne Landgraf Philipps in der festung Ziegenhain den von den Landständen verbürgten "erblichen Brüdervergleich" der die Landgrafschaft teilte. Ursprünglich sollte der älteste Sohn Wilhelm das ganze Erbe ungeteilt bekommen. Anlass der Erbänderungen war die Zweitehe mit Margarethe von der Saale, die ihre eigenen Söhne versorgt sehen wollte, die Grafen von Dietz wurden.

Wilhelm erhielt Niederhessen mit der Residenz Kassel, etwa die Hälfte des Gesamterbes, während Ludwig Oberhessen mit Marburg- ein Viertel- bekam. Der Rest, die Grafschaften Katzenellnbogen mit Rheinfels und Darmstadt ging an Philipp und Georg die jüngsten Söhne. Die Gesamtgrafschaft blieb reichslehen aller Brüder, die denselben Titel und das selbe Wappen führten. Trotz des Bemühens um die Einheit konnte der Ziegenhainer Vergleich die Entwicklung selbstständiger Territorien nicht verhindern.

Die beiden Hauptlinien Hessen- Kassel und Hessen- Darmstadt gingen getrennte Wege und bekriegten sich sogar im "Hessenkrieg", einem Ableger des 30 Jährigen Krieges. Hessen- Kassel wurde reformiert, Hessen- Darmstadt lutherisch. Die Darmstädter waren mit dem Kaiser verbündet, während Hessen- Kassel es mit den Schweden hielt.
 
Das Territorium von Kurfürstentümern konnte sehr wohl geteilt werden, nur die Kurfürstenwürde nicht. Die Pfalzgrafschaft bei Rhein wurde 1410 auch in vier Territorien geteilt, aber die Kurfürstenwürde erhielt nur der älteste Sohn Ruprechts von der Pfalz.


Eine Teilung der Kurfürstentümer wird in der Goldenen Bulle ausdrücklich untersagt und fand auch nicht statt. Was bei den Pfälzern 1410 geteilt wurde, war Familienbesitz; das 1369 räumlich bestimmte Kurpräzipuum ging an den ältesten noch lebenden Sohn.
 
Solche Teilungen waren eher die Ausnahme, in der Regel erbte nur der älteste Sohn.


Solche Teilungen waren bis zum Spätmittelalter die Regel. Erst um 1500 wurden in den einzelnen Ländern vermehrt Primogeniturordnungen eingeführt - nicht zuletzt beeinflusst durch das aus Italien überschwappende Römische Recht, das das Territorium als Einheit neben dem Fürstenhaus in den Vordergrund rückt. (Und natürlich machtpolitisches Kalkül, aber das brauche ich denke ich nicht extra erwähnen.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zumindest im HRR war es bis Anfang des 16. Jahrhunderts schon üblich, dass die Länder, die eine Familie beherrschte, unter den erbberechtigten Familienmitgliedern (gewöhnlich den Söhnen) entweder aufgeteilt wurden oder zumindest eine Herrschaft der gemeinsamen Hand üblich war (wobei der älteste Sohn meistens eine etwas privilegiertere Stellung hatte).

Seit dem 13. Jahrhundert scheint es allerdings immer wieder Versuche gegeben zu haben, diese üblichen Erbschaftsregelungen zugunsten einer Primogenitur zu ersetzen.

Dass die Kurfürstentümer nach der Goldenen Bulle nicht geteilt werden dürfen, scheint, wie die meisten Regelungen der Goldenen Bulle die Folge der Doppelwahl von 1314 gewesen zu sein. Jedenfalls ist in der Goldenen Bulle alles das ausdrücklich geregelt oder verboten, was diese Doppelwahl überhaupt möglich gemacht hat, darunter eben auch eine Regelung, die verhindern soll, dass durch Erbteilungen plötzlich mehrere Erben die Kurfürstenwürde beanspruchen können oder diese sogar geteilt oder abwechselnd ausgeübt wird.

Andere Gebiete / Erblande, außer das Gebiet, das die Kurfürstenwürde betraf, konnten allerdings schon aufgeteilt werden, wie die Familienzweige der Wettiner (Kurfürstentum Sachsen) und der pfälzischen Wittelsbacher, die danach entstanden sind, zeigen.

Im Zusammenhang mit den Teilungen unter den Söhnen von König Ludwig IV. dem Bayern habe ich vor längerer Zeit einen Essay gelesen, wo es um die Nachfolge in den Ländern Holland, Hennegau, Seeland und Friesland ging, die durch die zweite Ehe mit Margarete von Holland an den Wittelsbacher gekommen waren. Offensichtlich war von Anfang an geplant, dass sie an die Söhne aus der zweiten Ehe gehen würden, eine Vereinigung mit den bayrischen "Erblanden" sozusagen wurde keineswegs versucht.

Was die Markgrafschaft Baden betrifft, so hatten die Markgrafen Karl I. und Christoph offensichtlich das Glück, dass jene Brüder, die nicht für eine geistliche Laufbahn bestimmt waren, eigene Wege beschritten, sodass sie letztlich alleine herrschen konnten. Erst unter den Söhnen von Markgraf Christoph kam es zur Teilung in die Linien Baden-Baden und Baden-Durlach.

Im Zusammenhang mit Zustandekommen von zwei Heiraten zwischen den Söhnen von König Albrecht I. (Habsburger) mit einer französischen und einer aragonesischen Prinzessin scheint diese "Herrschaft zur gemeinsamen Hand" bei der Eheanbahnung ein Problem bedeutet zu haben, da die Schwiegerväter offensichtlich vom Schwiegersohn verlangten, dass er der alleinige Herrscher ist, für das zunächst eine (vorübergehende) Lösung gefunden werden musste.

Das Privilegium maius beinhaltet die Nichtteilbarkeit der Erblande, und es ist interessant, dass dies einer der Punkte des Privilegiums maius ist, der von König / Kaiser Karl IV. bestätigt wurde, dies offensichtlich mit dem Hintergedanken, dass die jüngeren Brüder von Herzog Rudolf IV. dem Stifter ohnehin dafür sorgen werden, dass dieser Punkt nicht durchsetzbar ist.

Unter diesen Brüdern kam es letztlich auch zum Vertrag von Neuberg an der Mürz, der tatsächlich eine Aufteilung ihrer Erblande war. Allerdings lassen die Bestimmungen darauf schließen, dass trotz Teilung versucht wurde, eine wirkliche, endgültige Trennung zu verhindern. Für die Historiker/innen ist es gewöhnlich Faktum, dass es in der Folge zur Aufspaltung in zwei Familienzweige (albrechtinische und leopoldinische Linie) kam, wobei sich die leopoldinische Linie in der Folge noch in eine steirische und eine Tiroler Linie aufspaltete.

Möglicherweise wurde dieser Eindruck auch dadurch nachträglich bestätigt, da sich die "Länder-Dreiteilung" unter den Söhnen von Kaiser Ferdinand I. wiederholen sollte. (Auch hier war es übrigens die sogenannte steirische Linie, die die anderen Linien letztlich beerbte.)

Allerdings übernahm Herzog Albrecht III. nach dem Tod von seinem Bruder Leopold III. wieder die Herrschaft über alle Erblande, obwohl dessen ältester Sohn Wilhelm bereits volljährig gewesen wäre und dieser scheint sich nach dem Tod von Albrecht III. bis zu seinem eigenen (frühen) Tod in seiner Position als nun mehr ältestes Mitglied der Familie auch in die Politik seines Cousins Albrecht IV. (Sohn von Albrecht III.) eingemischt zu haben, übte somit offensichtlich auch Einfluss auf die "albrechtinischen" Länder aus. Nehmen wir noch eine ganze Reihe von Verträgen hinzu, die in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts zwischen den (leopoldinischen) Habsburgern geschlossen wurden, so entsteht der Eindruck, dass die Teilungen in jener Zeit keineswegs so fix waren, wie sie von späteren Generationen eingeschätzt wurden.

Es wäre sicher interessant, auch einmal zu überprüfen, wie solche Erbteilungen in den anderen Herrscherfamilien (HRR) tatsächlich gehandhabt wurden.

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Abschließend bleibt noch die Frage, wie diese Erbschaftssysteme zu werten sind. In der Geschichtsforschung werden sie gewöhnlich negativ gesehen, als Schwächung der Machtposition. In neueren Arbeiten gibt es allerdings Hinweise, dass sie in gewissen Fällen auch positive Folgen haben konnten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Als positive Folge fällt mir ein, dass durch Erbteilungen neue Herrschaftszentren entstanden, die von ihren neuen Herrschern entsprechend gefördert wurden (z. B. Graz und Innsbruck).
 
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