Sklaven in Ägypten

Rikadea

Mitglied
Hallo zusammen :winke:

Ich habe eine Frage, unzwar geht es um die Slaven im Alten Ägypten, zu der Zeit als Ägypten die erste Hochkultur war.

Der Pharao war ja für den Schutz des Volkes zuständig und erteilt Befehle.
Erstreckte sich sein "Schutz" auch auf die Sklaven (u.a. Kriegsgefangene und stark verschuldete Personen) oder waren diese von der Gnade ihres Herrn / Besitzers abhängig?

Könnte mir da jemand einen Hinweis geben?

Vielen Dank für die Mühe und Antworten im Voraus.

Rikadea
 
Ich glaub nicht unbedingt dass Ägypten die erste Hochkultur war und Sklaverei in unserem Sinn hats dort auch nicht wirklich gegeben, höchstens eine Art Staatssklaven. Kriegsgefangene wurden ins Heer eingegliedert und Nubier waren als Gendarmen tätig aber private Sklaven hats nicht gegeben.
 
Sklaven in der herkömmlichen Bedeutung gab es im Alten Ägypten nicht bzw. man konnte in der Vergangenheit und auch heute noch nicht aus den Quellen genau herausfinden, ob die jeweiligen Personen beispielsweise Sklaven oder auch nur einfache Diener waren.

Man geht davon aus, dass es gewöhnliche Arbeiter waren, die genauso wie jeder normale Arbeiter heutzutage auch für ihre Arbeit entlohnt wurden.

Der dementsprechende Schutz galt auch also für die Arbeiter.
 
Slöaverei im "klassischen-antiken" Sinne (Sklave ist das Privateigentum einer anderen Privatperson) war in Ägypten wohl selten. Dass die Menschen deswegen (doppelt) freie Lohnarbeiter waren wäre mir aber auch neu. Gab es nicht Verhältnisse, die man vielleicht Hörigkeit oder Knechtschaft nennen könnte? Ich kenn mich in ägyptischer Geschichte nur opberflächlich aus, aber an eine Freizügigkeit ägyptischer Bauern und Diener zu glauben fällt mir etwas schwer.
 
Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Ägypten ist nicht die erste Hochkultur. Hier habe ich mich falsch ausgedrückt.
Wir haben nur am Beispiel Ägypten uns mit den Merkmalen der Hochkultur beschäftigt. Dabei kam mir unteranderem die oben genannte Frage in den Sinn.

Das Kriegsgefangene und auch stark verschuldete Personen in Abhängigkeit zu einer Person geraten konnten bzw. geraten sind, klingt für mich einleuchtend. Ich könnte mir aber auch vorstellen das es, ähnlich wie im Mittelalter hörige Bauern gab. Aber ebenso wie Reinecke kenne ich mich nicht gut genug mit der ägyptischen Geschichte aus.
Ich werde es erstmal auch so stehen lassen.

Denoch vielen Dank für eure Mühe. :winke:
 
Ägypten war mehr so eine Art "Planwirtschaft", "Schulden" in unserem Sinne gabs wahrscheinlich nicht, da es kein Geld gab. In kleinem Umfang wurde getauscht, in großem Umfang verrechnet, wobei der "große Umfang" der Staat gewesen ist.
Als "Privatwirtschaft" kann man eventuell die Tempel sehen, denen Ländereien übertragen worden sind, ursprünglich um Totenrituale etc. auf "ewig" zu sichern.
Stell dir das vor wie viele große Bauernhöfe, die staatlich betrieben worden sind; was die Leute nicht als Eigenbedarf verbraucht haben wurde gelagert und die jeweiligen Stände der Zentralverwaltung mitgeteilt. Die Zentralverwaltung hat dann bei Bedarf auf diese Lagerbestände zurückgegriffen, zB bei Missernten oder zur Durchführung großer Bauvorhaben.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Schulden" in unserem Sinne gabs wahrscheinlich nicht, da es kein Geld gab.
Um Schulden haben zu können, braucht es kein Geld. Es reicht, wenn man eine bestimmte (Gegen-)Leistung schuldet, und Verträge, Schadenersatzrecht, Abgabeverpflichtungen etc. gab es lange vor Erfindung des Geldes. Bereits der Codex des Hammurabi enthielt Bestimmungen über Schulden und die Schuldknechtschaft.
 
Der Pharao war ja für den Schutz des Volkes zuständig und erteilt Befehle. Erstreckte sich sein "Schutz" auch auf die Sklaven (u.a. Kriegsgefangene und stark verschuldete Personen)
Der Schutz von Sklaven ist nicht Bestandteil der Königsideologie; wenn der König sich darauf beruft, dass er auch den Schwächsten und Hilflosesten beschützt, ist von Witwen und Waisen die Rede.

Die rechtliche und soziale Situation von Sklaven hat sich im Laufe der ägyptischen Geschichte stark gewandelt.

Aus der 18. Dynastie ist noch belegt, dass Sklaven kein Eigentum besitzen durften (das Testament des Naunachte), in der 20. Dynastie belegen Verwaltungsurkunden den Grundbesitz von Sklaven (Papyrus Wilbour).


oder waren diese von der Gnade ihres Herrn / Besitzers abhängig?
Die meiste Zeit musste der Besitzer die Behandlung der Sklaven mit seinem Gewissen abmachen. In
den Jenseitstexten rechtfertigen sich die Grabinhaber, sie hätten "niemals jemanden so stark geschlagen, dass er unter meinen Händen zu Boden gefallen wäre. Ich habe niemals jemanden zu einem Sklaven gemacht" (Grab des Baumeisters Nechebu, 6. Dynastie) oder sie rechtfertigten sich zu späterer Zeit mit Totenbuchspruch 125: "Ich habe keine Not verursacht. Ich habe keine Schmerzen verursacht. Ich habe keine Armut verursacht. Ich tat nichts, was die Götter verabscheuen. Ich habe keinen Diener vor seinem Herren schlecht gemacht. Ich habe keinen Hunger verursacht. Ich kabe keine Tränen verursacht. Ich habe nicht getötet, und ich habe kein unrechtmäßiges Töten angeordnet. Ich habe niemandem Unrecht getan."

Eine Variante von TB 125 hat weiter vorne den Zusatz: "Ich habe den Menschen nichts Ungerechtes und kein Unrecht angetan.
Ich habe die nnw.w(?) nicht bedrängt."
Die Übersetzung von nnw.w ist unklar, deswegen besteht die Möglichkeit, dass es eines der vielen Worte ist, die eine Ausprägung des Unfreien-Status anzeigen. Der Übersetzer hat es als eine Variante des Wortes "Menschen, Leute" gesehen, aber man weiß nicht sicher, was es zu bedeuten hat.


Die Sklaven konnten über die "Gnade ihrer Besitzer" auch den Freiheitsstatus erlangen: durch Freilassung, Adoption oder Verheiratung mit einem freien Familienmitglied (belegt ist die Heirat mit einer blinden Tochter).


In der 20. Dynastie gab es Gesetze, die Sklaven insofern schützten, als sie das Strafmaß ihrer Vergehen festsetzten, und so z.B. geregelt war, dass bei einem Diebstahl "nur" der doppelte Wert des Diebesgutes zu ersetzen ist.


Falls Dich das Thema interessiert, kann ich Dir ein Buch empfehlen, dass Du zu diesen Gesetzen zu Rate ziehen kannst. Allerdings müsstest Du das per Fernleihe bestellen, es ist ein Fachbuch, hat also eine kleine Auflage und kostet demnach entsprechen viel (so ~ 350 €. )
 
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