Bedeutung im Mittelalter
Meine Hauptfrage war, inwiefern die Konstantinische Schenkung das Geschehen im MIttelalter beeinflusst hatte oder ob es sich vielmehr um ein Dokument handelt, das wenig Beachtung fand. Zum Glück gibt es einen Artikel genau zu diesem Thema,
Jürgen Miethke, Die „Konstantinische Schenkung“ in der mittelalterlichen Diskussion: ausgewählte Kapitel einer verschlungenen Rezeptionsgeschichte
sogar online, und daran orientiere ich mich. Allerdings in stark komprimierter Form. [Die Seitenzahlen beziehen sich hierauf.]
Die früheste Zeit 9-11 Jh:
Schon im 9. Jh fand die Schenkung Einzug in die kirchenrechtliche Textsammlung des sogenannten "Pseudoisidor", worin Papstbriefe, Konzilsbeschüsse etc. enthalten sind. Doch das Werk ist selbst eine Fälschung. Die Schenkung erregte dennoch kaum Aufmerksamkeit.
Nur zwei von insgesamt 17 untersuchten Rechtssammlungen aus der Zeit vom 10. bis zur Mitte des 11. Jhs. haben den Text des Constitutum zumindest teilweise berücksichtigt (wobei nicht der Schenkungs-Teil der Urkunde, sondern das kaiserliche Glaubensbekenntnis ihr Interesse zunächst viel deutlicher fesselte). (S.39)
Nur beiläufig wird zu dieser Zeit die Donatio argumentativ eingesetzt. Z.B. in einer Streitschrift von Petrus Damiani, dann in einer Schrift um Leo IX und dem Patriarchen von Byzanz (sog. Morgenländisches Schisma), wo die Schenkung als Garant für den Vorrang Roms herhalten muss. Schon zu dieser Zeit wird zumindest in kaiserlichen Umfeld an der Echtheit des Dokuments gezweifelt (S.41)
12.-13. Jh
Zu Ende des 12. Jh hatte die Donatio Einzug in einen Rechtscodex Gratians (Decretum Gratiani) gefunden (S.48). Das führte zu ihrer leichteren Verbreitung. Hierbei gab es 2 Positionen der Interpretation:
- Kanonisten (Kirchenrechtler): Aufweis der Gültigkeit der Schenkung.
- Legisten (Staatsrechtler, am Cod Just. orientiert): Ablehnung als staatsrechtl. Dekret, womit es invalide wurde
Papst Innozenz III interpretierte die Schenkung derart, dass Papst Silvester auch das säkulare Personal in Italien einsetzen konnte und nicht nur Bischöfe [ein Argument, das ich als innerhalb des Investiturstreits verorte, auch wenn dem das Wormser Konkordat 1122 ein Ende setzte .] (S.52)
Erst Papst Gregor IX geht in die Vollen und erklärt den Papst als Inhaber auch der säkularen Herrschaftsgewalt (S.54):
„Kaiser Konstantin, der eine einzigartige Alleinherrschaft [monarchia] über alle Klimazonen der Welt innehatte, [...] mit der vorherigen einmütigen Zustimmung aller es für angemessen hielt, dass der Stellvertreter des Apostelfürsten so wie er im gesamten Erdkreis die Herrschaft über die Priesterschaft und die Seelen führte, so auch in der ganzen Welt die sachliche und leibliche Oberherrschaft [principatum] erhalte; weil er glaubte, daß jener die zeitlichen Dinge mit dem Zügel der Gerechtigkeit regieren müsse, welchem der Herr, wie er wusste, auf Erden bereits die Leitung der himmlischen Dinge anvertraut hat, hat er dem Bischof von Rom die Abzeichen und die Szepter der kaiserlichen Würde, die Stadt Rom selbst mit ihrem gesamten Dukat (…) und auch die kaiserliche Herrschaft [imperium] beständig zur Sorge übergeben, und hat, zumal er es für einen Frevel hielt, daß, wo vom himmlischen Kaiser das Haupt der gesamten christlichen Glaubensgemeinschaft eingesetzt war, dort ein irdischer Kaiser irgendeine Herrschaftsgewalt ausübe, Italien der päpstlichen Verfügung überlassen und sich eine neue Bleibe in Griechenland erwählt.“
Das ist das erste Mal, dass ein Papst die Schenkung wörtlich nahm. Natürlich wurde die Echtheit des Dokuments nicht in Zweifel gezogen.
Im 13. Jh legte Papst Innozenz IV eine neue Interpretation der Schenkung vor: dem Papst als dem Stellvertreter Christi auf Erden war die Herrschaft über das Römische Reich von Natur aus gegeben. Konstantin konnte sie ihm also gar nicht schenken! Vielmehr löste Konstantin seinen Status als Tyrann [gemeint ist wohl: Usurpator] durch diese Schenkung auf, indem er damit die - ohnehin bestehende - Vorherrschaft des Papstes anerkannte (S.57). Das wäre das Maximalprogramm der Donatio. Dem schloss sich Papst Bonifaz VIII (Ende 13. Jh) an: es handle sich nicht um eine Schenkung, sondern um eine Rückgabe und gleichzeitig eine Unterwerfungsgeste Konstantins. [Im Hintergrund dieser Verlautbarungen stand ein Konflikt zwischen Innozenz IV und Friedrich II.]
Dagegen legte Papst Nikolaus III ein Minimalprogramm auf: In der Schenkung gehe es um die Verfügung über die Stadt Rom (S.59).
14.-15.Jh
Erst im 14. Jh. meldete sich wieder eine säkulare Stimme zur Schenkungs-Frage: ein anonymes Kollegium von Professoren der Pariser Universität:
Quaestio in utramque partem. Die Schenkung hatte niemals eine rechtliche Kraft, so wurde mit alten legitistischen Thesen des 12. Jh argumentiert, außerdem hätten Gallien und Frankreich gerade nicht zum Westreich gehört. [Was einigermaßen kurios ist, es sei denn, man hob darauf ab, dass es zu Konst.'s Zeiten Frankreich gar nicht gegeben habe.]
In der Auseinandersetzung zwischen Johannes XXII und Ludwig dem Bayern [während des Papsttums in Avignon] gab es verschiedene Stimmen:
- Marsilius von Padua lehnte die Rechtsgültigkeit der Donatio ab.
- Leopold von Bebenburg, Würzburger Domherr, legte Mitte 14. Jh ebenfalls eine legitistische Interpretation der Donatio vor, indem er den Anspruch des Papstes ad absurdum führte, alle bisherigen Herrscher des Abend- und Morgenlandes hätten ihre Herrschaft dem Papst zu verdanken. Das hält er für absurd.
- Es ist klar, dass auch William von Ockham, Protegé Ludwigs des Bayern, Partei für ihn ergreift (in seinem Breviloquium von 1342), doch bricht das Manuskript mitten im Satz ab, keiner weiß, wieso.