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Nein, das glaube ich nicht. Die Kaiserkrönung durch den Papst persönlich wurde schließlich lange vor der Reformation eher unüblich, und auch dass Maximilian I. den Kaisertitel ohne Krönung führte, fällt noch in die Zeit vor der Reformation. Außerdem war es in der frühen Neuzeit ohnehin wenig wahrscheinlich, dass ein Protestant Kaiser werden würde, da vier der sieben Kurstimmen fest in katholischer Hand waren (die drei geistlichen + der König von Böhmen = der habsburgische Kandidat). Ein Protestant hätte nur Kaiser werden können, wenn zumindest einer der drei geistlichen Kurfürsten für einen protestantischen Kandidaten gestimmt hätte oder wenn eines der drei geistlichen Kurfürstentümer erfolgreich und unter Beibehaltung der Kurwürde in einen weltlichen protestantischen Staat umgewandelt worden wäre (vergleichbar Deutschordensstaat => Herzogtum Preußen) oder wenn die Habsburger Böhmen dauerhaft verloren hätten, etwa an den "Winterkönig". Dieses Gefüge verschob sich erst im 30-jährigen Krieg bzw. durch die Erhebung Hannovers zum Kurfürstentum Ende des 17. Jhdts. etwas. Solange aber so gut wie sicher war, dass auch weiterhin nur ein Katholik Kaiser wird, bestand wohl kein Grund, die Kaiserwürde "protestantentauglich" zu machen. Dass man einfach auf protestantische Befindlichkeiten Rücksicht nehmen wollte, glaube ich auch nicht, darauf wurde auch anderweitig gepfiffen.Könnten übrigens die Protestanten der "Sargnagel" für die Kaiserkrönung durch den Papst gewesen sein?
So wirklich gefragt wurde er nach Maximilian I. und Karl V. wohl nicht mehr. Ferdinand I. verweigerte der Papst zunächst die Anerkennung, ohne dass es konkrete Folgen gehabt hätte.Eigentlich gab der Papst ja nur ein Druckmittel auf die Politik im HRR und damit auch in (Nord-)Italien aus der Hand.
Die Frage müsste aber auch sein: wieviel Einfluss hatte der Papst tatsächlich, als sich deutsche Kaiser von ihm krönen ließen?Die Frage ist, wie viel Einfluss hatte der Papst im 16. Jahrhundert außerhalb Italiens tatsächlich.
Das glaube ich nicht. Friedrichs II. Sohn Heinrich (VII.) wurde bereits ein paar Monate vor der Kaiserkrönung seines Vaters zum König gewählt. Auch Otto II. wurde bereits vor der Kaiserkrönung seines Vaters König.Andererseits fällt auf, dass Ferdinand zwar auch schon zu Lebzeiten von seinem Bruder Karl V. bereits zum röm.-dt. König gewählt wurde, dies aber doch erst nach Karls Kaiserkrönung in Bologna. Offensichtlich war eine Kaiserkrönung als Voraussetzung um einen weiteren röm.-dt. König zu wählen, zu diesem Zeitpunkt doch noch notwendig.
Unüblich war die Kaiserkrönung nicht, schließlich ließ sich bis zu Maximilian I. jeder Kaiser krönen - nur nicht jeder vom Papst. Wenn der Papst nicht willig oder zwar willig, aber nicht vor Ort war, behalf man sich im Spätmittelalter mit Alternativen. Die Krönung durch den Papst selbst war also das Ideal (deshalb ließ sich wohl auch Ludwig IV. nach seiner vom Papst unautorisierten Krönung durch ein paar Bischöfe und Magistrate als Vertretern des römischen Volkes noch einmal von einem eigens installierten Gegenpapst krönen), wurde aber offenkundig nicht mehr als konstitutives Muss gesehen.Daher aber ich nicht den Eindruck, dass die Kaiserkrönung schon lange vor der Reformation unüblich war.
Auch wenn die Kaiserkrönungen von Karl IV., Sigismund und Friedrich III. keine "großartigen" Romzüge mehr beinhalten, hatten die drei Herren offensichtlich Interesse daran.
Das war immer situationsabhängig. Im schlimmsten Fall riskierte ein Papst, der sich der Kaiserkrönung widersetzte, vom König aus Rom gejagt und durch einen gefügigen Gegenpapst ersetzt zu werden. Ob sich der König das erlauben konnte, hing u. a. von dessen eigener Position ab, ob er also fest im Sattel saß oder einen Aufstand seiner Reichsfürsten fürchten musste. Wie viel Einfluss der Papst tatsächlich hatte, hing also primär davon ab, auf wie viel Unterstützung durch Reichsfürsten und die italienischen Potentaten er zählen konnte. Entsprechend konnte er Druck machen - oder eben nicht.Die Frage müsste aber auch sein: wieviel Einfluss hatte der Papst tatsächlich, als sich deutsche Kaiser von ihm krönen ließen?
Das glaube ich nicht. Friedrichs II. Sohn Heinrich (VII.) wurde bereits ein paar Monate vor der Kaiserkrönung seines Vaters zum König gewählt. Auch Otto II. wurde bereits vor der Kaiserkrönung seines Vaters König.
Den engen zeitlichen Zusammenhang erkläre ich eher damit, dass es bedenklich erschienen sein mag, jemanden anderen zum (Mit-)König zu machen, solange man selbst noch bloß König war, denn formal hätte man dann einen gleichrangigen Kollegen gehabt. (Dass das arg schief gehen konnte, zeigte sich in England, als Heinrich II. Kurzmantel seinen Sohn Heinrich den Jüngeren zum Mitkönig machte und dieser dann meinte, er hätte jetzt Anspruch darauf, tatsächlich eigenständig zu regieren.) Ich vermute daher, dass deshalb im HRR ein König erst dann einen zweiten König akzeptieren wollte, wenn er selbst bereits Kaiser war oder die Kaiserkrönung zumindest in Reichweite lag. Vielleicht war es bei Karl V. so, dass er sich erst nach seiner Krönung seiner Kaiserwürde (und somit seiner Höherrangigkeit) wirklich sicher war.
Das habe ich vielleicht blöd formuliert. "Akzeptieren" bzw. "dulden" klingt so leidend. Ich meinte natürlich, dass ein König seinen Wunschnachfolger im Normalfall vorsichtshalber vielleicht erst zum König machen wollte, wenn seine eigene Rangerhöhung bereits bestand oder zumindest in Aussicht stand. Es bestand ja nicht nur die Gefahr, dass sich der Sohn aus eigenem Antrieb gegen den Vater auflehnen könnte, sondern auch, dass er, sobald er auch König war, von Gegnern des bereits regierenden Königs instrumentalisiert werden könnte.Nach dem Interregnum war aber offensichtlich gar nicht ausschlaggebend, ob der gewählte König einen Mitkönig duldet, sondern dass die Kurfürsten ihn zu wählen bereit waren.
Klar sollte durch die Wahl von Wenzel, Maximilian I. und Ferdinand I. bereits zu Lebzeiten ihrer Vorgänger ihre Nachfolge gesichert werden. (Das war zur Zeit der Salier und Staufer ja auch schon so üblich gewesen.) Es ging mir bei meinen Ausführungen nur um Deine Annahme: "Offensichtlich war eine Kaiserkrönung als Voraussetzung um einen weiteren röm.-dt. König zu wählen, zu diesem Zeitpunkt doch noch notwendig.", also darum, ob die Wahl eines weiteren Königs rechtlich erst zulässig war, nachdem der bereits amtierende König zum Kaiser gekrönt worden war. Mir ist nicht bekannt, dass das ein ausdrücklich festgelegter Rechtsgrundsatz gewesen wäre, und wenn man den Betrachtungszeitraum auf die Zeit nach dem Interregnum einschränkt, ist mir das statistische Datenmaterial mit drei Fällen zu mager, um so etwas dezidiert annehmen zu wollen (mal abgesehen davon, dass auch die Häufung eines Vorkommnis nicht zwangsläufig belegt, dass es rechtlich geboten ist).Auffallend ist jedenfalls, dass Wenzel, Maximilian I. und Ferdinand I. auch die Nachfolger von Karl IV., Friedrich III. und Karl V. waren, und bei Wenzel und Maximilian ist eindeutig, dass sie mit ihrer Wahl zum röm.-dt. König auch offiziell zu Nachfolgern ihrer Väter erklärt wurden. Warum soll das bei Ferdinand I. nicht auch der Fall gewesen sein, nur dass es hier eben nicht der Vater, sondern der Bruder war.
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