Antike Arbeitszeiten

hjwien

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Ich hätte doch da mal wieder eine meiner unbeantwortbaren Fragen, in der Hoffnung, Hinweise zu bekommen, wobei ich natürlich gleich an meinen Lieblingsjuristen aus Österreich denke :winke:

Welche Informationen gibt es über antike Arbeitszeiten im Bereich von Handwerk/Bauplatz, und zwar sowohl hinsichtlich der Tageszeit (von früh bis spät) als auch über das Jahr verteilt?
Ich bin mir nicht ganz schlüssig, wie sich die Masse religiöser Feiertage auf die Arbeit auswirkte - gingen alle hin und waren den ganzen Tag dort? Daneben frage ich mich, ob der Winter automatisch einen Baustop erwirkte - Betreten der Baugerüste bei Schnee verboten!
 
Wirklich viel ist leider nicht bekannt. Das gilt generell fürs römische Arbeitsrecht, das noch relativ wenig entwickelt war und auch Juristen eher wenig interessierte, da es einerseits nur die unteren Volksschichten betraf, andererseits diese im Streitfall faktisch wohl kaum die Möglichkeit zu prozessieren hatten. (Angehörige höherer Schichten bzw. Personen, die angesehenere Berufe wie Ärzte, Gelehrte etc. ausübten, vermieden es nach Möglichkeit, Arbeitsverträge, die sozial wenig geachtet waren, abzuschließen, sondern verdingten sich eher per Werkvertrag und arbeiteten auf Honorarbasis, allenfalls waren sie auch „unentgeltlich“ tätig und ließen sich dafür „beschenken“.)
Es galt allerdings schon wie noch heute, dass sich der Arbeitnehmer nur dazu verpflichtete, seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und sich zu bemühen. Andernfalls erhielt er keinen Lohn und wurde dem Arbeitgeber gegebenenfalls auch noch schadenersatzpflichtig. Wenn er jedoch leistungsbereit war und nur aus Gründen, die der Arbeitgeber zu vertreten hatte, seine Arbeitsleistung nicht erbringen konnte, behielt er seinen Lohnanspruch.

Bei den Arbeitsbedingungen muss man zwischen (freien) Landarbeitern und (freien) Arbeitern in der Stadt unterscheiden. Freie Arbeiter in der Stadt arbeiteten etwa acht bis zwölf Stunden (es dürften aber meist maximal zehn gewesen sein) am Tag, wobei sie zu Mittag oder am frühen Nachmittag in der Regel etwa eine Stunde Pause (in der anscheinend oft auch ein Schläfchen gemacht wurde) machten.
An den religiösen Feiertagen war in der Regel frei. Angesichts der Häufigkeit von Festen war bis zu etwa einem Drittel des Jahres arbeitsfrei.
Zu Deiner Frage, ob auch im Winter auf Baugerüsten gearbeitet wurde, kann ich leider nichts sagen.
 
Bei den Arbeitsbedingungen muss man zwischen (freien) Landarbeitern und (freien) Arbeitern in der Stadt unterscheiden. Freie Arbeiter in der Stadt arbeiteten etwa acht bis zwölf Stunden (es dürften aber meist maximal zehn gewesen sein) am Tag, wobei sie zu Mittag oder am frühen Nachmittag in der Regel etwa eine Stunde Pause (in der anscheinend oft auch ein Schläfchen gemacht wurde) machten.
An den religiösen Feiertagen war in der Regel frei. Angesichts der Häufigkeit von Festen war bis zu etwa einem Drittel des Jahres arbeitsfrei.
Zu Deiner Frage, ob auch im Winter auf Baugerüsten gearbeitet wurde, kann ich leider nichts sagen.

Gingen die Arbeiter in der Stadt nicht nachmittags in die Thermen?
 
Gingen die Arbeiter in der Stadt nicht nachmittags in die Thermen?
In ihre ungemütlichen Insula-Wohnungen werden sie kaum gegangen sein. Da gab es ja meist nicht einmal einen Herd um etwas zu kochen. Die werden eher in Garküchen gegessen haben und anschließend zum ausruhen ins Bad oder auch ins Lupanar (weniger zum ausruhen :still:) gegangen sein.
 
Wirklich viel ist leider nicht bekannt. Das gilt generell fürs römische Arbeitsrecht, das noch relativ wenig entwickelt war und auch Juristen eher wenig interessierte, da es einerseits nur die unteren Volksschichten betraf, andererseits diese im Streitfall faktisch wohl kaum die Möglichkeit zu prozessieren hatten. (Angehörige höherer Schichten bzw. Personen, die angesehenere Berufe wie Ärzte, Gelehrte etc. ausübten, vermieden es nach Möglichkeit, Arbeitsverträge, die sozial wenig geachtet waren, abzuschließen, sondern verdingten sich eher per Werkvertrag und arbeiteten auf Honorarbasis, allenfalls waren sie auch „unentgeltlich“ tätig und ließen sich dafür „beschenken“.)
Es galt allerdings schon wie noch heute, dass sich der Arbeitnehmer nur dazu verpflichtete, seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und sich zu bemühen. Andernfalls erhielt er keinen Lohn und wurde dem Arbeitgeber gegebenenfalls auch noch schadenersatzpflichtig. Wenn er jedoch leistungsbereit war und nur aus Gründen, die der Arbeitgeber zu vertreten hatte, seine Arbeitsleistung nicht erbringen konnte, behielt er seinen Lohnanspruch.

Bei den Arbeitsbedingungen muss man zwischen (freien) Landarbeitern und (freien) Arbeitern in der Stadt unterscheiden. Freie Arbeiter in der Stadt arbeiteten etwa acht bis zwölf Stunden (es dürften aber meist maximal zehn gewesen sein) am Tag, wobei sie zu Mittag oder am frühen Nachmittag in der Regel etwa eine Stunde Pause (in der anscheinend oft auch ein Schläfchen gemacht wurde) machten.
An den religiösen Feiertagen war in der Regel frei. Angesichts der Häufigkeit von Festen war bis zu etwa einem Drittel des Jahres arbeitsfrei.
Zu Deiner Frage, ob auch im Winter auf Baugerüsten gearbeitet wurde, kann ich leider nichts sagen.

Hallo Ravenik,
kurze Frage: Hast du irgendwo quell Texte für die Arbeitszeiten von Stadt- und Land-Arbeitern? bin schon eine ganze weile danach auf der suche und würde mir mega weiterhelfen :)
LG
 
Ich bin mir nicht ganz schlüssig, wie sich die Masse religiöser Feiertage auf die Arbeit auswirkte - gingen alle hin und waren den ganzen Tag dort?
Ich nehme an, dass das ausgeprägt variiert haben könnte. Zum einen abhängig von Bauherr und Projekt, zum anderen abhängig von Status des Arbeitnehmers sowie vereinbartem Arbeitsvertrag, vom Facharbeiter über Tagelöhner bis hin zu Sklaven. Letztere konnten zwangsweise eingesetzt oder vermietet worden sein wie auch selbständig Arbeitsverträge abgeschlossen haben.
Habe nur Zugang zu einer Leseprobe: Alfons Bürge (2023): Die Lohnarbeit der Antike. Münchener Beiträge zur Papyrusforschung und antiken Rechtsgeschichte. Heft 121.
"Eine Aussage lassen diese Zahlenverhältnisse sicher zu: die römischen juristischen Schriftsteller beschäftigten sich, wenn sie mit Arbeitsverträgen zu tun hatten, vorwiegend mit einem Typus, der für Rom weder in der Sozial- noch in der Wirtschaftsgeschichte und schon gar nicht in der Rechtsgeschichte mit ihren Konsequenzen erfasst wurde, nämlich mit dem Sklaven in der Rolle eines freien Arbeitnehmers. Noch erstaunlicher ist, dass die Sklaven sich offenbar sehr oft selbst um eine Arbeit bemüht hatten." (S. 5)
Daneben frage ich mich, ob der Winter automatisch einen Baustop erwirkte - Betreten der Baugerüste bei Schnee verboten!
Ich vermute, dass winterliches Schietwetter sowohl direkt auf die konkrete Bautätigkeit Einfluss nehmen konnte wie auch indirekt, weil Lieferung wie Produktion von Baumaterialen witterunsbedingt eingeschränkt bis unterbrochen sein konnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich setze einfach mal einen kleinen Artikel aus dem Neuen Pauly zum Thema ein:

Arbeitszeit. Sie orientierte sich im allg. an den Umständen, unter denen eine Arbeit geleistet wurde. So begann die Arbeit in der Landwirtschaft bei Tagesanbruch und endete bei Dämmerung; Hirten, die eine Herde auf nahegelegener Weide hüteten, kehrten abends zurück (Varro rust. 2,10,1). Auf den großen Gütern in It. wurde die A. ausgedehnt, indem z.B. Feldarbeiter(innen) an Regen- oder Frosttagen für andere Arbeiten eingesetzt wurden; selbst Festtage wurden für solche Arbeiten genutzt, gegen die keine rel. Bedenken bestanden (Cato agr. 2,3; 2,4; 2,39; Colum. 12,3,6). Den Agrarschriftstellern war bereits klar, daß die Arbeitsproduktivität nicht allein von der Arbeitszeit abhängt, sondern auch von der Arbeitsgeschwindigkeit; daher versuchten sie, dafür Normen festzulegen. (Varro rust. 1,18; Colum. 2,12). Im Handwerk wurde auch bei Lampenlicht gearbeitet. Mühlen wurden ohne Unterbrechung betrieben und erforderten daher Arbeit bei Nacht (Apul. met. 9,12). Bes. lang war die A. im Bergbau, wo, wie ant. Autoren bemerken, Sklaven und Verurteilte ohne Pausen zu arbeiten hatten (Diod. 3,12,1; 3ff). In den Digesten dagegen wurde festgelegt, daß Lohnarbeitern Zeit für Mahlzeiten und zur körperlichen Erholung gelassen werden mußte (Dig. 38,1,50,1)

Sehr viele Informationen hat der Artikel nicht, aber er gibt zumindest eine grobe Richtilinie.
Als Literatur wird angegeben: A.Crook, Law and Life of Rome, 1967
 
Soweit ich weiß stellte das Ziel des Freikaufs eine der Optionen/Motivationen für den Abschluss von Arbeitsverträgen seitens Sklaven dar. Einleuchtend erschien mir in diesem Zusammenhang auch das irgendwo mal gelesene Argument, dass Sklaven die in Teilen oder gänzlich auf eigene Rechnung arbeiten konnten höhere Arbeitsmoral wie Arbeitsqualität an den Tag legten, was sowohl für Sklavenbesitzer wie Arbeitgeber ökonomisch interessant war.
 
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