Der Pharao war ja für den Schutz des Volkes zuständig und erteilt Befehle. Erstreckte sich sein "Schutz" auch auf die Sklaven (u.a. Kriegsgefangene und stark verschuldete Personen)
Der Schutz von Sklaven ist nicht Bestandteil der Königsideologie; wenn der König sich darauf beruft, dass er auch den Schwächsten und Hilflosesten beschützt, ist von Witwen und Waisen die Rede.
Die rechtliche und soziale Situation von Sklaven hat sich im Laufe der ägyptischen Geschichte stark gewandelt.
Aus der 18. Dynastie ist noch belegt, dass Sklaven kein Eigentum besitzen durften (das Testament des Naunachte), in der 20. Dynastie belegen Verwaltungsurkunden den Grundbesitz von Sklaven (Papyrus Wilbour).
oder waren diese von der Gnade ihres Herrn / Besitzers abhängig?
Die meiste Zeit musste der Besitzer die Behandlung der Sklaven mit seinem Gewissen abmachen. In
den Jenseitstexten rechtfertigen sich die Grabinhaber, sie hätten
"niemals jemanden so stark geschlagen, dass er unter meinen Händen zu Boden gefallen wäre. Ich habe niemals jemanden zu einem Sklaven gemacht" (Grab des Baumeisters Nechebu, 6. Dynastie) oder sie rechtfertigten sich zu späterer Zeit mit Totenbuchspruch 125:
"Ich habe keine Not verursacht. Ich habe keine Schmerzen verursacht. Ich habe keine Armut verursacht. Ich tat nichts, was die Götter verabscheuen. Ich habe keinen Diener vor seinem Herren schlecht gemacht. Ich habe keinen Hunger verursacht. Ich kabe keine Tränen verursacht. Ich habe nicht getötet, und ich habe kein unrechtmäßiges Töten angeordnet. Ich habe niemandem Unrecht getan."
Eine Variante von TB 125 hat weiter vorne den Zusatz:
"Ich habe den Menschen nichts Ungerechtes und kein Unrecht angetan.
Ich habe die nnw.w(?) nicht bedrängt."
Die Übersetzung von nnw.w ist unklar, deswegen besteht die Möglichkeit, dass es eines der vielen Worte ist, die eine Ausprägung des Unfreien-Status anzeigen. Der Übersetzer hat es als eine Variante des Wortes "Menschen, Leute" gesehen, aber man weiß nicht sicher, was es zu bedeuten hat.
Die Sklaven konnten über die "Gnade ihrer Besitzer" auch den Freiheitsstatus erlangen: durch Freilassung, Adoption oder Verheiratung mit einem freien Familienmitglied (belegt ist die Heirat mit einer blinden Tochter).
In der 20. Dynastie gab es Gesetze, die Sklaven insofern schützten, als sie das Strafmaß ihrer Vergehen festsetzten, und so z.B. geregelt war, dass bei einem Diebstahl "nur" der doppelte Wert des Diebesgutes zu ersetzen ist.
Falls Dich das Thema interessiert, kann ich Dir ein Buch empfehlen, dass Du zu diesen Gesetzen zu Rate ziehen kannst. Allerdings müsstest Du das per Fernleihe bestellen, es ist ein Fachbuch, hat also eine kleine Auflage und kostet demnach entsprechen viel (so ~ 350 €. )