Im Jahr 1611 gab es pro venezianischer Galeere nur noch 6 Freiwillige, pro Galeere des Papstes 26 und auf maltesischen Schiffen, pro Einheit 70 freiwillige Ruderer (Buonavoglia). Im 17. Jh. setzte Venedig, in Friedenszeiten nur noch Sträflinge ein, deren Zahl im Kriegsfalle, durch Sklaven aufgefüllt wurde. !721 beschloss der Rat der Stadt, ausschließlich Strafgefangene und keine Sklaven mehr, als Ruderer einzusetzen.
Die maltesischen Galeeren, waren die Einzigen im christlichen Mittelmeerraum, bei denen die Anzahl an Sklaven größer, als der an Sträflingen an Bord eines Schiffes war. Das lag an der begrenzten Anzahl der Straftäter, bei der kleinen Bevölkerung der zwei Inseln und an den zahlreichen muslimischen Sklaven, die der Orden bei seinen Korsarenfahrten gefangen genommen hatte. Die Malteserritter nahmen auch Sträflinge anderer Staaten ab, die im Alter zwischen 18 und 40 Jahren und körperlich kräftig waren. Die maltesischen Buonavoglia ,die Freiwilligen waren fast immer Schuldner, die ihren Betrag abarbeiten mussten. War die Summe erreicht, konnten sie das Schiff verlassen. Beging ein solcher Freiwilliger einen Diebstahl oder eine andere Verfehlung, wurde er zum Sträfling, der keine Heuer mehr bekam und alle Vergünstigungen, wie Landgang und besseres Essen verlor. Verurteilte Galeerensträflinge konnten, auf Malta, ihre Strafe von einem Sklaven, den sie der Flotte, für die Dauer der Bestrafung zur Verfügung stellten, abarbeiten lassen. Starb dieser vor der Zeit, musste er ersetzt werden oder der Straftäter musste für den Rest der Zeit selbst ans Ruder.
In Venedig konnten, seit 1545 nur Straftäter, die zu nicht weniger als zu 18 Monaten Kerkerhaft verurteilt waren, auf die Galeeren geschickt werden. Eine Todesstrafe konnte hier 10 Jahre Ruderdienst umgewandelt werden. Die Höchststrafe betrug 12 Jahre Galeerendienst. In Frankreich ,Spanien und Malta gab es keine zeitliche Beschränkung der Strafe. Man konnte dort auch zum lebenslangen Galeerendienst verurteilt werden.