Anekdoten über Hermann Göring

Was Göring betrifft, so hätte ich eine Frage an unseren "Jägermeister" @Scorpio.

Es wird immer wieder gesagt, dass Göring das modernste und moderateste Jagdgesetz aufgestellt habe, das heute noch gültig sei. Stimmt das? Mich würden dabei die Kernpunkte dieses Gesetzes interessieren, gar nicht so sehr die Einzelheiten, die ich ohnehin nicht verstehe.

Kann es sein, dass sich Göring, der sich um Menschenleben wenig kümmerte, sich immerhin um die Tiere scherte (die er ja dann alsdaselbst abgeschossen hat)? Hat ihm ein kapitaler Hirsch vielleicht sogar Respekt abgenötigt?

(Falls dieses Thema hier nicht passen sollte, dann bitte verschieben.)
 
Es mag das Zitat so nicht wörtlich gefallen sein, aber die Anekdote brachte ja durchaus Görings Haltung korrekt auf den Punkt

Wie ich bereits schrieb:

Eine Anekdote ist eine kurze Erzählung über eine historische Persönlichkeit, die etwas über den Charakter der Persönlichkeit verrät und für die gilt: "se non è vero, è ben trovato" - wenn sie nicht wahr ist, dann ist sie zumindest gut erfunden.
 
Was Göring betrifft, so hätte ich eine Frage an unseren "Jägermeister" @Scorpio.

Es wird immer wieder gesagt, dass Göring das modernste und moderateste Jagdgesetz aufgestellt habe, das heute noch gültig sei. Stimmt das? Mich würden dabei die Kernpunkte dieses Gesetzes interessieren, gar nicht so sehr die Einzelheiten, die ich ohnehin nicht verstehe.

Kann es sein, dass sich Göring, der sich um Menschenleben wenig kümmerte, sich immerhin um die Tiere scherte (die er ja dann alsdaselbst abgeschossen hat)? Hat ihm ein kapitaler Hirsch vielleicht sogar Respekt abgenötigt?

(Falls dieses Thema hier nicht passen sollte, dann bitte verschieben.)

Zwar ging die Frage an @Scorpio, aber die google KI besagt dazu folgendes:

Das Reichsjagdgesetz wurde am 3. Juli 1934 von Hermann Göring in seiner Funktion als Reichsjägermeister erlassen und trat am 1. April 1935 in Kraft. Es ersetzte die zuvor 17 unterschiedlichen Landesgesetze und schuf erstmals ein einheitliches Jagdrecht für das gesamte Deutsche Reich. [1, 2]

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

    • Abschaffung des Jagdrechts am Grund und Boden: Nicht mehr automatisch der Grundstückseigentümer hatte das Jagdrecht, sondern es wurde an genossenschaftliche Jagdbezirke und staatliche Regelungen gebunden.

    • Hegepflicht: Das Gesetz verankerte den Grundsatz des Waidwerks und die gesetzliche Verpflichtung zur Hege (Erhaltung eines „angemessenen“ Wildbestandes). [1]

    • Reichsbund Deutsche Jägerschaft: Alle Jäger mussten in dieser vom Staat gelenkten Körperschaft Mitglied werden. Von den Mitgliedern wurde die Wahrung der „deutschen Jägerehre“ gefordert [§ 57 RJG]. [1]

    • Einheitlicher Jagdschein und Prüfungen: Es wurden reichsweite Jägerprüfungen und standardisierte Jagdscheine eingeführt. [1]

    • Ideologische Aufladung: Göring stellte dem Gesetz eine von nationalsozialistischer Ideologie und Rassenhygiene durchsetzte Präambel voran. [1]

Rolle von Hermann Göring

    • Göring instrumentalisierte die Jagd und das Gesetz für seine persönliche Selbstdarstellung als „erster Waidmann“ des Reichs sowie für propagandistische Zwecke. [1, 2]

    • Er nutzte die Position des Reichsjägermeisters, um weitreichende Sonderrechte für sich zu beanspruchen und unter anderem den Natur- und Tierschutz (etwa das frühe Reichstierschutzgesetz) ideologisch zu vereinnahmen. [1, 2]

Nachwirkung
Nach dem Zweiten Weltkrieg bildete das Reichsjagdgesetz von 1934 das formale Fundament für das bundesdeutsche Bundesjagdgesetz von 1953, das seitdem mehrfach novelliert und von NS-Inhalten bereinigt wurde, dessen Grundstrukturen (wie das Reviersystem und die Hegepflicht) jedoch bis heute nachwirken. [1]

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Das erste einheitliche deutsche Naturschutzgesetz – das Reichsnaturschutzgesetz (RNG) – wurde am 26. Juni 1935 erlassen und trat 1935 in Kraft. Maßgeblich vorangetrieben und durchgesetzt wurde es von Hermann Göring. [1, 2]

Schlüsselrollen und Hintergründe

    • Hermann Görings Rolle: Göring war ab 1933 Reichsforstmeister (sowie preußischer Ministerpräsident). Er entriss die Zuständigkeit für den Naturschutz dem eigentlich zuständigen Minister Bernhard Rust und zog sie in seinem Reichsforstamt zusammen. [1, 2, 3]

    • Entstehung des Gesetzes: Göring ließ den Entwurf kurzfristig erarbeiten, um eine einheitliche, reichsweite Gesetzgebung zu schaffen – nachdem frühere Ansätze in den Weimarer 1920er-Jahren (wie 1928 in Bayern) an Finanz- oder Kompetenzstreitigkeiten gescheitert waren. [1, 2]

    • Inhalt des Gesetzes: Das Gesetz regelte erstmals bundesweit den Artenschutz für Pflanzen und nichtjagdbare Tiere (§ 2), den Schutz von Naturdenkmalen (§ 3), Naturschutzgebieten (§ 4) und geschützten Landschaftsteilen (§ 5). [1]

    • Ideologische Einbettung: Der Naturschutz in dieser Zeit war stark völkisch und nationalsozialistisch aufgeladen ("Blut und Boden"), wobei führende Protagonisten (wie Walter Schoenichen) den Schulterschluss mit dem Regime suchten. Viele Verbände passten sich an oder schlossen Jüdinnen und Juden aus. [1, 2]

    • Nachgeschichte: Das Gesetz war richtungsweisend für den staatlichen Naturschutz, galt in Teilen bis in die Nachkriegszeit fort und bildete lange das Fundament des deutschen Naturschutzrechts (siehe Reichsnaturschutzgesetz auf Wikipedia). [1, 2]
Wikipedia:
Das RNG bildete bis zum Inkrafttreten entsprechender Landesgesetze (Gesetz zur Pflege und Erhaltung der heimatlichen Natur 1954 DDR, Bundesnaturschutzgesetz 1976 BRD, Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung 1997 Österreich) die Grundlage für staatliches Naturschutzhandeln in Deutschland<und Österreich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was Göring betrifft, so hätte ich eine Frage an unseren "Jägermeister" @Scorpio.

Es wird immer wieder gesagt, dass Göring das modernste und moderateste Jagdgesetz aufgestellt habe, das heute noch gültig sei. Stimmt das? Mich würden dabei die Kernpunkte dieses Gesetzes interessieren, gar nicht so sehr die Einzelheiten, die ich ohnehin nicht verstehe.

Kann es sein, dass sich Göring, der sich um Menschenleben wenig kümmerte, sich immerhin um die Tiere scherte (die er ja dann alsdaselbst abgeschossen hat)? Hat ihm ein kapitaler Hirsch vielleicht sogar Respekt abgenötigt?

(Falls dieses Thema hier nicht passen sollte, dann bitte verschieben.)

Ich bin da auch kein Fachmann. Soweit ich weiß stammte das neue Jagd- und Tierschutzgesetz das 1934 erlassen wurde noch auf Vorlagen, die in der Weimarer Republik ausgearbeitet wurden oder gar noch älter waren und auf Verordnungen aus dem Kaiserreich basierten.

Dazu gehörte zum Beispiel das Verbot des Singvogelfangs, des sogenannten Dohnenstiegs, das 1908 oder 1909 erlassen wurde. Die Gegend um Leipzig war berühmt für ihre Lerchen, die mit Schlagnetzen und Dohnen in großer Zahl gefangen wurden. Wacholderdrosseln, die sogenannten Krammetsvögel waren vielerorts eine geschätzte lokale Delikatesse. Das Verbot wurde während des 1. Weltkriegs
Heinrich Heine erwähnt sie gut gebraten mit Apfelmus als Element der "altgermanischen" deutschen Küche, bei der ihn sentimentale Erinnerungen begleiten, als ihm in Hagen u. a. Krammetsvögel zum Mittagessen serviert werden.

Verboten wurde die Parforcejagd mit der Meute auf Fuchs, Rot- und Schwarzwild. Strengstens verboten wurden Tellereisen und Drahtschlingen. Verboten wurde die Jagd mit Armbrust oder Bogen. Insgesamt kann man schon sagen, dass das neue Jagd- und Tierschutzgesetz sicher mit vielen unnötigen Grausamkeiten aufräumte, sicher auch von Leuten verfasst wurde, die zumindest Ahnung hatten von der Jagd. Andererseits kann man durchaus vieles der deutschen Jagdgesetze auch sehr kritisch sehen. Die Hetzjagd zu Pferd auf Hirsche und Schwarzwild mag man als grausam ablehnen, bei der Fuchsjagd wurde der Fuchs nicht geschossen oder mit einem Hirschfänger abgefangen sondern von der Meute getötet, die ihn ziemlich übel zurichtete. Das Verbot von Tellereisen wie man sie für Bären oder Wölfe verwendete, die unsachgemäß gestellt auch für Menschen gefährlich waren, mochte sinnvoll gewesen sein.

Grundsätzlich aber sind moderne Tellereisen, meiner Meinung nach zu Unrecht verrufen. Moderne Tellereisen erlauben den selektiven Fang, erlauben das Zurücksetzen von Fehlfängen und für Bestandserhebungen und Forschungsprojekte etwa von Wolfspopulationen sind sie praktisch unentbehrlich, um Tiere lebend zu fangen und unbeschadet zurücksetzen zu können.
David Mech, ein anerkannter Wolfs-Experte hat Wölfe auf Ellesmere Island alle mit Tellereisen gefangen. Mech hat sich dabei auf Wolfspopulationen konzentriert, die nie gejagt wurden, die keine Ahnung von Fallen haben. Italienische Wölfe oder Wölfe in Russland hätte er vermutlich nie gekriegt, weil sie eben sehr schlau und erfahren sind und nicht leicht in Fallen gehen.

Bei Drahtschlingen und Tellereisen, kriegen deutsche Waidmänner Schnappatmung, das ist ungefähr so moralisch wie Babyrobben den Schädel einschlagen und sie anschließend abhäuten. Grundsätzlich aber können Tellereisen, und ich spreche nicht von den Bärenfallen" wie man sie aus alten Western kennt, durchaus sinnvoll sein, um Tiere lebend zu fangen und unbeschadet zurückzusetzen, um Fehlfänge lebend zurückzusetzen.

Das Jagdgesetz/Tierschutzgesetz von 1934 war sicher im Großen und Ganzen durchdacht, hat in einigen Fällen mit grausamen Jagdpraktiken aufgeräumt, etwa die Hetzjagd mit der Meute auf Rot- und Schwarzwild, Verbot, Füchse und Dachse zu fangen und sie für die Hundeausbildung zu verwenden (Schliepplatz), Verbot Rehwild mit Schrot zu beschießen, Fang von Greifvögeln mit dem Habichtkorb, Verbot von Giftködern.

Das Jagd- und Tierschutzgesetz von 1934 hat aber auch dazu beigetragen, dass viel altes Brauchtum und jagdliches Wissen in Vergessenheit geriet, weil es kriminalisiert wurde. Der Personenkreis von Leuten, die den Wald nutzen durften, die Tiere fangen oder jagen durften wurde eingeschränkt. In den Nachkriegsjahren unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg da griff man auf alte Jagdtechniken zurück, die nun verboten waren. Die Forstleute wussten davon, Pastoren wussten davon, aber man sprach nicht darüber, wenn mal ein Reh oder ein Hase mit der Drahtschlinge am Pass oder Wechsel gefangen wurde oder ein Wildschwein in der Saukuhle.


Das neue Jagd- und Tierschutzgesetz von 1934 verbot einige Methoden, die man als grausam betrachten kann. Es gibt aber auch eine Reihe von Verordnungen, die recht paternalistisch und dogmatisch sind. Warum darf man nicht mit Bogen/Armbrust jagen? In vielen anderen Staaten ist die Jagd mit Armbrust und Bogen ganz selbstverständlich legal, und es wird Wild sicher damit erlegt.

Vieles was nach deutschen Jagdbräuchen illegal ist, ja als extrem verwerflich gilt, ist anderswo völlig legal, ohne dass sich jemand deshalb einen Kopf macht. So manche Jagd-Tricks, die die Älteren noch kannten, waren eigentlich eher Wilderer-Tricks. Tricks auch, bei denen altehrwürdige Forstleute Schnappatmung bekommen. Vieles gilt heute als hochgradig illegal und verwerflich, durchaus auch zu Recht. Dennoch ist dadurch auch altes Wissen, wie man mit simplen Hilfsmitteln, Wild überlistet, wie man den Wald nutzt in Vergessenheit geraten, das durchaus es wert war, bewahrt zu werden.
 
nur nebenbei:
das 1908 oder 1909 erlassen wurde.
in Reiseführern Ende 19. Jh. zu den Nordseeinseln war ich erstaunt, dass und wie dort die Vogeljagd der Touristen kritisiert wird (etwa das diese oder jene kleine Insel inzwischen gar keine Vögel mehr aufweist) - andererseits findet sich Werbung für Jagdfahrten (der Tourist zahlt erklecklich, hat aber dann ein paar Robben abgeknallt, ein paar Seevögel) in solchen Reiseführern. Bzgl. Vogelschutz und damit auch Naturschutz war glaube einer auf Helgoland relevant, der die erste Vogelschutzstation initiiert hatte.
Verblüffend daran ist halt, dass die Geschäftemacherei der Touristik auch die Jagd instrumentalisiert hatte - wusste ich vorher nicht.
 
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