Kriegsverbrecher der Deutschen Luftwaffe

Pardela_cenicienta

Aktives Mitglied
Aus gegebenem Anlass möchte ich ein Thema beleuchten, das gerade in der Anfangsphase der deutschen Wiederbewaffnung und der Wiederaufstellung der Deutschen Luftwaffe eher verschwiegen, in der Traditionspflege ängstlich vermieden wurde:

Kriegsverbrecher der Deutschen Luftwaffe​

Die beiden hier vorgestellten Offiziere haben etliche überraschende Gemeinsamkeiten.

Wolfram von Richthofen
Bekannt ist er als der Hauptverantwortliche für die Bombardierung von Guernica.

Er war der einzige Fliegerführer zur besonderen Verwendung, ein Titel und eine Aufgabe die auf ihn zugeschnitten waren, und die er auf sich zuschneiden ließ.
Beachtenswert ist die besondere Stellung der Luftflotte 4, die an beiden Verbrechen beteiligt war, und die gezielten Umgruppierungen und besonderen Einsatzbefehle, auf die immer wieder verwiesen wird.

Alexander Löhr

  • Beide waren aktiv und federführend an der Planung und Ausgestaltung eines Angriffskrieges beteiligt.
  • Deutschland hatte sich im Pariser Abkommen bzw. dem Briand-Kellogg-Abkommen von 1928 völkerrechtlich verbindend verpflichtet, keinen Angriffskrieg zu führen.
  • Beide waren Befehlshaber der Luftflotte 4.
  • Beide führten Luftangriffe auf eine nicht verteidigte Stadt aus.
  • Beide führten diese Angriffe auf ausschließlich zivile Ziele noch vor einer deutschen Kriegserklärung durch.
  • Von Richthofen im Morgengrauen des 1.09.1939 auf das unverteidigte Wieluń, Alexander Löhr am 6.04.1941 auf das unverteidigte Belgrad, das zur offenen Stadt erklärt worden war.

Beide gerieten 1945 in alliierte Kriegsgefangenschaft.

Wolfram von Richthofen litt seit Ende 1944 an einem unheilbaren Hirntumor (vermutlich einem Glioblastom, das praktisch niemals operativ geheilt werden kann), war zu keinem Zeitpunkt verhandlungs- oder verteidigungsfähig, starb im Juli 1945 in einem amerikanischen Lazarett.

Alexander Löhr wurde vom britischen Militär 1945 gemäß den bestehenden Abkommen an Jugoslawien ausgeliefert, den Staat in dem er die Kriegsverbrechen begangen hatte. Er wurde im Februar 1947 verurteilt und erschossen. Übrigens eine gewisse militärische Ehrerbietung, die den anderen Mitangeklagten verwehrt war: sie wurden gehängt.






Kleine Notiz: Kurt Waldheim war Ordonnanzoffizier bei Löhr. Er kam aber wohlweislich nicht mit Löhr in Gefangeschaft, sondern in Triest oder in der Steiermark, wie Kurt Waldheim mit der ihm eigenen biographischen Flexibilität angab ("Ich war nicht in der Reiter-SS. Und ich habe mich dort auch nicht angemeldet. Und wenn, dann ging es mir um den Sport" ¹)

¹ unbelegt von Kurt Waldheim 1945ff., aber belegt als kabarettistischer Vortrag von @Pardela_cenicienta am 30.09.2026
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Deutschland hatte sich im Pariser Abkommen bzw. dem Briand-Kellogg-Abkommen von 1928 völkerrechtlich verbindend verpflichtet, keinen Angriffskrieg zu führen.
Das stimmt durchaus. Hier der dazugehoerige Satz:
Art: 1 :Treaty between the United States and other Powers providing for the renunciation of war as an instrument of national policy. Signed at Paris, August 27, 1928; ratification advised by the Senate, January 16, 1929; ratified by the President, January 17, 1929; instruments of ratification deposited at Washington by the United States of America, ........Germany,​
Beide führten Luftangriffe auf eine nicht verteidigte Stadt aus.
Beide führten diese Angriffe auf ausschließlich zivile Ziele noch vor einer deutschen Kriegserklärung durch.
Das BKA hatte HAGUE 1907 ((XIV)) nicht ausgehebelt, folglich war fuer DEU HAGUE 1907 ((XIV)) immer noch 'gueltig' bzw ungueltig.
  • (e) The use of armed forces of one State which are within the territory of anotherState with the agreement of the receiving State, in contravention of theconditions provided for in the agreement or any extension of their presence insuch territory beyond the termination of the agreement;(f) The action of a State in allowing its territory, which it has placed at thedisposal of another State, to be used by that other State for perpetrating an actof aggression against a third State;(g) The sending by or on behalf of a State of armed bands, groups, irregulars ormercenaries, which carry out acts of armed force against another State of suchgravity as tVon Richthofen im Morgengrauen des 1.09.1939 auf das unverteidigte Wieluń, Alexander Löhr am 6.04.1941 auf das unverteidigte Belgrad, das zur offenen Stadt erklärt worden war.
Siehe oben.
Erst das Rome Statute identifizierte alle Deine Punkte als 'Kriegsverbrechen' wie Anzettelung von Angiffskriegen etc:
Das RS promulgierte unter UNGAR 3314 (XXIX) of 14 December 1974,gewisse Aktionen als Kriegsverbrechen:

Article 8 Crime of aggression
1. For the purpose of this Statute, “crime of aggression” means the planning, preparation,initiation or execution, by a person in a position effectively to exercise control over or to direct the political or military action of a State, of an act of aggression which, by its character, gravity and scale, constitutes a manifest violation of the Charter of the United Nations
.2. For the purpose of paragraph 1, “act of aggression” means the use of armed force by a State against the sovereignty, territorial integrity or political independence of another State, or in any other manner inconsistent with the Charter of the United Nations. Any of the following acts, regardless of a declaration of war, shall, in accordance with United Nations General Assembly resolution 3314 (XXIX) of 14 December 1974,qualify as an act of aggression:
​
(a) The invasion or attack by the armed forces of a State of the territory of another State, or any military occupation, however temporary, resulting from such invasion or attack, or any annexation by the use of force of the territory of another State or part thereof;​
(b) Bombardment by the armed forces of a State against the territory of another or the use of any weapons by a State against the territory of another State;​
(c) The blockade of the ports or coasts of a State by the armed forces of another State;(d) An attack by the armed forces of a State on the land, sea or air forces, or marine and air fleets of another State;​
(e) The use of armed forces of one State which are within the territory of an other State with the agreement of the receiving State, in contravention of the conditions provided for in the agreement or any extension of their presence in such territory beyond the termination of the agreement​
(f) The action of a State in allowing its territory, which it has placed at the disposal of another State, to be used by that other State for perpetrating an act of aggression against a third State;​
(g) The sending by or on behalf of a State of armed bands, groups, irregulars or mercenaries, which carry out acts of armed force against another State of such gravity as to amount to the acts listed above, or its substantial involvement therein​
​
 
Wir kennen die Litanei der ewig vorgebetenen Nachkriegsbetrachtungen inn-und auswenig, brauchst hier nicht zu belehren.
Doch, hier scheint bei Dir Nachholbedarf zu bestehen.

Es sollte auch Dir aufgefallen sein, dass Du den deutschen Angriffskrieg nicht rechtfertigen kannst.

Du kannst Dir, zum Zwecke der Erhellung, die Texte zum Nürnberger Kriegsverbrecherprozess gerne durchlesen.

Dein Ansinnen ist ja verständlich, du möchtest hier unbedingt ein Kriegsverbrechen herbeikonstruieren,

Es war ein Kriegsverbrechen, und auch im rechtlichen Sinne individuelle Schuld der planenden und ausführenden Militärs.
Das deutsche Konstrukt des "Befehlsnotstands" greift hier nicht.
Es geht um die Vorbereitung, Planung und Ausführung eines Angriffskriegs.

Und die besondere Verwerflichkeit dieses Handelns wird in Anklage und Urteilsbegründung der Nürnberger Prozesse ausführlich dargestellt und juristisch klar und plausibel abgeleitet.

Stimmt der Sieger schreibt Geschichte , war schon immer so.
Das was Du hier schreibst ist unverfälschtes rechtsradikales Gedankengut der Nachkriegszeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch, hier scheint bei Dir Nachholbedarf zu bestehen.

Es sollte auch Dir aufgefallen sein, dass Du den deutschen Angriffskrieg nicht rechtfertigen kannst.

Du kannst Dir, zum Zwecke der Erhellung, die Texte zum Nürnberger Kriegsverbrecherprozess gerne durchlesen.
Dies ist ein Geschichtsforum und kein Rechtfertigungsforum. Wenn Du den Austausch nicht willst, weil du Fakten die hier verlinkt sind dauernd ignorierst, dich auf Nachkriegsprozesse und auf damals völlig ignoriete Prämissen abstellst, dann kann ich dir nicht helfen.
Hier geht es nur um Wielun 1939 , warum, wieso, weshalb und nicht um das hiesige Völkerrecht was erst in den Anfängen stand.
Noch ein Tip für dich, in vorangegangenen Kriegen wurden Verkehrsknotenpunkte im Vorfeld von Stoßrichtungen der Offensiven und vermeintlichen Flankenbedrohungen mit weitreichenden Geschützen auf die Innenstadt geschossen. Genau um das zu erreichen was gewollt ist, das gegnerische Truppen eben nicht konzentriert direkt Widerstand leisten können, weil sie sich dann nicht entfalten . Die Stukas aber galten als fliegende Artillerie.
 
Hier geht es nur um Wielun 1939 , warum, wieso, weshalb und nicht um das hiesige Völkerrecht was erst in den Anfängen stand.
Nein, das tat es nicht. Die Kriegsverbrechen der Deutschen Luftwaffe waren auch nach damaligen Rechtsgrundsätzen Kriegsverbrechen.

Und das ist in Anklage und Urteil der Nürnberger Kriegsverbrecher gut nachzulesen.


Du solltest Dir ruhig einmal die juristische Bewertung auch des Angriffskriegs auf Jugoslawien anschauen.
 
Zurück
Oben