Abschaffung der Leibeigenschaft (Erbuntertänigkeit) im Habsburgerreich durch Josef II.

MoosbachBube

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Lese gerade „Das europäische Jahrhundert 1815–1914" von Richard J. Evans. Er lässt keinen Zweifel, dass im Habsburgerreich die Leibeigenschaft erst 1848 abgeschafft wurde. Josef II. erwähnt er in dem Zusammenhang gar nicht. Auf einer Europakarte, die, die Abschaffung der Leibeigenschaft in verschiedenen Ländern zeigt, steht bei Österreich 1848 und ohne Kommentar in Klammer (1781). Ich dachte, dass die Leibeigenschaft im Großen und Ganzen von Josef II. aufgehoben wurde, es zwar feudale Überreste gab, die sich bis 1848 hielten. Aber dass sich 1781 doch deutlich etwas für die Bauern in Österreich und Tschechien geändert hat. Auch wenn Leopold II. manches, wegen dem großen Druck des Adels, verwässerte. Aber wenn die Leibeigenschaft fortbestand und man erst 1848 von einer Abschaffung reden kann, was war dann die Reform von Josef II.?

In meiner Nachbargemeinde steht sogar eine Statue von Josef II. wo oben steht "Für die Abschaffung der Leibeigenschaft".
 
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Vielleicht liegt eine Verwechslung von Leibeigenschaft und Grunduntertänigkeit vor. Die Leibeigenschaft wurde von Joseph II. abgeschafft.

Immerhin hielt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) von 1811 (in Kraft 1812) in § 16 fest: "Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet."
 
Ja, danke für die Antwort. Aber wie weit war jetzt der Unterschied zwischen der Abschaffung der Leibeigenschaft 1781 und der Grunduntertänigkeit, für die Menschen spürbar? Auch nach 1781, hatten die Bauern nur eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit, die Grundherren hatten die niedere Gerichtsbarkeit und es musste weiterhin Frondienst geleistet werden. Vielleicht ist die Verwechslung auch darauf zurückzuführen, dass der Effekt der Abschaffung 1781 einfach verpuffte?
 
Vielleicht ist die Verwechslung auch darauf zurückzuführen, dass der Effekt der Abschaffung 1781 einfach verpuffte?

Möglicherweise ist das auch einfach eine irrtümliche Übersetzung, dass Werk erschien zunächst im Englischen unter dem Titel "The Pursuit of Power, Europe 1815-1914".

Ich habe vor einiger Zeit die englischsprachige Ausgabe (allerdings, wie ich zugeben muss nicht ganz zu Ende) gelesen und erinnere mich da leider nicht mehr an die genaue Wortwahl, mit der das Phänomen beschrieben wurde. Durchaus möglich dass einfach der für die Übersetzung zuständigen Person der Unterschied zwischen "Grunduntertänigkeit" und "Leibeigenschaft" nicht geläufig war und daher der Begriff "Leibeigenschaft" als der Gängigere gewählt wurde oder dass die Setzung im englischen Orriginal mehrdeutig gewesen ist.

Aber wie weit war jetzt der Unterschied zwischen der Abschaffung der Leibeigenschaft 1781 und der Grunduntertänigkeit, für die Menschen spürbar?

Ich denke schon, dass die Abschaffung der Leibeigenschaft insofern durchaus recht deutlich spürbar war, insofern die Feststellung der Bauern als eigenständige Person (und eben nicht Eigentum ihres Herren) ihnen durchaus eine stärkere Handhabe gab, sich gegen allzu übergriffige Forderungen der Grundherren zur Wehr zu setzen.
So lange sich Bauern im Status der Leibeigenschaft befanden, also nicht alsselbstverantwortlich handelnde Personen mit grundlegenden Rechten galten dürfte es ihnen äußeerst schwer bis unmöglich gewesen sein Verfahren anzustrengen um sich auf der juristischen Ebene gegen ihre Grundherren zur Wehr zu setzen.
Denn so lange die betroffenen Bauern überspitzt gesagt weniger als selbstständige Menschen, als als Eigentum ihrer Grundherren galten, konnten staatliche Gerichte es natürlich ablehnen sich damit zu beschäftigen, insofern das einen Eingriff in die Eigentumsverhältnisse bedeutet hätte.

In dem Moment in dem allerdings klargestellt wurde, dass der Bauer nicht als Eigentum seines Herrn, sondern lediglich als eine an das Eigenntum dieses Herrn gebundene, aber prinzipiell eigenständige Person zu betrachten sei, sah die Lage anders aus.

Die Grundherren behielten zwar die Niedergerichtbarkeit auf ihren Güterkomplexen, aber das bedeutet nicht, dass sie jede gegen sich gerichtete Klage ihrer Bauern einfach abbügeln oder für nichtig erklären konnten.
In dem Augenblick, in dem die Bauern als Personen mit gewissen grundsätzlichen Rechten juristisch anerkannt waren, konnten sie sich natürlich mit Rechtssachen, die Klagen gegen ihre Grunndherren betrafen etc. auch an die kaiserlichen, königlichen, erzherzoglichen etc. (je nach Region) Gerichte wenden um ihre Sache vorzubringen und da hatten sie möglicherweise Chancen sich durchzusetzen, wenn es die Grundherren mit ihren Forderungen allzusehr übertrieben.

Vorher bestand für die leibeigenen Bauern allenfalls die Möglichkeit den direkten Machtkampf mit ihren Herren zu suchen oder an den Landesherren persönlich mit der Bitte um Eingreifen zu appellieren, freilich ohne irgendeinen Anspruch darauf zu haben, dass dieser das überhaupt zur Kenntnis nehmen, geschweigedenn sich ernsthaft damit beschäftigen würde.

Das dürfte durchhaus eine spürbare Verbesserung gewesen sein.

Auch nach 1781, hatten die Bauern nur eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit, die Grundherren hatten die niedere Gerichtsbarkeit und es musste weiterhin Frondienst geleistet werden.

Welche Dienste geleistet werden mussten, kommt wirklich auf das gannz konkrete Verhältnis zwischen dem einzelnen Grundherren und dem Bauern an.
Grunduntertänigkeit war theoretisch zwar prinzipiell mit dem Recht des Grundherren auf das Einfordern von "Hand- und Spanndiensten" verbunden, eine andere Frage war allerdings, ob diese das tatsächlich einforderten oder auch bereit waren dafür Abgaben in Geldbeträgen und/oder Naturalien als Ersatz zu akzeptieren.

Evans beschäftigt sich in dem Buch ja durchaus einigermaßen ausgiebig mit dem Themenkomplex der Bauernbefreiung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts und die dadurch bedingte Kommerzialisierung der Landwirtschaft durch die Auflösung kleiner unrentabler Bauernstellen und die verstärkte Zusammenballung von Güterkomplexen, so wie die allmähliche Umwandlung der traditionellen Allmende in Privateigentum.

Ob der Grundherr tatsächlich besonderes Interesse an den "Hand- und Spanndiensten" hatte oder nicht, dürfte massiv davon abgehangen haben, ob er einen Güterkomplex tatsächlich in Eigenwirtschaft betrieb und deswegen die Arbeitskraft benötigte, oder ob er dazu neigte den eigenen Besitz zu parzellieren und ganz oder zu großen Teilen zu verpachten und Einnahmen nicht aus Eigenwirtschaft, sondern vor allem aus dem Pachtzins zu beziehen.
In letzterem Fall waren Hand- und Spanndienste für den Grundherren eher unatraktiv und Geldabgaben oder wennigstens Naturalabgaben, die sich auf den lokalen Märkten in Geld umwandeln ließen, sehr viel interessanter.

Von dem her, dass die Grunduntertänigkeit für die Bauern gezwungenermaßen Hand- und Spanndienste bedeutete, kann man nicht unbedingt ausgehen.
Sofern man annimmt, dass das in zunehmend geringerem Maße gegeben war erhöhte sich tenndenziell auch die Bewegungsfreiheit der Bauern, da es dem Grundherren, wenn er nicht auf Hand- und Spanndienste bestand im Prinzip völlig egal sein konnte, so der Bauer sich herumtrieb, so lange er pünktlich seine Abgaben bezahlte.

Für den immer weiteren Rückgang der tatsächlichen Einforderung der Feudallasten sorgte bereits die zunehmende Kommerzialisierung der Gesellschaft, insofern die aus dem Mittelalter überkommenen Feudallasten überbleibsel einer Gesellschaft waren, die wirtschaftlich vor allem auf Subsistenzbetrieb eingestellt war und die zu einer immer stärker für den Markt produzierenden Gesellschaft eigentlich nicht mehr passten, weil immer weniger Grundherren tatsächlich auf ihren Güternn lebten und diese in Eigenwirtschaft betrieben und auch immer mehr Grundherren dazu neigten sich andere zusätzliche wirtschaftliche Standbeine aufzubauen oder ihre landwirtschaftlichen Betriebe zu vergrößern um verstärkt für den Markt zu produzieren, wofür sie vor allen Dingen Kapital benötigten, nicht Arbeitskraft.

Im Übrigen, für einen guten Teil der kleineren abhängigen Bauern und Kärtner, war es durchaus von Vorteil, wenn sie einen Teil der Abgaben, die sie zu leisten hatten, in Arbeitskraft erbringen konnten, da kleine Parzellen oder mittlere mit schlechten Bodenqualitäten oder anderen Problemen mitunter übeerhaupt nicht produktiv genug bewirtschaftet werden konnten, um im entsprechenden Maße Geldabgaben zu bezahlen.

Bei Evans findet sich ja durchaus eine Veranschaulichung der Abgabenlasten (ich meine Beispiel der Abgabfplichten eines niederösterreichischen Bauern), die ja durchaus nahelegt, dass die Abgabenlasten insgesamt mitunter nicht unbedingt drückender waren, (in Relation zum Gesamteinkommenals) als moderne Steuer- und Abgabenlasten, nur dass sie sich anders zusammensetzten und eben zum Teil nicht dem Staat, sondern dem lokalen Grundherren zuflossen, der dafür allerdings teilweise Aufgaben Übernahm, die heute staatlich geregelt werden.


Insofern würde ich nicht behaupten wollen, dass das einfach verpufft wäre, die Abschaffung der Leibeigenschaft war durchaus schon ein bedeutender Schritt.
Evans legt sein Augenmerk ja sehr stark auf die wirtschaftliche Transformation und die damit im Zusammenhang stehenden Veränderungen, dafür war die Leibeigenschaft bzw. ihre Abschaffung nicht unbedingt von herausragender Bedeutung.
Aber das bedeutet nicht, dass es keine Auswirkungen gehabt hätte.
 
Ich will dir nicht wirklich widersprechen. Aber ich glaube, das Justiziare hatte jetzt für die meisten Menschen wenig Auswirkung. Auch Leibeigene konnten ihre Rechte juristisch einbringen. Sie waren ja keine Sklaven, sondern durch ein Geflecht von Traditionen, Abmachungen und Vorgaben gebunden. Auch das Reichskammergericht hat sich mit Fällen, in denen Leibeigene sich an das Gericht gegen ihren Herren richteten, befasst. Wie weit die Justiz wirklich bereit ist, den Schwachen gegen den Mächtigen zu verteidigen, ist in allen Epochen ein Thema für sich.

Josef II. hat auch schon vor der Abschaffung der Leibeigenschaft am 1.11.1781 mehrere Gesetze erlassen, die den Bauern den juristischen Zugang erleichtern sollten. Das "Allgemeine Gesetzordnung für Österreich und Böhmen" bescheitigte große Teile der Unterschiede der Gerichtsbarkeit für Adelige und Nichtadelige. Wurde am 1.5.1781 erlassen.

Das "Patent über die Bestrafung der Untertanen und das Verfahren bei der Beschwerde" schränkte die gutsherrliche Strafgewalt zusätzlich ein. Dieses wurde am 1.9.1781 erlassen. So viel ich weiß, war gerade dieses Patent eines, das Leopold II. soweit zurückschrauben musste, um den Adel wieder zu beruhigen, dass es kaum noch wirkmächtig war.

Auch seine Regelung, dass 70% des Ertrages beim Bauern bleiben und 30% als Abgabe galten. Wobei 12,5% an den Staat gingen und 17,5 a den Grundherren, wurde zuungunsten der Bauern geändert.

Der Robot blieb jedenfalls ein großes Thema und führte zu großen Konflikten. In einer Eingabe an die Niederösterreichische Ständeversammlung hieß es "Der Robot ist eine der wesentlichen Ursachen der sittlichen Entartung des Volkes, Unzufriedenheit, Erbitterung der Gemüter und endlose Streitigkeiten sind die gewöhnlichen Begleiter derselben," und weiter "In der Robot erlernt der Arbeiter Trägheit, Nachlässigkeit und allerlei Unrechtlichkeiten, wodurch er sich der Arbeit auf Kosten des Grundherren zu erleichtern sucht." Wo eben auf den enormen Widerwillen den viele gegen den als Demütigung verstandene Zwangsarbeit zum Ausdruck kommt und dass viele Bauern eben mit einem Bummelstreik darauf reagierten.

Und Hans Kudlich, der berühmte Fürsprecher der Bauern, schrieb in seiner Eingabe, die letztlich zur Aufhebung der Grunduntertänigkeit führte:

"Die Gesetze aus der alten vorjosephinischen Zeit sind später zwar in Bezug auf die Ausdehnung, aber nicht auf das innere Wesen der Untertänigkeit verändert worden. Niemals wurde der Grund des Verhältnisses angegriffen wenn man auch die Größe des Robot verminderte oder die Höhe der Abgaben herabsetzt. Auch sind gerade jene Gesetzte nicht verbessert worden, durch welche die persönliche Freiheit der Untertanen noch jetzt in einer abnormen Weise beeinträchtigt wird, sodass diese Untertanschaft eigentlich nichts anderes als ein Ausnahmezustand ist."

In Folge frage ich mich wirklich, wie weit das Jahr 1781 viel verändert hat in Bezug auf die Bauern. Man darf auch nicht vergessen, dass 1800 nicht einmal 10 % der Bevölkerung in Österreich und Tschechien in Städten lebte.
 
Auch das Reichskammergericht hat sich mit Fällen, in denen Leibeigene sich an das Gericht gegen ihren Herren richteten, befasst.

Allerdings nur in den Regionen des Habsburger Territorialkomplexes die tatsächlich auc zum Reich gehörten und damit der Jurisdiktion des Reichskammergerichts unterfielen.
Das war im Hinblick auf die alten Erblande der, die Länder der böhmischen Krone und Österreichischen Niederlande, so wie zu Joseph II. Zeit im Hinblick auf die Vorlande der Fall, ob das Herzogrum Mailand noch davon betroffen war, da wäre ich überfragt.

Womit sich das Reichskammergericht definitiv nicht beschäftigte, das waren die Verhältnisse in Ungarn, Galizien und Dalmatien.

Davon abgesehen dürfte es sehr viel mehr Aufwand und Schwierigkeit bedeutet haben, sich an das Reichskammergericht zu wenden, als an die lokalen Vertretungen der Landesherrlichen Gerichtbarkeit in der josephinischen Zeit und danach.

Josef II. hat auch schon vor der Abschaffung der Leibeigenschaft am 1.11.1781 mehrere Gesetze erlassen, die den Bauern den juristischen Zugang erleichtern sollten. Das "Allgemeine Gesetzordnung für Österreich und Böhmen" bescheitigte große Teile der Unterschiede der Gerichtsbarkeit für Adelige und Nichtadelige. Wurde am 1.5.1781 erlassen.

Allerdings wird man bei der zeitlichen Nähe der Aufhebung der Leibeigenschaft zu dieser Verordnung annehmen dürfen, dass warhscheinlich beide mit einander im Zusammenhang eines Maßnahmenpaketes zu sehen sind.
Zumal sich durch den beinahe parallelen Erlass wahrscheinlich auch nicht ausmachen lässt, welche der Maßnahmen nun wirksamer war.
Eine andere Frage wäre die danach, ob dass denn überhaupt wichtig wäre.
Denn ob man es jetzt an der Aufhebung der Leibeigenschaft oder an anderen Patenten im Einzelnen oder dem Zusammenhang der Maßnahmen festmachen möchte, insgesamt dürfte sich durch die jospehinischen Reformen die Möglichkeit für die in Grundabhängigkeit befindlichen Bauern sich juristisch gegen ihren Grundherren zu wehren deutlich verbessert haben.

Das "Patent über die Bestrafung der Untertanen und das Verfahren bei der Beschwerde" schränkte die gutsherrliche Strafgewalt zusätzlich ein. Dieses wurde am 1.9.1781 erlassen. So viel ich weiß, war gerade dieses Patent eines, das Leopold II. soweit zurückschrauben musste, um den Adel wieder zu beruhigen, dass es kaum noch wirkmächtig war.

Naja, die Frage wie wirkmächtig Gesetze in der Praxis sind, stellt sich ja immer.
Die könnte man auch an die Gesetze zur Aufhebung der verbliebenen Fuedallastenn 1848 und folgend stellen.
Schaut man sich etwa die ostelbischen Junker und die Sozialstrukturen im preußischen Osten an, könnte man durchaus auch am Ende des Kaiserreiches fragen, ob die Aufhebung der Feudallasten am Ende sooooo viel gebracht hat, weil letztendlich die Großgrundbesitzer auf ihren Güterkomplexen in der Praxis weiterhin nahezu uneingeschränkt das Sagen hatten.
Nur eben nicht mehr qua Junkerprivilegien, sondern qua des Umstands, dass sie in der unmittelbaren Umgebung die größten Arbeitgeber, potentiellen Investoren etc. waren, die qua ihrer wirtschaftlichen Macht de facto das Sagen über ganze Dörfer hatten.

Der Robot blieb jedenfalls ein großes Thema und führte zu großen Konflikten.[...]
Natürlich blieb er das, wer leistet schon freiwillig gern Abgaben, welcher Art auch immer?

Im Besonderen für die grundabhängigeren Bauern, die auf größeren Parzellen saßen und sich Natural- und/oder Geldabgaben als Ablösung für die Hand- und Spanndienste hätten leisten können, war es natürlich ein Ärgernis, wenn die entsprechenden Grundherren auf denn Robot bestanden, im Besonderen natürlich auch, weil der Robot sie von der eigenen Arbeit abhielt und dadurch mitunter die eigenen erträge schmählerte.

Wo eben auf den enormen Widerwillen den viele gegen den als Demütigung verstandene Zwangsarbeit zum Ausdruck kommt und dass viele Bauern eben mit einem Bummelstreik darauf reagierten.

Naja, wie gesagt, für die Bauern mit größeren Parzellen, die in der Lage waren für den Markt zu Produzieren und Abgaben in anderer Weise zu leisten, war der Robot genau so ein überkommener Unsinn wie für kommerziell orierentirte Gutsbesitzer, die sich mittlerweile in Städten niedergelassen hatten und sich da andere Einnahmequellen zu erschließen suchten (oder einfach Geld zur Bestreitung der Lebenserhaltungskosten benötigten) oder versuchten ihre Güterkomplexe massiv aufzubauen suchten und dafür nicht Arbeitskraft, sondern Kapital benötigten.
Abhängige Bauern mit kleineren Parzellen fanden den Robot sicherlich nicht immer unbedingt gut und hatten möglicherweis Anlass sich wegen des Umfangs herum zu streiten, aber sie hatten von einer Umwandlung des Systems in ein Abgabensystem nichts gutes zu erwarten, denn das musste ihr wirtschftlicher Untergang sein, während ihnen gleichzeitig klar sein musste, dass sich eine grundsätzliche Streichung aller Abgaben (auch wenn sie sich die villeicht wünschten) nicht durchsetzen lassen würde.

Und Hans Kudlich, der berühmte Fürsprecher der Bauern [...]
Naja, der Fürsprecher welcher Bauern? Der der größeren Abhängigen Bauern, die durch das überkommene System des Robot teilweise am ökonomischen Erfolg auf dem Markt abgehalten wurden, allerdings mit Sicherheit nicht derjenigen Kleinbauern und Kärtner, die nur unter den Bedingungen des Grundherrschaftssystems überhaupt existieren konnten, da sie nicht in der Lage waren Abgaben in anderer Form zu leisten.

Das Akteure die Reformen durchzuboxen suchen dazu neigen bestehende Probleme sehr drastisch zu Schildern und mitunter aufzubauschen, ist ja nicht unbedingt eine ungewöhnliche Erscheinung.

Auch sind gerade jene Gesetzte nicht verbessert worden, durch welche die persönliche Freiheit der Untertanen noch jetzt in einer abnormen Weise beeinträchtigt wird, sodass diese Untertanschaft eigentlich nichts anderes als ein Ausnahmezustand ist.

Das hier z.B. ist etwas dass man mal in soziale Relation zu anderen Gruppen um 1848 setzen müsste.

Massive Eingriffe in das persönliche Leben, gab es ja nicht nur in der Landwirtschaft, auch die frühen Industriebarone mischten sich ja teilweise in einer Art un Weise in das Leben ihrer Arbeiter ein, mit dem Ziel da Sittenpolizei zu spielen, dass uns das heute nachgerade Absurd erscheint, vom verordneten Gottsdienst besuch, bis hin zum Anspruch dahin den Arbeitern in ihre Freizeit- oder Trinkgewohnheiten hinein zu regieren oder sich gar dazu zu versteigen darüber zu entscheiden, welcher Arbeiter wann wen heiraten dürfe.

Die Arbeiter waren keine Untertanen im rechtlichen Sinne gegenüber den Fabrikanten, aber diese sozialen Verhältnisse waren real.

In der Österreichischen Armee gab es bis 1855 das Spießrutenlaufen als Strafmaßnahme (wenn auch, so weit mir bekannt in entschärfter Form), was als Körperstrafe wesentlich härter und gefährlicher gewesen sein dürfte, als alles was die Grundherren gegenüber ihren Abhägigen Bauern anwenden durften.

In der Seefahrt änliches, da gehörten Maßahmen wie Auspeitschungen, Prügelstrafen, Kielholen etc. vielleicht nicht zum unmittelbaren Alltag aber waren doch duchaus Teil des vorhandenen Maßnahmenkatalogs.

Auch dass hatte nur bedingt oder überhaupt nichts mit Untertänigkeitsverhältnissen zu tun, sondern war einfach soziale Realität.

Insofern da von "abnormem" "Ausnahmezustand" zu sprechen, verleiht der Forderung natürlich rhetorisch Nachdruck, wird aber, glaube ich, den gesellschaftlichen Realitäten nicht so ganz gerecht.

Man darf auch nicht vergessen, dass 1800 nicht einmal 10 % der Bevölkerung in Österreich und Tschechien in Städten lebte.

Das ist zwar richtig, auf der anderen Seite darf man allerdings auch nicht den Fehler machen daraus den Schluss zu ziehen, dass die übrigen 90% von der Grunduntertänigkeit betroffen gewesen wären.
Das wird bei einem großen Teil der Bauernschaft so gewesen sein, allerdings hatten auch immer schon freie und Zins- und Pachtbauern einen Teil der Bauernschaft ausgemacht, an denen das ohnehin vorbei ging.
Ein großer Teil der Bauernschaft befand sich auch in der Situation zwar theoretisch in Grundabhängigkeit zu leben, allerdings mit einem Gutsherren zu tun zu haben, der sich aus verschiedenen Gründen für den Robot nicht interessierte.
Hinzu kommen die ländlichen Handwerker etc. die auch nur bedingt mit dem System der Grundherrschaft etwas zu tun hatten.
 
Wobei Dalmatien bis 1797 im Wesentlichen Venedig gehörte (abgesehen von der Republik Ragusa).

Richtig, ich meinte eigentlich auch Kroatien als mehr oder minder autonomes Nebenland der ungarischen Krone, keine Ahnung, warum ich da Dalmatien geschrieben hatte, das gehörte natürlich noch zu Venedig.
 
Ich glaube auch nicht, dass sich viele Leibeigene erfolgreich an das Reichskammergericht gewendet hatten. Das Reichskammergericht ist ohnehin ein Thema für sich. Die Gerichte in Österreich im frühen 19. Jahrhundert waren vermutlich (wenn ich schreibe wahrscheinlich, wird mir das Wort wieder um die Ohren gehauen) sehr viel effektiver, aber ob sie fair waren will ich nicht beurteilen.

Allerdings wird man bei der zeitlichen Nähe der Aufhebung der Leibeigenschaft zu dieser Verordnung annehmen dürfen, dass warhscheinlich beide mit einander im Zusammenhang eines Maßnahmenpaketes zu sehen sind.
Ja sicher. Maria Theresia wollte ja die Leibeigenschaft schon aufheben. Doch da hat sich Josef mit Händen und Füßen dagegen gewehrt. Alle seine Bewunderer haben oft sehr, sagen wir einmal originelle Gründe genannt, warum er sich so verhielt. Doch der Plausibelste ist meiner Meinung, nach der das er seiner Mutter das nicht überlassen wollte und selber als Bauernbefreier in die Geschichte eingehen wollte. So hatte er, als er 1780 Alleinregent wurde, dies sicher schon vor.

Naja, die Frage wie wirkmächtig Gesetze in der Praxis sind, stellt sich ja immer.
Das zeichnete den Staat der Aufklärung doch gerade aus, dass er immer wirkungsmächtiger Gesetzte durchsetzen konnte und auf das Leben der Menschen eingreifen.

Naja, der Fürsprecher welcher Bauern?
Hans Kudlich war einer der größten Sozialreformer in der Geschichte Österreichs und gilt gemeinhin nicht als Vordenker des Wirtschaftsliberalismus. Das die FPÖ in ihm nun den ersten Vertreter des dritten Lagers sieht, ist wohl aus Witz gedacht.

Dass viele Bauern unter dem Verlieren von 1848 waren, will ich nicht bestreiten. Viele konnten mit den kleinen Parzellen, die sie erhielten, nicht überleben und verkauften sie oder gingen ins Heer des ländlichen Proletariats aus. Doch wo sie vorher waren, kann man nun auch diskutieren. Glaube nicht das einer wirklich einen Vorteil im System der Grundherrschaften und des Robot sah. Das finde ich schon etwas weit hergeholt und vermutlich war der Robot ein Auslaufmodell. Doch ich glaube nicht, dass viele Grundherren darauf verzichtet haben. Sonst wäre das nicht so ein Thema gewesen und hätte so viel Widerstand hervorgerufen. Trotzdem hat die Niederösterreichische Ständeversammlung die Aufhebung 1844 abgelehnt. Doch 1848 gab es von Seiten der Grundherren kaum Widerstand gegen die Aufhebung. Was wohl auch damit zusammen hing, dass viele die Zeichen der Zeit auch wirtschaftlich sahen. Aber wohl vor allem, dass sie damit hofften, die Revolution einzugrenzen.

Und dass nicht alle 90 % auf dem Land grunduntertänig waren, ist mir klar. Aber sicher waren allen auf die eine oder andere Seite damit betroffen und spielte dies eine nicht zu unterschätzende Rolle für sie.

Was Galizien betrifft, stellte die österreichische Herrschaft sicher auch eine Verbesserung dar. Als 1846 einige, meist polnische Nationalisten von Krakau aus versuchten, die Bauern für einen Aufstand gegen die Österreicher zu gewinnen, erlebten sie ihr blaues Wunder. Viele wurde zusammen geschlagen und den österreichischen Behörden ausgeliefert. Viele auch Getötet. Da die Behörden den Unruhen nicht her wurden, wendeten sie sich an einen Bauernführer Jakub Szela. Damit lief die Sache aber endgültig aus dem Ruder und es kam zu einem klassischen Bauernaufstand. 500 Herrenhäuser wurden niedergebrannt. Am Ende kamen Truppen und beendeten es. Szela bekam einen Orden vom Kaiser. Doch das Entscheidende ist, die Bauern sahen im Kaiser und seinem Staat einen Verbündeten gegen die Adeligen. Sie glaubten, in dem sie die Adeligen angriffen, handeln sie im Sinne des Kaisers. Auch wenn viele Trittbrettfahrer dabei waren, die nur morden und plündern wollten, ist das doch erstaunlich.
 
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Die Gerichte in Österreich im frühen 19. Jahrhundert waren vermutlich (wenn ich schreibe wahrscheinlich, wird mir das Wort wieder um die Ohren gehauen) sehr viel effektiver, aber ob sie fair waren will ich nicht beurteilen.

Ich denke, dass man jedenfalls konstatieren kann, dass sie für an die Scholle gebundene Bauern innerhalb der österreichischen Monarchie jedenfalls einfacher zugänglich gewesen sein dürften, als das Reichskammergericht in Speyer, später Wetzlar, wenn man bedenkt, dass ein großer Teil der bäuerlichen Bevölkerung aus Ilitteraten bestand, sich in Beschwerdefällen also selbst nicht schriftlich an das Reichskammeergericht wenden konnte und dass bei Schollenbindung auch die Gelegenheit wochenlange Reisen zu unternehmen um dort persönlich vorstellig werden zu können, wahrscheinlich eher selten gegeben war, während das nächste Landesherrliche Gericht möglichrweise in der nächsten Kreisstadt oder mindestens Provinzhauptstadt wesentlich einfacher erreichbar gewesen sein dürfte.

Alle seine Bewunderer haben oft sehr, sagen wir einmal originelle Gründe genannt, warum er sich so verhielt. Doch der Plausibelste ist meiner Meinung, nach der das er seiner Mutter das nicht überlassen wollte und selber als Bauernbefreier in die Geschichte eingehen wollte. So hatte er, als er 1780 Alleinregent wurde, dies sicher schon vor.

Entweder das oder er hat seine Meinung zum Thema einfach geändert.
War es um sich selbst zu inszenieren notwendig seine Mutter davon abzuhalten? Immerhin war er ja bereits Kaiser des Römisch-Deutschen Reiches und in den Habsburgischen Territorien Mitregent Maria Theresias, so dass er, auch wenn seine Mutter das bereits beschlossen hätte sicherlich einen Anteil daran für sich hätte reklamieren können?

Das zeichnete den Staat der Aufklärung doch gerade aus, dass er immer wirkungsmächtiger Gesetzte durchsetzen konnte und auf das Leben der Menschen eingreifen.

Die Behauptung hätte, wenn du mich fragst eigentlich das Potential einen eigenen Faden mit genau dieser Frage zu rechtfertigen, wordurch sich der Staat der Aufklärung eigentlich auszeichnete.

Meine Antwort daruf würde eher lauten, vor allem dadurch, dass es ihm zunehmend gelang die Ressourcen des Landes zu bündeln und dem Staat und der Regierung nutzbar zu machen, durch Vereinheeitlichung der Besteuerung, Zurückdrängung des Einflusses der jeweiligen Landstände, Abbau überkommener Privilegien, z.B. im Bereich der Binnenzölle und Wegerechte etc.

Im Hinblick auf die wirkmächtigeren Gesetze würde ich Einwänden, dass in dieser Zeit die Zentrale des Absolutistisch-Aufklärerischen Staates es mehr und mehr schaffte in die Sphäre der zuvor autonomen Provinzen einzubrechen, es ihr aber durchaus noch nicht gelang, Gesetze auf dem platten Land wirklich durchzusetzen.

Ein Beispiel dafür wäre (ich weiß, jetzt argumentiere ich schon wieder mit Preußen, aber da kenne ich mich entschiden besser aus, als im Habsburgerreich) etwa das "Generalschulreglement" mit dem Friedrich II. versuchte den Schulbesuch als Norm durchzusetzen (auch wenn das noch keine dezidierte Schulpflicht war) dessen Erfolg vor allem in den ländlichen Gebieten der Ostprovinzen allerdings eher verhalten ausfiel.
De facto befand sich etwa in Teilen Masures das Schulwesen bis weit ins 19. jahrhundert hinein in einem Zustand, der nicht anders als erbärmlich zu nennen ist, weil es sowohl an Schulgebäuden, als auch an Lehrkräften mangelte und gerade die bäuerliche Bevölkerung sich mitunter schlicht weigerte ihre Kinder in die Schulen zu schicken.

Da war der Effekt des Reglements eher verhalten.

In Österreich dürfte sich das in Teilen noch schwieriger gestaltet haben, weil da nicht nur ähnlich wie in Preußen die Verwaltung und die staatlichen Organe noch nicht in die Sphäre des platten Landes hineinreichten, sondern weil im gesamten Reich noch wsentlich mehr Sprach- und Kulturbarrieren vorhanden waren als im relativ kleinen Preußen, was es der Zentrale erheblich erschwert haben dürfte den Überblick zu behalten.

Hans Kudlich war einer der größten Sozialreformer in der Geschichte Österreichs und gilt gemeinhin nicht als Vordenker des Wirtschaftsliberalismus. Das die FPÖ in ihm nun den ersten Vertreter des dritten Lagers sieht, ist wohl aus Witz gedacht.

Die Frage ist, denke ich, kann man soziale Reform, von wirtschaftlicher Liberalisierung überhaupt insofern trennen?
Ich meine die Bauernbefreiung war in der Art und Weise wie sie überall in Europa vonstattenging gezwungenermaßen beides.

Sie war insofern soziale Reform, als das sie die Untertänigkeitsverhältnisse der Bauern endgültig abschaffte, sie war umgekehrt aber auch in Schritt der Kommerzialisierung und insofern wenig sozial, als dass sie die bisherigen Grundherren von ihren Fürsorgepflichten für die abhängigenn Bauern entband und die finanziellen Lasten der Bauernbefreiung einseitig den ehemals abhängigen Bauernn auferlegte, die dadurch unter zusätzliche wirtschaftlichen Druck gerieten und nicht selten ihre bisherige Existenz aufgeben und in die Städdte abwandern mussten.

Ich möchte im Übrigen Kudlich überhaupt nicht unterstellen, dass er es darauf angelegt hätte, dass es am Ende in dieser Weise kam, ich bin mir relativ sicher, dass hatte er sich anders vorgestellt.

Mir ging es eigentlich eher darum darauf hinzuweisen die Interessengrenze nicht unbedingt zwischen Bauern und Grundherren verlief, sondern eher zwischen Marktorientierten Bauern und Grundherren, deren Interessen da nicht so weit auseinander lagen auf der einen und konservativeren Grundherren und Kleinbauern, die nicht in der Lage waren für den Markt zu produzieren, auf der anderen Seite.

Ich muss in Sachen Bauernbefreiung dazu gestehen, dass ich mich nie im Detail damit bschäftigt habe, wie diese Maßnahmen und ihre Folgen in der sich zunehmeend formieerenden Öffentlichkeit aufgenommen wurden.
Womit ich mich etwas mehr befasst habe, dass ist die Bauernbefreiung in Russland unter Alexander II. die ja im Wesentlich den Schritt das restliche Europa bereits gegangen war dann Anfang der 1860er Jahre nachvollzog, unter vergleichbaren Prämissen der Abwälzung der finanziellen Ablöselasten auf die Bauernschaft und mindestens in Russland hat das in Teilen zu sehr viel Unmut und Erbitterung über den Schritt geführt und ich denke mir, dass es im Habsburgerreich ähnlich gewesen sein wird.

Glaube nicht das einer wirklich einen Vorteil im System der Grundherrschaften und des Robot sah. Das finde ich schon etwas weit hergeholt und vermutlich war der Robot ein Auslaufmodell.
Ich denke es kommt darauf an, welches Modell dem gegenübergestellt wurde.
Wenn man die Bauern damals gefragt hätte, was sie wollten, wäre die Antwort klar gewesen, nämlich überhaupt keine Abgaben zu berappenn und keine Pflichten auferlegt zu bekommen.
Insofern es einen modernen Sozialstaat noch nicht gab und die Bauern im Gegenzug für ihre Abgaben kaum reale Rechtssicherheit oder Hilfen bei ihren Problemen erhielten und die Abgaben vor allem dazu dienten eine Armee und einen Beamtenapparat zu finanzieren, der ihnen selbst keinen Vorteil brachte und außerhalb ihrer Lebensrealität stand (außer eben, wenn sie zum Militär eingezogen wurden), ist eine solche Grundabneigung gegen jede Form von Herrschaft sie sie grundherrlich oder staatlich und der Wunsch davon einfach nicht belästigt zu werden, auch nur zu verständlich.

Insofern, wenn man die Bauernn gefragt hätte, "Wollt ihr den Robot leisten?", wäre die einhellig Antwort darauf mit Sicherheit "nein" gewesen.
Anders wäre die Antwort möglicherweise ausgefallen, wennn man sie gefragt hätte, ob sie lieber Robot leisten oder als Abgaben einen fixen Geldbetrag XY aufbringen wollten.

Denn kleineren Bauern, die das nicht aufbringn konnten, wäre dann nichts anderes geblieben, als sich anderswo zusätzlich als Lohnarbeiter zu verdingen um die Summe aufbringen zu können, was am Ende mehr oder weniger auf ähnliche Arbeitsleistungen wie den Robot hinauslief, mit dem Unterschied der Unsicherheit allerdings, möglicherweise nicht ausreichend Beschäftigung zu finden um das Geld aufzutreiben.
 
Doch ich glaube nicht, dass viele Grundherren darauf verzichtet haben. Sonst wäre das nicht so ein Thema gewesen und hätte so viel Widerstand hervorgerufen.

Da halte ich dagegen, und behaupte einfach mal dreist, dass die Abschaffung vor allen Dingen deswegen durchging, weil der Nutzen für die Grundherren schon lange fraglich war, wobei das möglicherweise auch regionalspezifischen Faktoren unterlag.

Ich würde da behaupten wollen, das mit dem Aufkommen immer besserer Werkzeuge, verbesserter Drainagen zur be- und Entwässerung, und immer dichter werdenden Transportnetzen ein Teil der Dienste die die Bauern zu leisten hatten auch einfach überflüssig wurden, da strukturell in Teilen nicht mehr notwendig.

Etwa der Wert der Transportdienste, den die Bauern zu leisten hatten, dürfte unter dem Eindruck der aufkommenden Eisenbahn, der Dampfschiffahrt etc. und der Lasten die damit bewegt werden konnten immer uninteressanter geworden sein, während demgegenüber etwa eigene Anbindungen an das neue Verkehsnetz immer wichtiger wurden.
Auch diese Entwicklungen düfte für viele Grundherren Anlass gewesen sein sich bereit zu zeigen den Robot durch Geldleistungen abzulösen.

Im Hinblick auf das Beispiel Niederösterreich kommt regionalspezifisch noch der Umstand hinzu, dass die dortigen Grundheren ihre Besitzungen in Reichweite der Residenzstadt und Wirtschaftsmetropole Wien hatten, was es ihnen ermöglichte einerseits recht nah am Zentrum der politischen Macht und des wirtschaftlichen Booms zu bleiben ohne gleichzeitig ihre Besitzungen aus dem Auge zu verlieren.

Das sah in anderen Teilen des Landes aber anders aus. Adlige Grundherren, etwa aus Tirol oder Kärnten z.B. hatten kaum die Möglichkeichkeit gleichzeitig ihre Güterkomplexe in Eigenwirtschaft zu betreiben und etwa eine zunehmend attaktive Karriere im Staatsdienst einzuschlagen oder in den aufkommenden wirtschaftlichen Boom in den Metropolen Wien oder Prag einzusteigen.
Wenn sie letzteres wollten bedeutete das für sie, dass sie in die Metropolen übersiedeln mussten und auf ihren Gütern nicht mehr präsent sein konnten um sich um die dortigen Angelegenheiten zu kümmern, was auf zwei Möglichkeiten hinaus lief:

a) Man stellt einen Gutsverwalter ein der allerdings seelbst natürlich Geld kostet und bei dem man nie sicher sein kann, dass er nicht zu Unterschlagungen und zum Wirtschaften in die eigene Tasche neigt, wenn man sich nicht die Mühe macht ihn regelmäßig zu kontrollieren.
b) Man parzelliert das Gut eventuell und verpachtet es was bedeutet, dass man sich den Verwalter und viel Kontrollaufwand sparen und die Problematik die Erzeugnisse auch veräußern zu müssen, auf die Pächter abwälzen kann.
In dem Fall, wo man aber die Sache nicht mehr in Eigenwirtschaft betreibt, sondern verpachtet, nutzt einem der Robot/ bzw. nutzen einem die Hand- und Spanndienste nichts und die Forderung von Geldabgaben der grunduntertänigen Bauern eergibt einen wesentlich größeren Sinn.

Gerade für Gutsbesitzer, die sich selbst zunehmend vom Landleben verabschiedeten und nach anderem strebten oder auch solche, die etwa durch Heirat weit auseinanderligennde Güterkomplexe besaßeen, auf denen sie nicht gleichzeitig präsent sein konnten, war das durchaus sinnvoll.

Was Galizien betrifft, stellte die österreichische Herrschaft sicher auch eine Verbesserung dar. Als 1846 einige, meist polnische Nationalisten von Krakau aus versuchten, die Bauern für einen Aufstand gegen die Österreicher zu gewinnen, erlebten sie ihr blaues Wunder.

Ich weiß nicht, ob man daraus auf eine Verbesserung schließen kann.
Den abhängigen Bauern die mit ihren Grundherren über Kreuz lagen, dürfte es schlicht egal gewesen sein, ob sie das in einem polnischen oder habsburgischen Staat taten.

Warum sich dafür schlagen und den eigenen Kopf dafür hinhalten vom Regen in die Traufe zu geraten?

Doch das Entscheidende ist, die Bauern sahen im Kaiser und seinem Staat einen Verbündeten gegen die Adeligen. Sie glaubten, in dem sie die Adeligen angriffen, handeln sie im Sinne des Kaisers.
Was im übrigen deutlich unterstreicht, wie wenig die zentrale Regierung auf dem platten Land tatsächlich über Macht verfügte, denn nur auf diese Weise konnten die Bauern im Kaiser und Regierung potentielle Verbündete gegen die Grundheerren betrachten.
Einfach weil das platte Land noch weitgehend staatsferner Raum war und die Zentralregierung im Gegensatz zum Adel kaum Möglichkeiten hatte die Bauern zu gängeln schon weil sie dafür vor Ort überhaupt keine Leute hatte.

"Der Himmel ist hoch und der Zar ist weit usw."

Im Hinblick auf Galizien dürfte daneben auch der lokale Konflikt zwischen polnisch-katholischen Grundherren und ruthenisch-orthodoxeen abhängigen Bauern eine Rolle gespielt haben, der ja auch eine längere Geschichte hatte und bei der Gelegenheit sicherlich auch einfach dazu einlud alte Rechnungen zu begleichen, im Besonderen wenn sich die Gelegenheit bot, das mehr oder minder im Namen des Kaisers tun und darauf Rechnen zu können, dass Wien in diesem fall stillhalten würde.
Da würde ich eine stärkere Motivlage vermuten, als in persönlciher Loyalität gegenüber dem Kaiser oder besonderen Verbesserungen unter der habsburgischenn Herrschaft.
 
Doch ich glaube nicht, dass viele Grundherren darauf verzichtet haben. Sonst wäre das nicht so ein Thema gewesen und hätte so viel Widerstand hervorgerufen. Trotzdem hat die Niederösterreichische Ständeversammlung die Aufhebung 1844 abgelehnt. Doch 1848 gab es von Seiten der Grundherren kaum Widerstand gegen die Aufhebung.

Kleine Ergänzung noch hierzu:

Hier müsste man sich gegebenenfalls auch ansehen wie genau die 1844 abgelehnte Vorlage in Sachen Abschaffung des Robot aussah und inwiedern sie sich, im Besonderen im Hinblick auf die Ablösungsmodalitäten von der Vorlage von 1848 unterschied.

Das die Grundherren jedenfalls nicht ersatzlos bereit waren auf ihr Recht auf die Einforderung des Robot zu verzichten, bedeutet nicht, dass sie in der Praxis tatsächlich am Modell des Robot festgehalten hätten.

Ihr überkommenes Anrecht auf den Robot war zunächst mal einfach nur die Grundlage ihrer Ansprüche gegenüber den Bauern, egal ob sie den Robot tatsächlich einforderten oder sich in praxi für den Verzicht darauf regelmäßig mit Geld oder Naturalabgaben abfinden ließen.

Insofern hatten die Grundherren durchaus gute Motive um auf ihre Rechtsansprüche auf den Robot zu pochen, auch wenn sie das in der Praxis anders handhabeten, so lange keine alternative Regelung gefunden war, sie für dieses überkommene Recht in anderer Form (Ablösungszahlungen, die sich in die Erweiterung der Betriebe reinvestieren ließen) abzufinden.
 
Nun inzwischen glaube ich, dass bei allen, was Joseph II. auch vorhatte, so konnte er vieles nicht umsetzen oder auf dauer umsetzen. Gerade auch in Bezug auf die Leibeigenschaft.

Vermutlich war erst das Jahr 1848, jetzt habe ich gelesen, man kann erst von 1853 als Jahr der Bauernbefreiung reden, entscheident. Denn die Gesetze von 1848 blieben bis 1853 zumeist totes Papier.

Vermutlich ist es mit der Bauernbefreiung von 1781, wie mit der Abschaffung der Todesstrafe durch Joseph II. 1786. Am 1.11.1786 (scheinbar hatte er eine Neigung zum 1.11) wurde mit dem "Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch über Verbrechen und ihre Bestrafung" die Todesstrafe außerhalb des Standrechts abgeschafft. Das wird immer als großer Meilenstein gepriesen. So war Österreich das zweite Land der Welt, nach der von seinem Bruder und Nachfolger Leopold regierten Toskana, das die Todesstrafe abschaffte. Doch Joseph hatte nicht wirklich humanitäre Gründe. Statt eines teuren Theaters des Schreckens sollten sich die Verurteilten zu Tode arbeiten. Doch bereits 1803 wurde die Todesstrafe wieder verhängt und mit der Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches am 1.1.1812 gab es wieder gut ein dutzend mit dem Tode bedrohte Verbrechen. Auch bei der Abschaffung der Leibeigenschaft klopfen sieh die Österreicher gerne selber auf die Schulter. Denn wenn man mit 1781 rechnet, war man 30 Jahre früher dran als Preußen, und 80 Jahre früher als Russland. Wie viel Substanz das alles hat, ist wohl nicht so wichtig.

Wie die Abschaffung der Todesstrafe, so verpuffte wohl auch die Aufhebung der Leibeigenschaft.
Wie die Verurteilten, die man nicht auf das Schafott führte, sondern in die Salzmine, wohl nur bedingt dankbar waren. So waren die meisten Bauern auch nur bedingt dankbar, dafür jetzt nicht mehr im Status der Erbuntertänigkeit zu sein, sondern in der Grunduntertänigkeit.
 
Vermutlich ist es mit der Bauernbefreiung von 1781, wie mit der Abschaffung der Todesstrafe durch Joseph II. 1786. Am 1.11.1786 (scheinbar hatte er eine Neigung zum 1.11) wurde mit dem "Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch über Verbrechen und ihre Bestrafung" die Todesstrafe außerhalb des Standrechts abgeschafft. Das wird immer als großer Meilenstein gepriesen.

Naja, aber was spricht dagegen, es denn auch tatsächlich als Meilenstein zu betrachten?
Das Reformen ihre Zeit brauchten um tatsächlich durchgesetzt werden zu können ist ja durchaus auch anderswo der Fall gewesen, trotzdem brachte die Initiative am Ende doch einiges ins Rollen.

So war Österreich das zweite Land der Welt, nach der von seinem Bruder und Nachfolger Leopold regierten Toskana, das die Todesstrafe abschaffte. Doch Joseph hatte nicht wirklich humanitäre Gründe. Statt eines teuren Theaters des Schreckens sollten sich die Verurteilten zu Tode arbeiten.
Ja gut, aber wann vor dem zwanzigsten Jahrhundert (wenn überhaupt) hatten Reformen rein humanitäre Gründe?
Der Grund für die Abschaffung von verschiedenen Formen von erzwungener Arbeit im 19. Jahrhundert, waren nicht bloß humanitäre Ideen, sondern vor allem auch der Umstand, dass diese Form des Wirtschaftens unter den sich verändernden Bedingungen einfach unrentabel wurde.

Doch bereits 1803 wurde die Todesstrafe wieder verhängt und mit der Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches am 1.1.1812 gab es wieder gut ein dutzend mit dem Tode bedrohte Verbrechen.
Naja, dafür konnte alledings Joseph II. nichts und bei Lichte betrachtet, verhielt es sich doch bei anderen großen Schritten ganz ähnlich.

Im Zuge der französischen Revolution wurden zum Ersten mal universelle Menschenrechte deklariert, die dann effektiv binnen kürzester Zeit im Rahmen der jakobinischen Terrorherrschaft untergingen.
Auch hat man im Zuge der französischen Revolution die Sklaverei abgeschafft, die dann weniger Jahre später von Napoléon wider zugelassen wurde.
Auch diese Errungenschaften wurden zunächst mal relativ schnell wieder kassiert, aber entwertet das den erstmaligen Versuch so etwas tatsächlich duchzusetzen?

Wie die Abschaffung der Todesstrafe, so verpuffte wohl auch die Aufhebung der Leibeigenschaft.
Ich bin der Meinung, dass weder das eine, noch das Andere einfach so verpuffte.

Wie die Verurteilten, die man nicht auf das Schafott führte, sondern in die Salzmine, wohl nur bedingt dankbar waren.
Naja, fragen wir vielleicht mal danach, ob möglicherweise diejenigen, die die Salzmiene tatsächlich überlebten, weil sich später ein Justizirrtum herausstellte oder es irgendwann zu einer Amnestie kam (sowas war ja anlässlich von Thronwechseln, Geburtenn von Thronerben etc. ab und zu schonmal der Fall) glücklich darüber waren, dem Schaffot entgangn und in der Salzmine gelandet zu sein?

So waren die meisten Bauern auch nur bedingt dankbar, dafür jetzt nicht mehr im Status der Erbuntertänigkeit zu sein, sondern in der Grunduntertänigkeit.
Inwiefern aber ist Dankbarkeit für die Maßnahme die entscheidende Kategorie dafür, ob das nun ein großer Schritt war oder nicht?
Meinst du die Masse der Bauern wäre übermäßig dankbar dafür gewesen, dass sie im Zuge der Aufhebung der Grundherschaft teilweise Jahrzehnte lang knechten musste, um die dem ehemalign Grundheerren als Ersatz zustehenden Ablösezahlungen leisten zu können?
Ich halte das für unwahrscheinlich.
 
Nun inzwischen glaube ich, dass bei allen, was Joseph II. auch vorhatte, so konnte er vieles nicht umsetzen oder auf dauer umsetzen. Gerade auch in Bezug auf die Leibeigenschaft.

Vermutlich war erst das Jahr 1848, jetzt habe ich gelesen, man kann erst von 1853 als Jahr der Bauernbefreiung reden, entscheident. Denn die Gesetze von 1848 blieben bis 1853 zumeist totes Papier.

Vermutlich ist es mit der Bauernbefreiung von 1781, wie mit der Abschaffung der Todesstrafe durch Joseph II. 1786. Am 1.11.1786 (scheinbar hatte er eine Neigung zum 1.11) wurde mit dem "Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch über Verbrechen und ihre Bestrafung" die Todesstrafe außerhalb des Standrechts abgeschafft. Das wird immer als großer Meilenstein gepriesen. So war Österreich das zweite Land der Welt, nach der von seinem Bruder und Nachfolger Leopold regierten Toskana, das die Todesstrafe abschaffte. Doch Joseph hatte nicht wirklich humanitäre Gründe. Statt eines teuren Theaters des Schreckens sollten sich die Verurteilten zu Tode arbeiten. Doch bereits 1803 wurde die Todesstrafe wieder verhängt und mit der Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches am 1.1.1812 gab es wieder gut ein dutzend mit dem Tode bedrohte Verbrechen. Auch bei der Abschaffung der Leibeigenschaft klopfen sieh die Österreicher gerne selber auf die Schulter. Denn wenn man mit 1781 rechnet, war man 30 Jahre früher dran als Preußen, und 80 Jahre früher als Russland. Wie viel Substanz das alles hat, ist wohl nicht so wichtig.

Wie die Abschaffung der Todesstrafe, so verpuffte wohl auch die Aufhebung der Leibeigenschaft.
Wie die Verurteilten, die man nicht auf das Schafott führte, sondern in die Salzmine, wohl nur bedingt dankbar waren. So waren die meisten Bauern auch nur bedingt dankbar, dafür jetzt nicht mehr im Status der Erbuntertänigkeit zu sein, sondern in der Grunduntertänigkeit.

Eine Reihe von Reformen Joseph II. waren überhastet und häufig ließ er bei seinen Dekreten einen Sinn für Traditionen, Volksbrauchtum und Volksfrömmigkeit vermissen. Etliche von Josephs Reformen mussten noch zu seinen Lebzeiten zurückgenommen werden, und Joseph machte sich auch nicht sehr beliebt.

Hinrichtungen waren mit beachtlichen Kosten verbunden, im Allgemeinen nahm die Zahl der Hinrichtungen in den meisten deutschen Ländern in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts deutlich ab. Das war teilweise auf den Einfluss der Aufklärung zurückzuführen, teilweise tatsächlich auch auf Erwägungen der Sparsamkeit. In vielen deutschen Fürstentümern konnte man im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts tatsächlich fast davon sprechen, dass de facto die Todesstrafe nicht abgeschafft war, dass sie aber selten vollstreckt wurde. Gesundheitsschädigende Tätigkeiten wie Brillenschleifen oder Süßholzraspeln glaubte man Gefangenen zumuten zu können. Auch im Festungsbau wurden Gefangene zur Zwangsarbeit eingesetzt.
Es war aber keineswegs Ziel einer Verurteilung, den Gefangenen zu Tode arbeiten zu lassen.

Im Gegenteil war es ja Charakteristikum der Geburt des Gefängnisses, dass alle körperlichen Qualen des Gefangenen peinlich vermieden werden, dass statt dessen durch eine Haftstrafe ersetzt wurde. Die Zuchthäuser und Gefängnisse hatten nicht den Zweck, Gefangene durch Arbeit zu vernichten, sondern sie durch Arbeit zu erziehen, sie zu überwachen, sie zu resozialisieren.

Humanitäre emanzipatorische Motive, die Friedrich II. zur Abschaffung der Folter und Joseph II. zur Abschaffung der Todesstrafe motivierten, würde ich beiden nicht absprechen wollen. Bei Mord, Hochverrat und gegen Räuber konnte die Folter weiterhin angewendet werden. Friedrich schaffte sie nicht völlig ab, und Leibesstrafen wie das Spießrutenlaufen galten überhaupt nicht als Folter. Friedrich war damit dennoch den meisten Staaten Europas voraus, und die Humanisierungstendenzen der Aufklärung hatten schon eine große Wirkung.

Verhörstrategien, Überführungstaktiken, die Behandlung von Gefangenen verbesserten sich, verfeinerten sich. Es ist, als im 18. Jahrhundert Strafrituale gemildert wurden, die Justiz humaner wurde, auch die Zahl von Gewaltdelikten zurückgegangen. Das einzige Argument für die Todesstrafe- das der Abschreckung- Im 18. Jahrhundert ließ sie sich nicht nachweisen.

Es sind auch heute nur wenige Staaten, die die Todesstrafe völlig abgeschafft haben. Es bleibt ein Verdienst, sie abzuschaffen, umso mehr, sich Ende des 18. Jahrhunderts dafür zu entschließen, als die Forderung nach Aufhebung der Todesstrafe noch eine absolute Minderheitenposition war.

Es ist richtig, ob in Preußen oder in Österreich, in Bayern Hannover oder Hessen: Die Errungenschaften des aufgeklärten Absolutismus fielen spärlich aus. Den guten Willen, Gedankengut der Aufklärung Geltung zu verschaffen und humanitäre Motive würde ich den Friedrich, Joseph und den anderen aufgeklärten Fürsten der Epoche nicht absprechen, auch wenn die Motivation durchaus nicht völlig uneigennützig war.
 
Ja, die Todesstrafe ist ein interessantes, emotionales Thema. Aber das habe ich nur als vergleich angeführt. Meine Frage wäre, was hat sich für die Bauern in der Habsburgermonarchie konkret verändert mit der Aufhebung der Leibeigenschaft 1781. Den die Bauern waren der überwältigende Großteil der Bevölkerung. Denn ich glaube inzwischen, dass dieses Ereignis, welches immer als großer Wendepunkt gepriesen wurde und wird, viel weniger entscheidend war als man es populär historisch darstellt.
 
Möglicherweise ist das auch einfach eine irrtümliche Übersetzung, dass Werk erschien zunächst im Englischen unter dem Titel "The Pursuit of Power, Europe 1815-1914".

So steht es im Original (Evans S. 88):

"Across many western and central parts of Europe the formal institution of serfdom had come to an end under the egalitarian impact of the French Revolution of 1789, including Baden, Bavaria, Denmark, France, the Netherlands, Schleswig-Holstein, Swedish Pomerania and Switzerland. In Württemberg, and in Latvia and Estonia, it was abolished in 1817. But in other areas it remained in force, including the Kingdoms of Hanover and Saxony, where the institution of serfdom was not abolished until the early 1830s; in Austria, Croatia and Hungary; in Prussia, where it continued in a weakened form until 1848 or shortly thereafter, following the rolling-back in 1816 of more radical reforms introduced five years before; and in Russia and Poland , where it remained in force until the 1860s."
 
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