Ich versuche mich mal auf lokaler Ebene der Frage zu nähern.
In Karlsruhe wohne ich in einem Mehrfamilienhaus, welches 1876 errichtet wurde. Dies war die Phase, in der das Franzosengeld ins Reich floss. Das waren Reparationen aus den 1870er/1871er-Krieg. Das Geld ermöglichte unter anderem eine Erweiterung von Städten:
In Karlsruhe entstanden damals
- die Oststadt
- die Südstadt
- die Südweststadt
- die Weststadt
Alles keine Eingemeindungen, sondern Stadterweiterungen vor den früheren Stadttoren.
Das Wohnhaus ließ sich ein Bäckermeister errichten, der aus Bühl nach Karlsruhe gekommen war. Also ein Zuzügler. Auf der Parzelle im Westen des Hauses wurde 1890 eine Gastwirtschaft mit großem Biergarten errichtet. Der Bauher war zuvor Gastwirt in der Karlsruher Innenstadt gewesen. Also ein Umzug, welcher sich nicht auf die Einwohnerschaft auswirkte.
Beide hatten Kinder. Zählen alle Kinder zur Geburtenrate oder müsste man die Kinder des Gastwirts anders bewerten als jene des Bäckermeisters?
Zuzüge in Städte dürften meines Erachtens junge Menschen gewesen sein. Das pusht die zukünftige Geburtenrate. Daher kann man nicht einfach die Geburtenrate nehmen und daraus ein Wachstum der Stadtbevölkerung ableiten. Denn dann vermischt man das Wachstum aus der angestammten Bevölkerung und jener der Zuwanderer.
Heutzutage ist dies einfacher abzugrenzen. Wenn eine Stadt bei der Geburtenrate die Nationalität ausweist und 15% der Neugeborenen haben eine syrische Staatsangehörigkeit, dann kann man diese einfach der zugewanderten Bevölkerung zuordnen. In der Vergangenheit wird es schwierig. Für die badische Stadt Karlsruhe war der Bühler Bäckermeister und der Karlsruher Gastwirt einfach nur badische Staatsbürger.